Patrick Kunz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus der im Mai 2022 eingereichten Großen Anfrage der CDU geht leider nicht hervor, um welche Süchte es sich genau im Einzelnen handelt. Das ist bedauerlich; denn die Suchtprävention und -bekämpfung ist ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bevölkerung; denn auch wenn die Suchtberatung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, werden Suchttherapie sowie Entzug je nachdem von der GKV oder der Rentenversicherung übernommen. Hinzu kommt, dass gesetzliche Krankenkassen den Auftrag der Prävention haben, welcher auch die Suchtprävention umfasst. Finanziell unterstützt werden diese beispielsweise durch Selbsthilfeorganisationen wie zuletzt die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe Landesverband Rheinland Pfalz e. V. oder gezielte Projekte wie zur Hilfe von Kindern und Jugendlichen mit suchtkranken Eltern und zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen. Wir als Freie Wähler sind daher der Meinung, dass das Land RheinlandPfalz bei der Suchtberatung den finanziellen Löwenanteil übernehmen sollte. Warum? – Weil sich unbehandelte Suchterkrankungen in Folge- und Spätkrankheiten wie Depressionen, Leberschäden oder einem verfrühten Tod niederschlagen, die letztendlich die Krankenkassen stark belasten würden. Suchtkranke Menschen können aufgrund ihrer Erkrankung nicht produktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen und tragen somit nicht zum Sozialprodukt sowie zu unserem Wohlstand bei. Zudem müssen sie eine gesellschaftliche Ausgrenzung befürchten, die ihre Lebensqualität erheblich einschränkt. Gleichwohl können sie aber nach einer erfolgreichen Therapie im Rahmen der Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt teilnehmen und so ihren Anteil zum Sozialprodukt beitragen. Darüber hinaus gibt es die Wiedereingliederung auch nach vielen medizinischen Episoden, zum Beispiel Herzinfarkten, Operationen und Krebserkrankungen, als medizinische Rehabilitation. Ein sehr gutes Beispiel liefert das sogenannte Hamburger Modell, welches sich an Mitarbeiter richtet, die noch krankgeschrieben sind, ihre Tätigkeit aber zum Teil schon wieder ausführen können. Zahlen belegen, dass Arbeitgeber in 80 bis 85 % aller Fälle einer schrittweisen Wiedereingliederung zustimmen, mit sehr guter Erfolgsquote von über 90 %. Die Frage zur heutigen Tagesordnung stellt sich jedoch: Möchte die CDU mit der Großen Anfrage ein Zukunftsmodell etablieren, wie die Suchtberatung in Rheinland-Pfalz künftig aussehen soll? Aus der Beantwortung der Großen Anfrage geht hervor, dass die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl der Suchtberatungsfachkräfte seit 2020 in den Suchtberatungsstellen in Rheinland-Pfalz zwar als positiv bewertet, aber zur Erhöhung oder Reduzierung der Personalstärke bei einzelnen Suchtberatungsstellen keine Beurteilung abgeben kann. Dies bewerten wir als problematisch; denn ohne eine eingehende Analyse und Bewertung können wir nicht sicherstellen, dass die notwendige Unterstützung in den verschiedenen Beratungsstellen auch zur Verfügung steht, meine Damen und Herren. Daher appellieren wir an die Landesregierung, sich die Personalstärke der einzelnen Suchtberatungsstellen noch einmal genauer anzuschauen, um in Zukunft eine Beurteilung abgeben zu können. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es bei der Suchtberatung nicht nur um die individuelle Unterstützung von Betroffenen geht, sondern auch um die Stärkung unserer Gemeinschaft als Ganzes. Wenn wir es schaffen, Menschen aus der Sucht zu befreien, eröffnen wir ihnen nicht nur neue Perspektiven und Chancen, sondern stärken auch die von mir eingangs erwähnte Wirtschaft und das soziale Gefüge unserer Gesellschaft. Auch wenn sich die Anzahl der Hilfesuchenden seit 2020 rückläufig entwickelt hat, müssen wir uns weiter für eine umfassende und nachhaltige Suchtberatung in unserem Land einsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Betroffene weiterhin die Hilfe erhalten, die sie benötigen; denn die Suchtberatung in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Thema, vor dem wir in diesem Hohen Hause Anwesenden uns nicht verschließen dürfen. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
