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Michael Wäschenbach

CDU 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Herr Dr. von Heusinger, wir wollen keine anlasslose Datenspeicherung. Wir wollen sie bei Verdachtsfällen. So steht es auch im Antrag. Über die Fristen kann man natürlich noch reden. Wir haben in der Tat deshalb unterschiedliche Fristen genannt, weil es entscheidend davon abhängt, mit welcher personellen Ausstattung die jeweiligen Ermittlungsbehörden arbeiten können. Bei einer Ermittlungsbehörde kann eine Frist von zehn Wochen ausreichend sein. Es gibt aber durchaus schwächer ausgestattete Ermittlungsbehörden, die vielleicht die sechs Monate brauchen. Da halte ich mich völlig flexibel. Worum es mir einfach geht: Es ist doch gar nicht so schwer. Unser Antrag will doch eigentlich nur, dass Sie jetzt in Berlin mit in die Debatte einsteigen. Wir haben die drei Minister aufgefordert, die drei Fachminister, sich mit dem Thema zu beschäftigen und im Bundesrat eine Initiative anzustoßen, damit wir als Rheinland-Pfalz bei der Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland mitreden können. Ich sehe keine Notwendigkeit, länger abzuwarten. Jedes Kind, das missbraucht wird, ist eines zu viel, und deshalb müssen wir jetzt handeln. (Beifall der CDU)

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