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Michael Frisch

AfD 12.05.2023 Sitzungen 18/45

Herr Staatssekretär, § 5 KIPKI-Gesetz erlaubt Kommunen, für diese Maßnahmen Schulden aufzunehmen, wenn die Landesförderung nicht ausreichen sollte. Auf der anderen Seite haben wir ziemlich viele, wie es so schön heißt, dauerhaft nicht leistungsfähige Kommunen, also mit nicht ausgeglichenen Haushalten. Inwieweit müssen denn solche Kommunen dann die Hebesätze von Grundsteuer oder Gewerbesteuer anheben oder Einsparungen in anderen Bereichen vornehmen, um KIPKI-Maßnahmen schuldenfinanziert umsetzen zu dürfen?

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