Lisa-Marie Jeckel
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie mein geschätzter Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Wefelscheid sagen würde, (Zurufe von der SPD: Oh!) der Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, in dem Fall ein Blick in die Charta der Grundrechte und Richtlinien der Europäischen Union. In Verbindung mit der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich doch ein deutliches Bild. Allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung, also anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, steht europäischem Recht nur dann nicht entgegen, wenn die Speicherung nur innerhalb eines – ich zitiere mit Erlaubnis aus dem aktuellem Urteil des EuGH – „auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraums“ erfolgt. Das ist zu Recht so. Schließlich können die IP-Adressen zur umfassenden Nachverfolgung der Online-Aktivität der Nutzer verwendet werden, sodass diese Daten es möglich machen, ein detailliertes Profil des Nutzers zu erstellen. Das stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte nach Artikel 7 und 8 der Charta dar. Die Freiheit und die Vertraulichkeit von Kommunikation und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gehören gerade zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Nach Artikel 5 Grundgesetz hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Wir sind uns alle einig, das sind für unsere demokratische Gesellschaft absolut essenzielle Grundrechte, und sie sind äußerst schützenswert, weshalb wir sehr sorgfältig abwägen müssen. Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass im Fall einer im Internet begangenen Straftat die IP-Adresse der einzige Anhaltspunkt sein kann, der es ermöglicht, die Identität des Täters zu ermitteln. Wenn es aber keine Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen gibt, dann werden diese in der Regel schnell gelöscht, wenn sie überhaupt gespeichert werden. Damit kann sich die Aufklärung einer Straftat im Internet als unmöglich erweisen. Aus sicherheitspolitischen Gründen ist eine Speicherung von persönlichen Daten also nicht vollständig vermeidbar, wenn auch ein genereller Zugriff auf sämtliche erfassten und protokollierten personenbezogenen Daten natürlich abzulehnen ist. So weit geht der Antrag der CDU nicht. Wir reden hier ausschließlich über die Speicherung der IP-Adressen. Das damit angestrebte Ziel ist sowieso zu befürworten. Die Frage ist aber, ob der von Ihnen, liebe CDU-Fraktion, aufgezeigte Weg zu diesem Ziel sinnvoll und durchführbar ist. Beim Lesen Ihres Antrags überkam mich ein Gefühl eines Déjà-vu. Da war etwas im September letzten Jahres im Bundestag. Die Fraktion der CDU/CSU wurde von den anderen Fraktionen für ihren Antrag teils scharf kritisiert. Heute ist es nicht anders, nur das Gremium ist ein anderes. Ich hatte mich gefreut, mit Ihnen über die neuen Entwicklungen zu sprechen und war gespannt, wie Sie Ihren Antrag daran anpassen würden. Leider haben Sie die Chance verpasst, deutlicher auf die damals geäußerten Kritikpunkte einzugehen. Leider haben Sie es verpasst, diesem Plenum konkretere, praxistaugliche Regelungen zur Speicherung von IP-Adressen vorzulegen. Hier liegt ein Problem in Ihrem Antrag, das Ihnen seit September 2022 bekannt gewesen sein dürfte. Nachdem Ihre Fraktion im Bundestag damit nicht durchgekommen ist, versuchen Sie als rheinland-pfälzische CDU nun über diesen Landtag in Berlin Druck in Ihrem Sinne aufzubauen. Aber nicht nur, dass Sie weite Teile des Antrags von damals übernommen haben, Sie haben leider keine wirklich neuen Ideen hinzugefügt. Aber gut, absolut wichtig ist das Thema trotzdem. Deshalb bin ich dankbar für die Debatte. Um noch einmal auf das Ziel des hier vorliegenden Antrags zurückzukommen, sage ich, wir brauchen dringend effektiveren Kinderschutz. Wir müssen dringend unsere Strafverfolgungsbehörden unterstützen. Es ist uns hoffentlich allen bewusst, dass wir unsere Justiz stärken müssen. Es ist unerträglich, wenn Straftaten nicht verfolgt oder zumindest nicht so effektiv wie möglich verfolgt werden können, weil man bei den Behörden an Ausrüstung, Ausbildung, Personal oder Unterstützung spart. Im Zusammenhang mit den IP-Adressen ist auch ein gutes und wichtiges Stichwort die Digitalkompetenz. Davon brauchen wir mehr in unseren Strafverfolgungsbehörden. Das vorletztes Jahr erstmalig durchgeführte Programm, IT-Spezialisten für die Kriminalpolizei auszubilden, war ein sehr guter Anfang, denke ich. Ich hoffe, es wird so erfolgreich weitergeführt. Ja, wir müssen der Strafverfolgung neben personeller und ausrüstungstechnischer Aufstockung auch wirksame Mittel an die Hand geben, aber rechtssicher sollten sie sein. Wir greifen schließlich in den sensiblen Bereich der Bürgerrechte ein. Daran, die IP-Adressen sechs Monate zu speichern, habe ich erhebliche Bedenken, vor allem im Hinblick auf das neue Urteil des EuGH, in dem er ausdrücklich von einem auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum für eine solche vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen spricht. Um noch kurz auf das ebenfalls im Raum stehende Quick Freeze einzugehen: Die Notwendigkeit dessen erschließt sich mir nicht. Wir haben mit § 100 a StPO schon eine Norm, die bei Verdacht auf eine dort aufgezählte schwere Tat, unter anderem auch im Bereich des Kindesmissbrauchs, einen Eingriff in elektronische Kommunikation erlaubt. Quick Freeze bringt dazu dann doch eher keine bahnbrechend neuen Erfolge. Damit Quick Freeze oder die erfolgreiche Anwendung des § 100 a StPO in solchen Fällen überhaupt funktionieren, damit die Daten nicht schon längst gelöscht sind, macht die Speicherung von IP-Adressen innerhalb eines sehr kleinen Zeitraums absolut Sinn. Dabei spreche ich aber nicht wie die CDU von sechs Monaten, sondern eher von Wochen. Noch ein Gesetz zu initialisieren, das dann später vor dem EuGH wieder keinen Bestand hat, macht keinen Sinn. Außerdem sehe ich es auch als unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der überwiegend unschuldigen Bürger an, über einen solch langen Zeitraum anlasslos die Daten zu speichern und derart ihre Persönlichkeitsrechte zu gefährden. Deshalb Ja zum Kinderschutz und Ja zu Bürgerrechten, und deswegen Enthaltung zum Antrag der CDU. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
