Dr. Joachim Streit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder, der sein eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellt, will natürlich auch die Kosten ersetzt haben. Ich denke, das gilt für uns wie auch für andere. Mit der Änderung des Landesreisekostengesetzes versucht die Landesregierung, einen Tätigkeitsnachweis in einem Bereich zu erbringen, der viel zu lange stiefmütterlich behandelt wurde. Allein der Tätigkeitsnachweis wird den eigentlich vorzunehmenden Anpassungen nicht gerecht. Als Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER haben wir, auch in enger Absprache mit den Gewerkschaften, längst für eine Erhöhung der Tagegelder und Wegstreckenentschädigung geworben, sowohl in entsprechenden Haushalts- als auch Entschließungsanträgen. Insofern kann ich festhalten, es tut sich etwas, aber es tut sich nicht genug. Seit 14 bzw. über 20 Jahren sind die Sätze gleich geblieben, obwohl die Unterhaltungs- und Spritkosten für Fahrzeuge, aber auch die Lebenshaltungskosten im Allgemeinen, massiv angestiegen sind. Vor allen Dingen das Anhörverfahren im Haushalts- und Finanzausschuss hat deutlich vor Augen geführt, welche Konsequenzen sich aus der minimalinvasiven Anhebung der Sätze durch die Landesregierung ergeben. Es werden schlichtweg weniger Dienstreisen durchgeführt, weil die Beschäftigten sie nicht mehr machen werden. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Wieso sollen Beamte bei Reisen, die sie im Auftrag des Dienstherrn durchführen, draufzahlen? Gleichzeitig kann ich nicht nachvollziehen, dass die Anwärter und Auszubildenden bei Dienstreisen schlechtergestellt werden als die Beamten. Diese Zweiklassengesellschaft beendet die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf nicht. Genau durch diese Teilnahmslosigkeit verstärken Sie aber den Eindruck, die Nachwuchsprobleme seien Ihnen im Grunde gleichgültig. Das ist auf Dauer nicht weniger als ein Standortnachteil. Obwohl es Ihnen von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft anschaulich vor Augen geführt wurde, haben Sie bewusst ein weiteres Praxisproblem ignoriert. Wenn flexibles Arbeiten im Homeoffice, das auch nicht ausgeglichen wird, zeitgemäß ist, ist es das Festhalten an der Regelung, Reisen erst ab der Dienststelle abrechnen zu können, nicht. Nehmen wir die Außenprüfer von Finanzämtern. Wohnen sie rechnerisch ungünstig, treten aber regelmäßig Dienstreisen von zu Hause an, erleben sie große Einschränkungen bei der Wegstreckenentschädigung. Das ist weder realitätsnah noch fair. Gefahrene Kilometer zum Dienstort müssen erstattet werden, gerade wenn sie im Homeoffice beginnen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um den Blick aufs große Ganze zu richten. Es geht bei der Debatte um weit mehr, als bisher transportiert wurde, und um weit mehr, als es sich aus Gesetzestexten ablesen lässt. Es geht auch darum, wie sich das Land als Arbeitgeber gegenüber seinen Bediensteten verhält. Feuerwehr, Polizei und Justiz bleiben die Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit ihrer Zulagen vorenthalten. Die Kostendämpfungspauschale wird nicht abgeschafft. Nun versuchen Sie, unsere Landesbediensteten mit einem Placebo ruhigzustellen. Lobeshymnen sind das eine. Echte Wertschätzung beruht aber auch auf klingender Münze. Diese Fakten können Sie heute schaffen, indem Sie unserem Änderungsantrag folgen, der die Missstände aufgreift, die das Papier der Landesregierung gezielt ignoriert oder beschönigt. Eine faire Anpassung des Landesreisekostenrechts ist ein Bekenntnis des Landes als Dienstherr zu seinen Beschäftigten. Dieses faire Bekenntnis vermisse ich bei der Landesregierung. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
