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Christof Reichert

CDU 21.06.2023 Sitzungen 18/46

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer will, dass seine Beschäftigten ihr Privateigentum für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, muss mit seinen Beschäftigten fair umgehen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese für uns als CDU-Landtagsfraktion klare Selbstverständlichkeit sollte und muss Grundlage für das heute in zweiter Lesung zu behandelnde Änderungsgesetz reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften sein. Die CDU-Landtagsfraktion hat in den vergangenen Haushaltsberatungen mit entsprechenden Entschließungsanträgen mehrfach eine dringend gebotene Anpassung der Reisekostenentschädigungen angemahnt. Insofern begrüßen wir es zunächst ausdrücklich, dass die Landesregierung im Februar ein entsprechendes Gesetz zur Beratung in das Parlament eingebracht hat. Die letzte Anpassung der Wegstreckenentschädigungen erfolgte im Jahr 2009, also vor 14 Jahren. Die Tagegelder stammen aus dem Jahr 1999 – aus dem letzten Jahrhundert oder Jahrtausend – und wurden lediglich im Rahmen der Euro-Einführung auf die neue Währung umgestellt. Jeder von uns kennt die Preisentwicklungen in dieser Zeit, die durch die jüngsten hohen Inflationsraten noch einmal einen enormen Schub erhielten. Deshalb ist es dringend erforderlich, die bisherigen Sätze spürbar anzupassen. Jetzt komme ich zu dem Vorschlag der Landesregierung und muss feststellen, die vorgeschlagenen Anpassungen werden der tatsächlichen Preisentwicklung in keinster Weise gerecht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das von uns beantragte Anhörverfahren im Haushalts- und Finanzausschuss brachte ein eindeutiges Ergebnis: Die von der Landesregierung vorgeschlagene Anpassung bei der Wegstreckenentschädigung von 3 Cent bei Pkw und 2 Cent bei Motorrädern ist viel zu gering. Auch die vorgeschlagenen neuen Tagessätze spiegeln die Preiserhöhungen nicht wider. Die Anpassungen scheinen ohne Berechnungsgrundlage willkürlich gewählt. Die Anpassungen bei der Wegstreckenentschädigung variieren zwischen 8 und 12 %, bei den Tagegeldern sogar zwischen 17 und 42 %. Warum erfolgte keine pauschale einheitlich prozentuale Anpassung? Die Landesregierung will die Anwärter und Azubis weiterhin schlechterstellen und stuft die Fahrten zu den Ausbildungsstätten als Fahrten ohne triftigen Grund ein. Dieses Vorgehen ist bisher schon paradox, gehört doch zu einer Ausbildung zwangsläufig der Besuch der Ausbildungsstätten, und trotz neuer Arbeitsweisen, wie Telearbeit und Homeoffice, will die Landesregierung weiterhin nur die Wegstreckenentschädigung ab der Dienststelle bezahlen. Andere Bundesländer haben diese Regelung bereits abgeschafft; sie ist auch nicht mehr zeitgemäß. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum eingangs von mir genannten Grundsatz zurück. Wer will, dass seine Beschäftigten ihr Privateigentum für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, muss fair mit seinen Beschäftigen umgehen; (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) denn eines sollte uns klar und bewusst sein: Die öffentlichen Arbeitgeber im Land und in den Kommunen sind doch die Profiteure, wenn Beschäftigte ihr privates Fahrzeug zur Verfügung stellen, um den Dienstbetrieb sicherzustellen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Was erleben wir aktuell? – Die Bereitschaft, den Privat-Pkw zu nutzen, schwindet. Die Beschäftigten wollen nicht bei jeder Dienstfahrt unter dem Strich drauflegen. Das ist auch verständlich. Wenn wir uns zum Beispiel die ADAC-Autokostentabelle anschauen, dann müssen wir feststellen, dass selbst der kleinstmotorisierte VW Golf, der 1-Liter-Golf, zum Beispiel pro Kilometer Kosten in Höhe von 56,2 Cent verursacht. Selbst mit der von der Landesregierung vorgeschlagenen Erhöhung der Wegstreckenentschädigung legen die Beschäftigten pro Kilometer somit rund 20 Cent drauf. Die Folge ist klar: Schon jetzt berichten uns viele Dienststellen, dass notwendige Dienstfahrten