Markus Wolf
Sehr geehrter Herr Präsident! Mit Ihrer Erlaubnis beginne ich mit einem Zitat: „[J]eglicher Leistungsfähigkeitsvorbehalt widerspricht dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Rechtsinstitut der Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.“ Das ist das Ergebnis der Prüfung des Sachverständigen Manfred Stamm. Er war Vorsitzender Richter am rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht. Das ist auch die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion und bestätigt, dass wir mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf genau den richtigen Ton getroffen haben. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, beginnen wir aber am Anfang. In der letzten Sitzungswoche der vergangenen Legislatur hat dieses Haus ein neues Nahverkehrsgesetz beschlossen. Darin waren auch einige positive Punkte enthalten. Das wollen wir nicht bestreiten. Einer dieser Punkte ist die Definition des öffentlichen Personennahverkehrs als Pflichtaufgabe der Kommunen. Das war schon damals auch eine Forderung der CDU. Doch dann wollten die Verfasser etwas finden, damit das Land bloß nicht so viel ändern muss und nicht mehr bezahlt. So kam es zur „Pflichtaufgabe in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“. Eine solche Formulierung gab es noch nie. Weder in Rheinland-Pfalz noch in einem anderen Bundesland ist eine solche Einschränkung jemals definiert worden. Damit haben die Ampelkoalitionäre einen völlig unbestimmten, neuen Rechtsbegriff geschaffen. Wo etwas nicht bestimmt ist, schafft es zuvorderst eines: Verunsicherung. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, egal, Ampel in Rheinland-Pfalz, wir machen es einfach. Schon damals und bis heute waren wir uns als CDU – wie auch die Kommunen, die Verbände, die Verkehrsunternehmen – einig, diese Einschränkung muss fallen; denn wenn die Kommunen gerade in Zeiten knapper Kassen nicht wissen, welche Kosten durch die Aufsichtsbehörden genehmigt oder gar durch Landeszuschuss übernommen werden, dann haben wir einen ÖPNV nach Kassenlage. Das wollen wir nicht. (Beifall der CDU) Wir stehen mit dieser Meinung im Übrigen nicht allein. Im Gegenteil, von sieben Sachverständigen war kein einziger der Meinung, dass Ihre Formulierung zwingend im Gesetz verbleiben sollte. Die Koblenzer Verkehrsbetriebe halten den CDU-Antrag für in der Sache richtig, die rnv GmbH befürwortet die beantragte Änderung des Nahverkehrsgesetzes, der Verkehrsverbund Rhein-Mosel verweist darauf, dass die Verbünde schon bei der ursprünglichen Gesetzesberatung genau vor diesem ÖPNV nach Kassenlage gewarnt haben. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Der Landkreistag hat uns in der Anhörung klar die Kostensteigerung der letzten Jahre vor Augen geführt. So wird das durch den ÖPNV und den Schülerverkehr verursachte Defizit von 2017 bis 2023 von 45 Millionen auf rund 223 Millionen Euro steigen. Das ist eine Mehrbelastung der kommunalen Aufgabenträger um rund 180 Millionen Euro oder 390 %, meine Damen und Herren. Deshalb fordern viele von ihnen zusätzliches originäres Landesgeld für den ÖPNV. Auch wenn wir heute nicht über diesen Punkt beraten, haben sie mit dieser Forderung absolut recht. (Beifall der CDU) Ein Teil der großen Defizite in den Landkreisen und kreisfreien Städte resultiert aus dem Schülerverkehr. Deshalb ist das der richtige Ansatzpunkt für eine Entlastung der Kommunen. Meine Damen und Herren, unseren Vorschlag für ein kostenloses Schülerticket durch das Land haben Sie vom Tisch gewischt. Sorgen Sie wenigstens dafür, dass Ihr Koalitionsvertrag umgesetzt wird und endlich ein 365-EuroTicket als vom Land unterstütztes Angebot kommt. (Beifall der CDU) Diesen und weitere Vorschläge für einen attraktiven und modernen ÖPNV in Rheinland-Pfalz haben wir in unserem Entschließungsantrag zusammengetragen. Das absolute Minimum einer Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, zumindest die Zahlung des Landes für die Schülerverkehre durch das Deutschlandticket zu garantieren. Ganz ehrlich, es ist eigentlich eine Frage des Anstandes, so schnell wie möglich Klarheit zu schaffen. Deshalb haben wir hierzu kurzfristig einen weiteren Entschließungsantrag vorgelegt. Ich würde mir wünschen, dass Sie hierzu eine Aussage seitens der Landesregierung treffen, weil einige Landkreise große Probleme sehen. Wenn das Land eine Aufgabe definiert, muss es dafür sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dafür ist unser heutiger Gesetzesvorschlag ein erster Schritt. Trotzdem wäre es richtig, wenn wir ihn heute gemeinsam gehen. Es ist spät, aber noch nicht zu spät. Springen Sie heute über Ihren Schatten und folgen Sie unserer Initiative und damit dem Wunsch nahezu aller Beteiligten im Nahverkehr. Lassen Sie uns ein klares Zeichen setzen, dass es uns ernst ist mit der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, bevor eine Befürchtung der Aufgabenträger wahr wird und Züge und Busse abbestellt werden müssen, weil die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen oder nicht genehmigt werden, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch kurz einen Aspekt beleuchten, der nicht direkt mit dem Thema des heutigen Gesetzesentwurfs zusammenhängt. Es zeigt aber wie unter einem Brennglas die Probleme beim ÖPNV in Rheinland-Pfalz. Wir brauchen den Landesnahverkehrsplan. (Beifall der CDU) Erst wenn klar ist, was die Mindestausstattung an Nahverkehrsleistung ist, wissen alle Beteiligten, welche Angebote als Pflichtaufgabe ohne Wenn und Aber finanziert werden müssen. Nach unserem ständigen Mahnen von dieser Stelle aus hat der Beteiligungsprozess endlich begonnen, aber schon wieder werden die Zielmarken verschoben. Mittlerweile hört man, dass der finale Entwurf vielleicht nicht zum Jahresende, sondern erst 2024 vorliegen könnte. Das ist genau das falsche Signal; denn wir brauchen ein schnelleres Verfahren und keine weiteren Verzögerungen. Frau Ministerin Eder, Herr Staatssekretär Hauer, Sie sind in der Verantwortung. Es passt zur Aussage des VDV in der Anhörung. Ich zitiere: „Rheinland-Pfalz hat auch im Vergleich zu anderen Bundesländern Nachholbedarf, was den voranzubringen.“ Das ist eine bittere Abrechnung mit Ihrer Verkehrspolitik. Es reicht nicht, nur über einen guten ÖPNV zu reden, es muss etwas umgesetzt werden. Durch ständige Verzögerungen wie beim Nahverkehrsplan schaffen Sie weitere Verunsicherung bei den Akteuren im ÖPNV. Die Finanzierungsfragen müssen geklärt werden. Die Aufgabenträger dürfen nicht weiter mit den explodierenden Kosten im Regen stehen, und es bedarf klarer und rechtssicherer Regelungen. Deshalb ist es wichtig, den Finanzierungsvorbehalt zu streichen. Lassen Sie es mich mit den Worten des Sachverständigen Stamm zusammenfassen: „Weil die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben unabhängig von der Leistungsfähigkeit erfolgen muss, ist dieser Leistungsfähigkeitsvorbehalt wie im Ausschuss über diese Ausführungen hinweg. Sie lassen es an Klarheit nicht mangeln, meine Damen und Herren. Stimmen Sie unserem Antrag zu, der endlich Rechtssicherheit schaffen würVielen Dank. (Beifall der CDU)
