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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 12.05.2023 Sitzungen 18/45

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vom Zeitablauf her wäre jetzt schon die Landesregierung dran. Daher sind wir schon wieder etwas in Verzug. Das Thema der Feuerwehr und der Feuerschutzsteuer ist aber wichtig. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! § 34 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz enthält eine einfache Regelung: „Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer darf nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden.“ Punkt, aus. Bei der jährlichen Einnahmeposition von über 25 Millionen Euro – Tendenz steigend – weckt diese Formulierung natürlich die Kreativität so manchen Haushälters im Ministerium des Innern und für Sport. Ich frage: Wie viel von diesem doch recht ansehnlichen Geldbatzen darf ich mir nehmen, um damit Dinge zu finanzieren, die ich sowieso finanzieren muss? Da ist mir bei einer Position, die eben schon von Kollegen Junk aufgeführt wurde, aufgefallen, dass es bei den Personalkosten des Landes noch den Versorgungszuschlag gibt. Dieser wird auch noch aus der Feuerschutzsteuer genommen. Es strengt meine Fantasie schon arg an, diese Entnahme zugunsten einer personalrechtlichen Verpflichtung als Arbeitgeber unter vorbeugendem Brandschutz zu subsumieren. Rolle ich jetzt nicht den Feuerwehrschlauch, sondern die Feuerschutzsteuer einmal von der anderen Seite auf, dann sehe ich diejenigen, die letztendlich die Zahlungen leisten. 8 % der Versicherungsprämie für Feuerschutz fließen in den Topf ein, der sich zwischenzeitlich auf über eine halbe Milliarde Euro bundesweit summiert. Das zahlt letztendlich der Versicherungsnehmer, also der Beitragszahler. Was erwartet der Zahler für sein Geld? – Er erwartet die Investitionen genau dort, wo sie ihm im Fall der Fälle direkt zugutekommen, in der Brandbekämpfung, in der allgemeinen Hilfe vor Ort und in den weiteren Fällen. Daher können wir als FREIE WÄHLER diesen Antrag der CDU inhaltlich nur voll unterstützen. Was hat uns die Enquete-Kommission seit rund anderthalb Jahren an Erkenntnis gebracht? – Wir sind bei der Waldbrandbekämpfung, fahrzeugtechnisch und mit Blick auf die Schutzausrüstung, hoffnungslos schlecht aufgestellt. Ich habe die Rückmeldung von den KFI, BKI etc. bekommen, die bei den Waldbränden geholfen haben, ob nun in der Technischen Einsatzleitung oder sogar in der ersten Reihe. Sie sagen, dass es wichtig ist, aber immer brenzliger, brenzliger denn je werde, dass die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden wieder gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen. Die entsprechende Schutzausrüstung fehle. Deshalb hat die Schutzausrüstung Vorrang vor allem anderen. Das gilt auch für die Beschaffung von technischem Gerät. Ich erinnere an die leidige Debatte im Juli-Plenum letzten Jahres über die Förderung von geländegängigen und watfähigen Fahrzeugen und vor allen Dingen – das betrifft unseren Landkreis – von dem Wechselladersystem für Fahrzeuge von über 32 t. Auf den Rückzug auf die Position, wir müssen erst den DIN-Ausschuss des Bundes abwarten, ehe wir in Rheinland-Pfalz reagieren, ist dann unser Hinweis erfolgt, in Nordrhein-Westfalen wartet man nicht auf den DIN-Ausschuss, sondern hat sofort reagiert und nach der Flut watfähige Fahrzeuge beschafft. Daran sieht man, man kann sehr wohl aus benachbarten Bundesländern etwas lernen. Ich erwähne noch einen nächsten Punkt. Mit benachbarten Bundesländern zusammenzuarbeiten, ist die beste Idee, wenn in diesen Bundesländern die gleichen Probleme auftauchen, man aber das Material nicht überall doppelt und dreifach vorhalten will. So schlage ich auch vor, mit diesen, aber mit auch anderen, unseren Nachbarländern über die Grenzen Deutschlands hinweg – ob Belgien, Luxemburg oder der französische Bereich – Kontakt aufzunehmen; denn hüben wie drüben gilt schließlich die Regel, die Probleme sind dieselben, und das Wasser löscht dort wie hier die gleichen Brände. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus der Birkweiler Erklärung. In der Zeitschrift „Lehren aus der Flut“ sind zehn Punkte aufgeführt, ich zitiere Punkt 5: Fahrzeuge im Brand- und Katastrophenschutz: Sowohl im Förderals auch im Planungswesen muss eine Abkehr vom optimalen Minimum erfolgen. – Die Feuerwehrleute sehen sich also nicht gut ausgestattet, sondern sprechen vom optimalen Minimum. Wenn wir hier das Feuerwehrwesen so hochhalten, an die 51.000 Kameradinnen und Kameraden appellieren und ihnen Wertschätzung entgegenbringen wollen, dann muss man das zunächst einmal mit der technischen Ausrüstung tun, die sie schützt. Hierzu verweise ich noch einmal auf den Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/3574 – (Glocke der Präsidentin) zur Beschaffung von Fahrzeugen. Abschließend fordere ich die Landesregierung auf, ihre Zuständigkeit und Verantwortung für eine personelle und sachgerechte Ausstattung der Landesfeuerwehrakademie und womöglich für das neue Landesamt für Bevölkerungsschutz nicht mit der ursprünglich nach Wort und Auslegung zweckgebundenen Feuerschutzsteuer für den Brand- und Katastrophenschutz zu finanzieren. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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