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Martin Brandl

CDU 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Das kennen Sie von den Busfahrern!) – Ja, das Problem haben wir gelöst, und zwar nach vielen Jahren Diskussionen und Streit. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Lassen Sie uns jetzt an dieser Stelle – – – (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen, wir reden hier über zwei Aspekte, die im Antrag etwas durcheinandergegangen sind. Es ist schon erwähnt worden, die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung sind schulgesetzlich geregelt. Sie sind so ausgestaltet, dass der Schulweg sichergestellt wird. Wir reden dabei – um das einmal in einer Größenordnung darzustellen – über 155.000 Schüler mit Wohnort in Rheinland-Pfalz. Wenn wir über Deutschlandtickets sprechen, kommt nun die zweite Gruppe; auch diese ist schon angesprochen worden. Das Ticket soll hier zur Sicherung der Freizeitmobilität für Schüler dienen, die in Rheinland-Pfalz wohnen und nicht den Anspruch nach der schulgesetzlichen Regelung haben. Das sind ungefähr 250.000 Schüler. Das heißt, an dieser Stelle bietet das Deutschlandticket gleichzeitig die Möglichkeit, das Verbundticket zu nutzen, aber es ist gesetzlich nicht geregelt. An dieser Stelle ist es lediglich ein sehr erfreulicher Kollateralnutzen, den es dort zu nutzen gilt, wo es möglich ist. Ich mache vielleicht noch eine Anmerkung. Herr Wolf hat eben das Thema der Klassenfahrten angesprochen. Ich bin davon überzeugt, dass es bei den Klassenfahrten sicherlich möglich ist, dass die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer das regelt. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Ja, wie alles, wie immer!) An dieser Stelle ist aber Haushaltsdisziplin, wenn wir das im Gesamten betrachten, für uns nicht gleich Verbotspolitik. Das sollten wir wirklich auseinanderhalten. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ihr traut Euch nur nicht!) Ich begrüße daher sehr, dass die meisten Träger der Schülerbeförderung in Rheinland-Pfalz das Deutschlandticket, wie eben schon für Einzelfälle erwähnt, für die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Schülerbeförderung bereits eingeführt haben und nutzen. Sie sparen übergreifend durch den günstigen Preis, und es ist attraktiv für die Schülerinnen und Schüler. Der vorliegende Antrag der CDU wird begründet mit der Heranführung der Schülerinnen und Schüler an die autofreie Mobilität. Sie können mir glauben, das ist ein politisches Anliegen, das uns als Mobilitäts- und Klimaschutzministerium sehr wichtig ist, aber nicht schulgesetzlich geregelt ist und abgedeckt werden kann. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ja!) Wir reden also über eine zusätzliche Ausgabe, die die Kosten für den Mobilitätshaushalt des Landes aktuell weit überschreiten und erhöhen würde. Ich möchte nur einmal darauf hinweisen, die Kosten des Deutschlandtickets werden bereits zur Hälfte vom Land getragen. Somit sind die Einsparungen, die die einzelnen Kreise und Aufgabenträger jetzt haben, daraus mitfinanziert. Der Bund – auch das ist aktuell wichtig zu wissen – hat ausgeschlossen, sich an weiteren Rabattierungskosten zu beteiligen. Bevor wir darüber sprechen, wie wir weitere Rabattierungen einführen, sage ich, die genauen Kosten des Deutschlandtickets sind von der Zahl der Abonnements abhängig. Wie gut die Schätzungen bezüglich der Kosten und der Nutzung des Deutschlandtickets sind, werden wir bilanzieren, und zwar recht präzise bilanzieren. Erst dann – in dieser Reihenfolge – ist es auf Basis seriöser Haushaltspolitik möglich, sich Gedanken zu machen und konkrete Planungen zu weiteren Rabattierungen vorzunehmen. Eines ist nämlich klar, der aktuelle Landeshaushalt ermöglicht diese enorme Rabattierung, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, mit Effekten in über dreistelliger Millionenhöhe aktuell nicht. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Das heißt, es kommt, aber später!) – Ja. (Abg. Gerd Schreiner und Johannes Zehfuß, CDU: Ah! – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ein Nulltarif für alle Schülerinnen und Schüler ist aber aktuell schlichtweg nicht finanzierbar. Hinzu kommt, allein auf Preisvergünstigungen zu setzen, ist mobilitätspolitisch nicht zielführend. Der ÖPNV – das ist auch etwas, was wir in dieser Runde sehr oft gehört haben – ist nur so gut wie das Angebot. Sie alle kennen die Entwicklung der Energie- und Personalkosten – eben ist das Thema der Tarife angesprochen worden –, die für das Land und die Kommunen eine enorme Finanzierungsherausforderung darstellen. Daher haben wir den Prozess zum Landesnahverkehrsplan initiiert, bei dem auch diese Fakten zusammengebracht werden sollen, damit wir mit allen Partnern im Land eine konsolidierte Antwort liefern können. Das aktuelle Angebot, das wir im Land jetzt haben und das die Schülerinnen und Schüler, die bereits in die Vergünstigung hineingekommen sind, nutzen können, ist das Mindeste, was für die Verkehrswende notwendig ist. Es ist aber auch so, dass damit – das müssen wir immer ganz klar sehen – klimapolitisch die Straßen und die Klimabilanzen im Bereich des Verkehrs entlastet werden. Erlauben Sie mir noch eine Ausführung. Auch die volkswirtschaftlichen Kompensationseffekte, indem wir Straßen entlasten und die Klimaentlastung auch im Bereich des Verkehrs hinbekommen, werden wir – da gebe ich Abgeordnetem Kunz recht – auf Bundesebene einbringen, wenn es darum geht, dass wir die Regionalisierungsmittel aufzustocken gedenken. Wir werden das, wie wir es in der Vergangenheit getan haben, nachhaltig fordern. Die Sicherstellung eines auskömmlichen und für die Bürgerinnen und Bürger attraktiven ÖPNV-Angebots sehe ich heute und in Zukunft als Hauptaufgabe für unser Ministerium, aber in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Aufgabenträgern, den Zweckverbänden und vor allen Dingen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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