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Patrick Kunz

FREIE WÄHLER 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der CDU unter dem Titel „Sofortprogramm zur Sicherung der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz“ soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, das Sofortprogramm zur Sicherung der Betreuungsvereine zu starten. Vor gerade einmal drei Monaten wurde ein Gesetz verabschiedet, das genau dieses Ziel verfolgt. Liebe CDU, es stellt sich aber auch die Frage: Ist es notwendig, jetzt schon ein Sofortprogramm zu starten? Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, zunächst einen Berichtsantrag im zuständigen Ausschuss zu stellen und dann gezielt den aktuellen Sachstand zu erfragen; denn nur so können wir fundierte Entscheidungen treffen, um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Betreuungsvereine in unserem Bundesland nachhaltig zu sichern. Nehmen wir uns einen Moment Zeit, um auf das Anhörungsverfahren im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation am 7. Dezember 2022 zurückzublicken. Dort wurden in einer gemeinsamen Stellungnahme der Betreuungsrechtsfachverbände SKM – Diözesanverein Trier e. V. und SKFM Diözesanverein für das Bistum Speyer e. V. wichtige Punkte aufgeführt, die wir bei der Ausarbeitung von künftigen Maßnahmen und Programmen berücksichtigen sollten. Diese Punkte spiegeln die drängenden Anliegen und Herausforderungen wieder, mit denen Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz konfrontiert sind. Ein zentrales Anliegen der Fachverbände sind die Mindestforderungen zur Ausstattung und Unterstützung der 104 Betreuungsvereine ab 2023. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege leisten Betreuungsvereine seit vielen Jahren eine hochwertige Arbeit für die Teilhabe, Selbstbestimmung und den Rechtsschutz für Menschen mit Behinderung. Insbesondere in Rheinland-Pfalz gehört dazu ein umfassendes Beratungsangebot für ehrenamtliche Betreuer, Angehörige und Bevollmächtigte. Die aktuelle Kostenexplosion – durch Tariferhöhung, Energiekosten, Inflation – kann durch eine derzeit gültige Pauschale nicht mehr aufgefangen werden und stellt die Betreuungsvereine vor unlösbare Probleme. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter der Betreuungsvereine selbst Betreuungen führen, um die Finanzierung der Vereine sicherzustellen. Die aktuelle Situation ist für die Betreuungsvereine damit erheblich bedrohlicher, und ohne eine zeitnahe Anpassung der Vergütungen an die aktuellen Entwicklungen werden die Betreuungsvereine die Mehrkosten nicht bestreiten können. Das wiederum hätte zur Folge, dass viele unserer Betreuungsvereine wirtschaftlich nicht überlebensfähig wären. Um die hohe Qualität der Betreuung und Beratung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an die Betreuungsarbeit gerecht zu werden, bedarf es einer ausreichenden finanziellen Unterstützung. Wir FREIEN WÄHLER fordern deshalb die Unterstützung der Betreuungsvereine und eine angepasste finanzielle Ausstattung in Form von Pauschalen. Diese richten sich in der Höhe nach den verschiedenen Vorbereitungsmaßnahmen, die der Ehrenamtler oder die Ehrenamtlerin später tätigen sollen. Auch die Übernahme von Fortbildungskosten und Sachkundenachweisen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungsvereinen müssen hier dargestellt werden. Alle anfallenden Kosten, die den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsvereine entstehen, sind festzuhalten und über die Betreuungsbehörden abzurechnen. Auch der zu leistende Mehraufwand für die Betreuungsvereine muss aber im Rahmen einer Evaluation durch eine entsprechende Statistik ins Gesetz aufgenommen werden. Es muss deutlich werden, was auf die Betreuungsvereine zukommt und sonst den dort Beschäftigten an zusätzlichen Aufgaben übertragen wird, die sie am Ende nicht in Gänze zu leisten imstande sind. Wir FREIEN WÄHLER stimmen dem Antrag der CDU in dieser Form zu. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag der SPD eingehen. Da muss ich tatsächlich sagen, wer hätte gedacht, der große Bär ist aufgewacht; denn zu dem, was sie niederschreibt, wozu der Landtag die Landesregierung auffordert, muss ich durchaus noch einmal an die Plenarrede von mir im Dezember verweisen, als es noch um den Prototyp mit dem Platten ging. (Abg. Sven Teuber, SPD: Die müssen wir uns noch mal durchlesen!) Anscheinend war es dann doch kein Prototyp, sondern der schlafende Bär, der etwas geträumt hat und nun aufwacht und meint, er muss tätig werden. Meine Damen, meine Herren, wenn wir wirklich evaluieren wollen – das war eine der Kernforderungen, die wir letztes Jahr gemacht haben –, (Abg. Martin Haller, SPD: Wir evaluieren! Was Ihr macht, weiß ich nicht!) dann, Herr Schweitzer, schaffen Sie bitte ein Ende dieser Debatte und nennen Sie uns am besten den ersten Zeitpunkt, an dem alles evaluiert wird, damit wir hier auch einmal zum Ende kommen und die Betreuungsvereine richtig, fachgerecht und fair entlohnt werden. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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