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Daniel Köbler

GRÜNE 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Inklusion ist ein Menschenrecht. Um nichts weniger geht es uns heute. Wenn wir uns den Inklusionsbegriff anschauen, dann bedeutet er eben die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ohne Anschauung des Hintergrunds am gesellschaftlichen Leben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das heißt, dass inklusive Bildung und inklusiver Unterricht, wenn man dieser Definition folgt, mitnichten ausschließlich auf Kinder mit einer anerkannten Behinderung abzielt, sondern es darum geht, die individuellen Bildungschancen, den individuellen Bildungserfolg jedes einzelnen Kindes so gut wie möglich in unseren Schulen zu generieren. Deswegen nimmt inklusive Bildung und inklusiver Unterricht zumindest in Anspruch, allen Kindern, allen Jugendlichen, allen Schulen in jeder einzelnen Klasse in jedem Unterricht zu besserer Bildung und zu besseren Bildungschancen und letztlich auch zu besseren Lebenschancen zu verhelfen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich habe das deswegen vorangestellt, um es noch einmal in den Kontext zu rücken, weil ich gedacht habe, ich lasse mich nicht auf den Kulturkampf ein, den die CDU jetzt ausgerufen hat, weil der so etwas von 1990er-Jahre ist. Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie Inklusion wollen, ob Sie gleichberechtigte Teilhabe an Bildungschancen für alle Kinder wollen oder ob Sie die nicht wollen. Stellen Sie sich aber bitte nicht hier hin und führen Sie einen Kulturkampf, von dem ich dachte, dass wir ihn schon lange hinter uns haben. Sie kreiden an, dass wir in unserem Antrag schreiben, dass wir inklusiven Unterricht an allen Schulen entwickeln wollen. Im Sinne der Definition von Inklusion – bestmögliche Chancen für alle Kinder – muss das doch unser gemeinsames bildungspolitisches Ziel sein. Ich dachte, das wäre es. Das muss aber nicht Ihr Ziel sein. Ich will Sie nur darauf hinweisen, dass das keine Erfindung für diesen Antrag ist, sondern bereits im Jahr 2009 die Bundesrepublik Deutschland per Bundesgesetz – dem hat auch die CDU/CSUFraktion zugestimmt – die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, in der in Artikel 24 Abs. 2 Buchstabe d) steht, dass „Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern“. Im rheinland-pfälzischen Schulgesetz steht seit dem Jahr 2004 in § 14 a zusammengefasst: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. – (Abg. Sven Teuber, SPD: So ist es!) Sie führen hier also einen Popanz über einen Satz auf, den im Jahr 2009 die Bundesrepublik Deutschland und im Jahr 2013 der rheinland-pfälzische Landtag beschlossen hat, der hier seit dem Jahr 2014 gesellschaftliches Recht ist. Ich würde sagen, auch hier hat es die Lautstärke wieder nicht geschafft, die Faktenfreiheit zu übertünchen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Dieser inklusive Anspruch ist zum Beispiel auch im Kita-Gesetz normiert und findet in den Kitas in aller Regelmäßigkeit und auch sehr erfolgreich statt. Ich sage nicht, dass das keine Herausforderung ist. Ich sage auch nicht, dass man dafür nicht Ressourcen und Personal braucht. Ganz im Gegenteil, die braucht man. Das gilt auch für die entsprechende Ausbildung. Schon im Jahr 2015 wurde deswegen beispielsweise das Lehrkräftebildungsgesetz reformiert. Was jetzt ansteht, ist die Umsetzung der Frage, wie inklusiver Unterricht an allen Schulen umgesetzt wird und wie zum Beispiel die zusätzlichen Ressourcen an die Schulen kommen. Das geschieht über eine Inklusionsordnung, die in selbigem Schulgesetz steht. Für uns ist es wichtig, dass wir als Landtag noch einmal sagen, wie wir diesen gesetzlichen Auftrag am Beginn der Diskussion um die Umsetzung in eine Verordnung verstehen. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Da spielt natürlich die UN-Behindertenrechtskonvention, das Recht auf Inklusion, eine wichtige Rolle. Da spielen die Elternrechte eine wichtige Rolle. Da spielt aber auch eine wichtige Rolle, dass es Aufgabe aller Schulen ist, die Kinder und Jugendlichen während der Schulpflicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zu bringen. Ich finde, wenn wir hier über die Frage der Realität reden, dann müssen wir uns schon die Realitäten anschauen, wo Kinder mit Förderbedarf zu berufsqualifizierenden Abschlüssen kommen und wo wir noch ganz schön Nachholbedarf haben. Dann ist es eben so, dass uns alle Statistiken zeigen, dass Kinder mit anerkanntem Förderbedarf, also Kinder mit Behinderungen, in allgemeinen Schulen eine vielfach höhere Chance haben, einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten als in separierenden Förderschulen. (Glocke der Präsidentin) Ich finde, wenn Sie das Recht jedes Kindes auf bestmögliche Chancen wirklich ernst nehmen, dann dürfen Sie diese Realitäten nicht außer Acht lassen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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