Lisa-Marie Jeckel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auf die Frage der CDU, wie die Notarztstandorte personell besetzt waren, lautet die Antwort am Beispiel Kusel für die Stellenzahl – ich zitiere mit Erlaubnis –: „Besetzung durch die Abteilung für Anästhesiologie ohne explizit ausgewiesenen Stellenschlüssel ergänzt durch zwei festangestellte Notärzte und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte.“ Als Hinweis ergänzen Sie: „Werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr durch die Abteilung Anästhesie; Nachts und am Wochenende und feiertags durch die beiden fest angestellten Notärztinnen und Notärzte, sowie freiberufliche Ärztinnen und Ärzte.“ Die Sollvorhaltezeit liegt nach Ihren Angaben bei 24/7. Die Abmeldezeit lag gemessen an der Sollvorhaltezeit bei 18 % im zweiten Halbjahr. Zum Vergleich: in Trier bei 0 %, in Hermeskeil bei 37,4 %. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Ja!) Hier lag auch der Monatsspitzenwert bei 52,4 % im September 2022. Der überwiegende Grund der Abmeldung war: „Dienst kann nicht besetzt werden“, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Ja, ja!) eine uns allen bereits sehr vertraute Formulierung. Auf die Frage, welches die Folgen für die Patientenversorgung sind, antwortet die Landesregierung: „Generell wird bei vorliegender notärztlicher Indikation stets georeferenziert die nächst-verfügbare Notärztin bzw. der nächst-verfügbare Notarzt vom jeweils aktuellen Standort aus eingesetzt. Ist ein Notarztstandort nicht besetzt, kann dies konsekutiv zu längeren Anfahrtszeiten führen und damit ergänzende Maßnahmen verzögern. Unabhängig davon übernehmen [erst]eintreffende [Notfallsanitäterinnen] und Notfallsanitäter qualifizierte heilkundliche, auch invasive Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patienten bis zum Eintreffen [der Notärztin oder] des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung im Krankenhaus vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.“ Auf Frage 7, welche Probleme zum Beispiel in Form zeitlicher Verzögerung oder anderer Art aufgetreten seien, wird geantwortet: „Es ist in der Regel mit einer längeren Anfahrtszeit des Notarzteinsatzfahrzeugs zu rechnen. Weitere, konkrete Probleme haben die zuständigen Rettungsdienstbehörden auf Anfrage nicht berichtet.“ Auf die Frage, wie sich die Erkenntnisse der Landesregierung gestalten, ob ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist und wie die Entwicklung dieser Erkenntnisse war, lautet die reflexartige Antwort: „Die Rettungsdienstplanung inklusive der Einrichtung von Notarztstandorten ist Aufgabe der setzung notärztlicher Dienste haben im Verlauf der pandemischen Lage zuder Verfügbarkeit von [Notärztinnen und] Notärzten.“ Bis hierher danke ich für das Zuhören bei den Zitaten aus der Antwort des Herrn Innenministers. Ich werde nun versuchen, die unzähligen Worthülsen in ein verständliches Deutsch zu übersetzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Erstens: Es ist leider kein ärztliches Personal vorhanden. Zweitens: In absehbarer Zeit bekommen wir auch kein ausgebildetes Personal. Drittens: Zuständig sind im Übrigen immer andere. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD –
