Patrick Kunz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die zentralen Aspekte dieses Entwurfs geben, um eine konstruktive Diskussion zu ermöglichen. Das Hauptziel dieses Gesetzes besteht darin, eine verfassungskonforme Regelung im Bereich der Zuständigkeiten für Bildung und Teilhabe zu schaffen. Dies geschieht auf der Grundlage eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass der Bund die entsprechenden Mittel nicht direkt an die Kommunen weitergeben kann. Es obliegt nun den Ländern, angemessene Regelungen zu treffen. Seit dem Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen in diesem Bereich erfolgreich ist. Der vorliegende Gesetzentwurf beabsichtigt, diese erfolgreiche Praxis in der Zuständigkeitsregelung zu verankern und damit eine Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns für diejenigen einsetzen, die Hilfe benötigen und einen berechtigten Anspruch darauf haben. Obwohl die betroffenen Personen nur einen kleinen Teil unserer Bevölkerung ausmachen, ist unsere Unterstützung für diese Menschen von großer Bedeutung. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, die Lebenssituation dieser Personengruppe zu verbessern. Unser Ziel ist es, eine faire und gerechte Regelung zu entwickeln, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Die vorgeschlagene Änderung führt nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung für das Land oder die Kommunen. Dennoch wird sie dazu beitragen, das Leben der betroffenen Menschen zu verbessern. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven und sozial gerechten Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass die Menschen, die Hilfe benötigen, die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Nur so können wir sicherstellen, dass unser Land auch in Zukunft ein Ort der Chancen und der sozialen Gerechtigkeit bleibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
