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Daniel Köbler

GRÜNE 11.05.2023 Sitzungen 18/44

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dass die örtlichen Träger der bundesweit geltenden Sozialgesetzgebung durch Landesrecht festgelegt werden, ist gängige Praxis und Ausfluss des Föderalismusprinzips. So tun wir es auch hier, und ich finde es sehr naheliegend, dass der örtliche Träger der Sozialhilfe nach SGB XII nun auch für die Aufgaben des Dritten Kapitels des SGB XII beauftragt wird, zumal die Kommunen das bisher auch schon machen. Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und bei der SPD)

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