Heike Scharfenberger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir fällt jetzt nur ein zu sagen: Das war jetzt alles? (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben eine Große Anfrage vorliegen, und auf die wollte ich mich jetzt eigentlich beziehen, aber Sie haben im Prinzip – – – (Abg. Martin Haller, SPD: Hast Du die gelesen?) – Ich habe sie gelesen und durchgearbeitet. Ich werde mich jetzt einfach einmal auf die Große Anfrage beziehen, weil Sie sich so gut wie gar nicht darauf bezogen haben. Wir beschäftigen uns heute mit der Beantwortung der Großen Anfrage zur aktuellen Situation der Notarztstandorte in Rheinland Pfalz. Ich will erst einmal eine grundsätzliche Anmerkung machen: Für jeden Rettungsdienstbereich wird durch Rechtsverordnung eine Kreisverwaltung oder eine Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt bestimmt, die für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig ist. In Rheinland Pfalz sind dies die Landkreise Mainz-Bingen, Trier-Saarburg, Kaiserslautern, Westerwaldkreis, Südwestpfalz, Rhein-Pfalz-Kreis, Bad Kreuznach und Mayen-Koblenz. Das wissen Sie sicherlich. Die zuständige Behörde legt für ihren Rettungsdienstbereich Notarztversorgungsbereiche fest, die im Einvernehmen mit den benachbarten zuständigen Rettungsdienstbehörden auch über ihren Rettungsdienstbereich hinausgehen können. Die örtlich zuständigen Rettungsdienstbehörden übertragen den Krankenhäusern oder den sonstigen Notarztstandorten die Notarztversorgung im Einvernehmen mit den Verbänden der Kostenträger durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch die Mitwirkung von Ärzten beinhalten kann. Die Benutzungsentgelte werden seit 2020 gemäß § 23 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz standortbezogen, gesondert und direkt zwischen dem jeweiligen Notarztstandort und den Verbänden der Kostenträger vereinbart und sind damit auskömmlich. Die personelle Besetzung der Notarztstandorte wird sehr unterschiedlich gehandhabt. So werden sie zum Beispiel als Vollzeitäquivalente im Stellenplan vorgesehen, durch die Abteilung für Anästhesiologie oder interdisziplinär durch Abteilung des Krankenhauses ohne ausgewiesenen Stellenschlüssel besetzt, als Planstelle im Krankenhaus mit der Ergänzung durch Ärztinnen und Ärzte externer Firmen oder durch Besetzung mit Honorarkräften geführt. Zum Teil wird mit gemeinsamen Pools gearbeitet. Dabei möchte ich als Europapolitikerin die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst Südpfalz hervorheben. In Bad Bergzabern werden 35 % der Besetzung durch Notärztinnen und Notärzte des Centre Hospitalier Intercommunal de la Lauter de Wissembourg gewährleistet. Meine Damen und Herren, diese Sollvorhaltezeiten sind sehr unterschiedlich. Mit nur wenigen Ausnahmen werden die für 24 Stunden gewährleistet. Sie haben in den Fokus gestellt, dass wir nicht genügend Notärzte haben und abgemeldet werden muss. Das Land stellt den örtlichen Rettungsdienstbehörden ein Instrument zur Verfügung, um Abmeldungen der Notarztstandorte laufend zu analysieren. Insofern hat damit jeder zuständige Landkreis die Möglichkeit, bei länger anhaltenden Engpässen relativ schnell zu reagieren. Die vorliegende Tabelle vom zweiten Halbjahr 2022 zeigt, dass es sehr große Unterschiede mit vielen Standorten ohne eine einzige Abmeldung gibt, aber auch einige Standorte mit über 20 % Abmeldequoten. In diesem Fall wird dann stets der nächst verfügbare Notarzt bzw. Notärztin eingesetzt. Dass Dienste nicht besetzt sind, kann unterschiedliche Gründe haben. Ärzte sind in der Klinik oder in der Praxis gebunden, sind erkrankt oder begleiten einen Intensivtransport, um nur einige zu nennen. Es ist aber festzuhalten, dass es bei der Besetzung der Notarztstellen zunehmend zu Problemen kommt, da die Bereitschaft, als Notärztin oder als Notarzt tätig zu werden, sinkt. Hier war die Corona-Pandemie sicherlich nicht förderlich. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber keine rheinland-pfälzische Besonderheit. In diesem Bereich wirkt sich auch der Fachkräftemangel aus. Die Finanzierung und Vergütung oder arbeitszeitrechtliche Vorschriften schaffen Hürden bei der Bewerbung. Meine Damen und Herren, der gesamte Gesundheitssektor steht vor großen Herausforderungen. Viele Bereiche sind so stark miteinander verknüpft, dass es nicht reicht, nur an einer Stelle zu drehen. Deshalb ist es wichtig, dass im Bund darüber diskutiert wird, wie wir die sehr gute Versorgung unserer Bevölkerung insgesamt aufrechterhalten können. In Rheinland-Pfalz wird schon viel dafür getan. Ich möchte auf die geänderten Finanzstrukturen hinweisen, auf die ich vorhin eingegangen bin. Wir haben aufgrund einer Initiative im Bundesrat die rechtssichere Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter, also für invasive Maßnahmen, genehmigt. Eine weitere Chance bietet die Weiterentwicklung der Telemedizin. (Glocke des Präsidenten) An der BG-Unfallklinik in meiner Heimatstadt Ludwigshafen wurde ein Pilotprojekt zur telemedizinischen Begleitung von notfallmedizinischen Einsätzen erprobt. Wir müssen in allen Bereichen konstruktiv zusammenarbeiten und die Herausforderungen der Zeit annehmen. Ein ständiges Schlechtreden und Angstmachen hilft nicht weiter. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schieder, CDU – weitere Zurufe von der CDU)
