Martin Brandl
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Beantwortung der Frage 3, bei der Sie gesagt haben, dass die Landesregierung keine Kenntnis im Hinblick auf den Verwendungsnachweis der Lebenshilfe hat, der einwandfrei vom Kreisjugendamt akzeptiert wurde, frage ich Sie, wie Sie letztendlich dem Steuerzahler erklären, dass Sie trotz Kenntnis über finanzielle Unregelmäßigkeiten und trotz Einschaltung der Staatsanwaltschaft und entsprechender Bedenken, die im Landesamt vorherrschten, gerade auch vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Insolvenzverschleppung, die Landesbehörden scheinbar nicht zur verstärkten Prüfung vor Ort aufgerufen haben; denn wie sonst ist es zu erklären, dass das Kreisjugendamt das einfach sang- und klanglos akzeptiert hat, wenn Sie doch in intensiven Gesprächen und Beratungen waren?
