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Martin Brandl

CDU 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Das will hier wirklich keiner!) – Naja, es ist damit argumentiert worden, warum das in der UN-Behindertenrechtskonvention steht, was ich vorlese. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Genau das hat er hier gesagt. Ich stelle nur fest, dass das nicht das ist, was mir ausreicht. Sie können sagen, dass es auch Ihnen nicht ausreicht; das ist in Ordnung. (Abg. Torsten Welling, CDU: Es wurde doch gesagt! – Vereinzelt Unruhe im Hause) Es reicht meiner Meinung nach aber nicht aus, nur den Zugang zu irgendeiner Schule zu gewähren oder irgendetwas, was sich Schule nennt. Das sagen übrigens auch die Monitoringstellen. Wir werden demnächst den Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland bekommen, auch zum Bildungsbereich, dann können wir das gerne abgleichen. Herr Schreiner, zu Ihnen: Ich bin Ihnen total dankbar, weil mir durch Ihre Kurzintervention klar geworden ist, an welcher Formulierung die CDU den Kulturkampf aufhängt. Bei Kollegin Groß ist mir das nicht klar geworden, weil ich die ganze Zeit dachte, es steht doch gar nicht in dem Antrag, wo hat sie das denn jetzt gelesen. Zur Frage, wie das mit den Grundschulen gemeint ist, will ich zwei Dinge sagen. Das eine ist, ich glaube, dass in unserem Bildungssystem das Prinzip des Grundschulbezirks und der Zuständigkeit des Grundschulbezirks für jedes schulpflichtige Kind ein ziemlich gutes ist, was auch zu einer gewissen Bildungsgerechtigkeit beiträgt, weil der Vorrang der Örtlichkeit dazu führt, dass sich – theoretisch – alle Kinder erst einmal in der gleichen Grundschule vorstellen und anmelden. Diesen Grundgedanken aufzunehmen und zu sagen, unabhängig vom Elternwahlrecht, das im Gesetz verankert ist, zunächst einmal eine Zuständigkeit des Grundschulbezirks auch für Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, generieren unabhängig von der Frage der Schulwahl, wenn zur 1. Klasse der Förderbedarf da ist, das ist der Grundgedanke, der dahintersteht. Der Grundgedanke, der dahintersteht, ist auch der, dass wir den Anspruch des Schulgesetzes stärker umsetzen wollen, dass die Frage der Schulartwahl eine ist, die nicht zwingend von der 1. bis zur 9. oder 10. Klasse dieselbe ist, sondern dass in der individuellen Förderung verstärkt auch darauf hingearbeitet werden soll, dass zum Beispiel von der Förderschule auf die allgemeine Regelschule, auf die Schwerpunktschule gewechselt werden kann. Das fängt beim Eingang in die Schule an. Das ist der Kerngedanke. Es ist nicht mehr und nicht weniger. Das Elternwahlrecht im Gesetz bleibt im Gesetz bestehen. Die Frage, warum man die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erst später machen sollte, hat damit zu tun, dass der sonderpädagogische Förderbedarf heute schon festgestellt wird auf die Frage hin, ob das Lernziel der Grundschule erreicht werden kann. Wir wollen beim Eingang in die Grundschule sagen, dass das am Anfang – wir haben gestern über eine Schule gesprochen, an der das sehr heterogen aussieht – noch nicht das entscheidende Thema ist, sondern dass die Grundschulen in der Eingangsphase erst einmal die Zeit bekommen, mit den Kindern zu arbeiten. Erst gegen Ende soll die Frage der weiterführenden Schule gutachterlich von Amts wegen – von Amts wegen – angestoßen werden. Unabhängig davon ist, dass Eltern usw. Fördergutachten machen. Darum geht es, aber darüber können wir gerne streiten. Es geht nicht darum, hier irgendeinen Kulturkampf anzuzetteln. Das sind Dinge, die in anderen Ländern schon gemacht wurden. Ich kann Ihnen verraten, der Untergang des Abendlands ist nicht eingetreten. Ich finde, darüber kann man in Ruhe fachlich im Bildungsausschuss diskutieren. Ich finde, es sind wichtige Weichenstellungen, es sind gute Weichenstellungen, und es sind Weichenstellungen, die wir schon seit dem Jahr 2014 im rheinland-pfälzischen Schulgesetz haben und jetzt konkretisieren. Wir bekommen dann auch eine stärkere Verlässlichkeit, was die Zuteilung von Ressourcen für die individuellen Bedarfe der Kinder und letztlich auch der jeweiligen Schulen betrifft. Vielen Dank für die Gelegenheit, es noch ein bisschen detaillierter auszuführen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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