Hans Jürgen Noss
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unsere Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind ein ganz wichtiger Bestandteil für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Wann immer es erforderlich ist, sind die Angehörigen unserer Feuerwehren bereit, ihren Mitmenschen in vielen Gefahren und Katastrophen hilfreich zur Seite zu stehen und ihnen zu helfen, sei es bei Hausbränden, Naturkatastrophen, Verkehrsunfällen oder den vielen sonstigen Ereignissen, die ohne die Feuerwehr und deren unermüdlichen Einsatz oft nicht so glimpflich abgegangen wären. Immer dann, wenn es erforderlich ist, hilft die Feuerwehr, und zwar egal ob am Tag, in der Nacht, ob im Winter oder im Sommer, oft auch unter Inkaufnahme von gesundheitlichen Risiken oder sogar unter Einsatz ihres Lebens. Die SPD-Fraktion bedankt sich für die große und vielfältige Hilfe der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, ohne deren schnelle Einsätze viele Unfälle und auch sonstige Schadensfälle wesentlich größeren Schaden bei den betroffenen Menschen hervorgerufen hätten. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Dank gilt aber auch den Familienangehörigen, die bei gefährlichen Einsätzen nicht wissen, ob der Mann oder die Frau wieder unverletzt nach Hause kommt. Weit über 50.000 Angehörige der Feuerwehr sind ein deutliches Zeichen für das großartige Engagement vieler Menschen in Rheinland-Pfalz, die zum Wohle und Schutze unserer Gesellschaft oft auf ihre Freizeit verzichten müssen. Ich möchte es an dieser Stelle auch nicht versäumen, den Einsatz der vielen Feuerwehren im Ahrtal besonders zu erwähnen. Der Brandschutz ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz eine Pflichtaufgabe der Kommunen, das sei zunächst einmal erwähnt. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die nötigen Ausstattungen vorgehalten werden. Sollte es in den Kommunen einen Investitionsstau geben, ist dieser von den betroffenen Kommunen zu verantworten. So sind zum Beispiel Feuerwehrfahrzeuge Anschaffungen für mindestens 15 Jahre. Die Kommunen müssen diesbezüglich gewissenhaft planen und haushalterisch selbst Vorsorge betreiben. Eine Förderung des Landes kann dabei nicht ausschlaggebend sein. Die gültige Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz besagt im Übrigen, dass auf die Gewährung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht. Die Feuerschutzsteuer ist eine Landessteuer. Über die Verwendung der Einnahmen entscheidet somit das Land. Gemäß dem LBKG unterliegt die Verwendung der Einnahmen einer Zweckbindung. Die Mittel sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zu verwenden. Eine Unterscheidung bezüglich der Aufgabenträger, ob Kommunen oder Land, ist hierbei gesetzlich nicht normiert. Insofern ist es folgerichtig, dass das Land die Mittel für Maßnahmen in eigener Aufgabenträgerschaft nutzt. Daher kann von einer Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer, wie von Ihnen vorhin angeführt, keine Rede sein. Indem das Land Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für die Brand- und Katastrophenschutzakademie und die mit Brandschutz befassten Bediensteten bei der ADD verwendet, unterstützt das Land die Feuerwehren der Kommunen und damit den Brandschutz in Rheinland-Pfalz in Gänze. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das Land verwendet die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer somit absolut sachgerecht, gesetzeskonform und zweckkonform entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schwerpunkte bei den Sach- und Investitionsausgaben sind der laufende Betrieb der LFKA sowie die notwendige Fahrzeugbeschaffung im Bereich der LFKA. Neben den bekannten Förderungen für die kommunalen Feuerwehren schafft das Land in den letzten Jahren sowie derzeit unter Kenntnisnahme der sich verändernden Klimaverhältnisse die dringend erforderlichen Fahrzeuge und Geräte an. Beispielsweise seien genannt acht zusätzliche TLF 3000, Quadband, jeweils acht Abrollbehälter Starkregen und Sandsackbefüllung. Zum Zwecke der Brandbekämpfung aus der Luft hält das Land zwei Polizeihubschrauber mit den entsprechenden Außenlastbehältern vor. Für diese werden für rund 32,5 Millionen Euro noch zwei größere Ersatzmodelle gekauft. Daneben hat die Feuerwehr noch weitere geländegängige Fahrzeuge und Ausrüstungen angeschafft und wird auch noch weitere anschaffen. Das Land wird die Aus- und Fortbildung der Feuerwehren verstärken. Dazu wurden 24 neue Planstellen bei der LFKA geschaffen, die ausgeschrieben worden sind. Diese neuen Lehrkräfte werden allerdings nicht binnen kurzer Zeit zu bekommen sein. Daher wird die Ausweitung der Fortbildungsmöglichkeiten nicht auf einen Schlag einsetzen können. Ich sage es noch einmal: Es ist ganz klar geregelt, dass die Kommunen Träger der Feuerwehr ist und die Kommunen keine Ansprüche stellen können bezüglich irgendwelcher anderer Dinge, die vorhin genannt wurden. Das Land gibt Zuschüsse. (Glocke der Präsidentin) Ich glaube, das ist der richtige Weg, und wir sind auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
