Carl-Bernhard von Heusinger
War schon immer so! – Zuruf des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Deswegen sage ich, jeder Versicherer hat gegenüber der KV – – – (Unruhe im Hause) Es ist eben so. Wenn mein Arzt, mit dem ich seit Jahren zu tun habe, im Urlaub ist, dann muss ich zur Urlaubsvertretung. Es ist auch bei Kindern so, dass im Notfall geholfen werden muss. Das bestreitet niemand. Jeder Versicherte hat gegenüber der KV über die Telefonnummer 116 117 den Anspruch, für die verpflichtenden U-Untersuchungen bei Kindern einen Termin innerhalb von vier Wochen vermittelt zu bekommen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Vier Wochen!) – Maximal. Für die Suche hat man dort eine Woche Zeit. Wird innerhalb dieser vorgegebenen Vier-Wochen-Frist kein Arzt gefunden, ist die KV verpflichtet, nach dem Fünften Sozialgesetzbuch dem Patienten – in dem Fall dem Kind – einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus zu vermitteln. Wie gesagt, ich rede über die gesetzlich verankerte Selbstverwaltung der Ärzteschaft. (Unruhe bei den FREIEN WÄHLERN – Glocke des Präsidenten) Vielleicht sollten sich die Mitglieder der Ärztekammer, Herr Dr. Gensch, an die eigene Nase fassen und nicht immer nur auf die Landesregierung schauen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der CDU: Ui! Oh!)
