Cornelia Willius-Senzer
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Alle Jahre wieder werden wir von der CDU mit Anträgen zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ beglückt, nun immerhin reduziert um das, was garantiert europarechtlich rechtswidrig gewesen wäre. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Selbstverständlich ist es auch uns, wie wohl allen Abgeordneten in diesem Hause, ein echtes Anliegen, insbesondere unsere Kinder bestmöglich zu schützen. Das bedeutet, dass wir die Kriminalität im Netz und insbesondere die strafrechtliche Verfolgung der Verbreitung von Kinderpornografie in jeglicher Form besonders ernst nehmen und diesem unsäglichen Treiben noch mehr Aufmerksamkeit widmen müssen. Recht haben Sie mit Ihrer Auffassung im Hinblick darauf, dass das Verbot seitens des EuGH nicht vollumfänglich gilt, sondern insbesondere im Bereich der Schwerstkriminalität Ausnahmen möglich erscheinen. Dieses RegelAusnahme-Prinzip gebietet logischerweise Zurückhaltung; denn diese konkreten tatsächlichen Anforderungen an vergleichbare Regelungen sind für den Gesetzgeber nicht ohne Weiteres ersichtlich, obgleich der Europäische Gerichtshof diese dem Grunde nach anerkannt hat. Eine Speicherung von IP-Adressen über einen Zeitraum von sechs Monaten dürfte jedenfalls in der europäischen Rechtsprechung aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Bestand haben. Hierzu sind am Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren noch nicht ausgeurteilt, sodass uns in dieser Hinsicht ein klarer Rahmen fehlt. Mit vorschnellen Regelungen ganz nach CDU-Manier würden wir uns in unsicheren Gewässern bewegen und Gefahr laufen, dass diese Regelung durch eines der vorgenannten obersten Gerichte umgehend aufgehoben würde. Mit einer weiteren Regelung, über der das Schwert des Damokles schwebt, ist niemandem auch nur mittelfristig geholfen. Der aufgezeigte Anstieg diesbezüglicher Fälle stimmt bedenklich. Doch sollte man diese Statistik mit Vorsicht betrachten; denn es wird dabei nicht ohne Weiteres ersichtlich, worauf ein solch sprunghafter Anstieg monokausal zurückzuführen wäre. Jedenfalls soll dabei nicht in einen akuten Handlungsdrall verfallen werden, der im Ergebnis erneut in einer rechtswidrigen Lösung münden würde. Einfach hinnehmen kann man diesen Trend nicht. Es gilt zu betonen, dass wir in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren im Bereich Cyberkriminalität nicht die Füße hochgelegt haben. Ich sage nur Zentralstelle Cybercrime und Traben-Trarbach, obgleich diese Bemühungen nicht genügen. Wir Freien Demokraten stehen im Ergebnis für eine bürgerrechts- und verfassungskonforme Ausgestaltung der Ermittlungswerkzeuge. Die CDU demgegenüber drängt auf weitere Grundrechtseingriffe, noch bevor eine derartige Regelung überhaupt Wirkung entfalten könnte. Um dabei eine bestmögliche Lösung mit Hand und Fuß für alle zu erzielen, benötigt ein dahin gehender demokratischer Abstimmungsprozess auf Bundesebene seine Zeit. Eine weitere Regelung, die durch das Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof umgehend aufgehoben würde, dient im Ergebnis nicht ihren Forderungen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
