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Anette Moesta

CDU 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Frau Anklam-Trapp, ich möchte einfach kurz auf ein paar Punkte eingehen. Sie sagen, das Gesetz ist nicht konkret genug, wir schreiben Art und Umfang der Landesförderung nicht vor. Dann würde ich Sie einfach einmal bitten, in Ihr Jugendförderungsgesetz aus dem Jahr 1993 zu schauen, in dem ähnliche Formulierungen stehen: (Beifall der CDU) gabe des Haushaltsplans. Das Nähere über die Förderung regelt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen durch Verwaltungsvorschrift.“ Wir können natürlich gerne etwas festlegen, wir sind aber schon der Auffassung, dass die Landesregierung in der Pflicht steht und zu sondieren hat, welche Förderung angemessen ist. Unsere Vorstellung ist, dass man sich an diesem Jugendfördergesetz orientiert. Darauf möchte ich nur hinweisen; dann bitte ich darum, dort nachzubessern und das auch einmal festzulegen. (Beifall der CDU) Ein zweiter Punkt: In der Antwort auf unsere Große Anfrage zu Seniorenbeauftragten vor Ort heißt es zu Frage 35: „Die Themen Beteiligung, Teilhabe und Ehrenamt sind hauptsächlich auf der Ebene der Ortsgemeinden und Stadtteile angesiedelt, denn sie sind dicht bei den Menschen angesiedelt und vertragen keine weiten örtlichen Entfernungen. Ehrenamtliches Engagement kann dann gut gelingen, wenn es durch hauptamtlich Tätige begleitet wird.“ Genau dies ist unsere Forderung. (Beifall der CDU)

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