nicht mehr durchgeführt werden. Daran wird der Vorschlag der Landesregierung nichts ändern. Was wäre die Alternative? – Die Alternative wäre, dass die Dienststellen ihren Fuhrpark deutlich aufstocken müssten. Allein bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach – das hat die Anhörung gezeigt – müssten 30 neue Dienstfahrzeuge angeschafft und dauerhaft unterhalten werden, wenn die Beschäftigten ihren Privat-Pkw nicht mehr zur Verfügung stellen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere deshalb an dieses Haus: Lassen Sie uns das vorliegende Gesetz besser machen. Mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag können wir für faire Rahmenbedingungen sorgen. Wir möchten die Wegstreckenänderung generell um 30 % und die Tagegelder generell um 50 % anpassen. Dieser Vorschlag ist sicherlich ein fairer Kompromiss und spiegelt die Kostenentwicklung annähernd wider, wohl wissend, dass die Entschädigungen nicht als Vollkostenersatz zu verstehen sind. Wir möchten, dass Anwärter und Azubis künftig nicht schlechtergestellt werden. Gerade im Hinblick auf den immer stärkeren Konkurrenzdruck um die Gewinnung von Nachwuchskräften ist dieser Schritt längst überfällig. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Aktuell verweise ich auf die Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft, die zu Recht darauf hinweist, dass es immer schwieriger wird, junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Das ist kein Einzelfall. Wir möchten, dass die Berechnung der Wegstrecken von der Wohnung oder Dienststelle erfolgt, je nach tatsächlichem Reiseantritt oder -ende. Für die Entschädigungen muss es unerheblich sein, ob das benutzte Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist. Gerade bei der Nutzung der Elektromobilität gibt es vielfach attraktive Mietmodelle, deren Nutzung nicht zum Nachteil für die Beschäftigten führen darf. Momentan bekommen die Bediensteten bei einem gemieteten Fahrzeug keine Entschädigung. Das ist doch absolut nicht zeitgemäß. Verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Stein, wir haben vorhin von Ihnen gehört – ich habe es erwartet –, dass man sich mit den vorgeschlagenen Sätzen künftig im Ländervergleich im vorderen Bereich bewege. Zunächst ist zu beachten, dass dies nur auf einen Tatbestand der verschiedenen Sätze zutrifft und wir bei dieser Betrachtung nur von einer Momentaufnahme sprechen können. Auch andere Länder bereiten aktuell eine Anpassung der Entschädigungen vor, was das Ganze relativieren wird. Erlauben Sie mir eines: Unabhängig davon stünde es Rheinland-Pfalz nicht schlecht an, zumindest einmal in einem Ländervergleich positiv an der Spitze zu stehen. (Beifall der CDU) Verehrte Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag werden wir der von mir für uns genannten Selbstverständlichkeit eines fairen Umgangs gerecht. Ich werbe deshalb um Ihre Zustimmung. Ich komme noch kurz zum heute vorgelegten Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege Dr. Streit, sicher kann man immer noch einen draufsetzen. Wie aber schon gesagt, muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Entschädigungen nicht um eine Vollkostenerstattung handeln kann. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Die von uns vorgeschlagenen Sätze sind ausgewogen und werden auch von den betroffenen Gewerkschaften und Verbänden als auskömmlich begrüßt. Zudem ist unser Antrag in anderen Punkten weitergehend, weil er weitere wichtige Details des Reiserechts regelt. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Verehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich gerne ausführen, dass wir Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes, mit dem die Gewährung einer Energiepauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geregelt wird, gerne zustimmen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Pensionäre bei der Energiepreispauschale mit den Rentenempfängern gleichgestellt werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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