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Christoph Spies

SPD 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern, vor Kriminalität ist zweifellos eine wichtige Aufgabe, die von staatlichen Institutionen wie auch von uns als Gesellschaft wahrgenommen werden muss. Daher ist es richtig, dass wir darüber sprechen, wie wir die Ermittlungsarbeit in diesen Bereichen stetig verbessern können. Ich denke, darin besteht parteiübergreifend Konsens. Vielen Dank dafür, dass Sie diesen Antrag heute stellen. Uns allen ist sicher auch klar, dass Kriminalität digitaler wird, sich im digitalen Raum verändert. Ich denke, darin sind wir uns ebenfalls einig. Das weiß die Landesregierung. Nicht zuletzt deshalb hat das Innenministerium Anfang des Monats die zukunftsweisende Modernisierung in der Kriminalbekämpfung vorgestellt. Die Unterstützung der Bekämpfung mittels KI und dem Vorzeigeprojekt in Kaiserslautern sind weitere beispielhafte Maßnahmen, die sicherlich einen eigenen Tagesordnungspunkt verdient hätten, jedoch hier nur exemplarisch Erwähnung finden. Der vorliegende Antrag der CDU ist aus meiner Sicht aber zu eindimensional gestellt und viel zu einfach. Daher kann er aus meiner Sicht keine Zustimmung erhalten. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Sie führen die Zahlen der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik auf und stützen sich im Speziellen auf den Bereich Verarbeitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornografischer Inhalte, der einen starken Anstieg verzeichnet. Für einen ganzheitlichen Ansatz reicht allein die Nennung der Zahlen nicht aus. Vielmehr müsste man die Hintergründe dieser Zahlen betrachten. Sie haben es in Ihrer Rede nur in einem Halbsatz angesprochen. Gerade beim Besitz, der Verbreitung und Beschaffung von Kinderpornografie war der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger mit circa 40 % erheblich. In vielen Fällen wird das Material aber ohne großes Unrechtsbewusstsein weitergeleitet. Dieser Aspekt fehlt für uns komplett in Ihrem Antrag. Deswegen ist es kein ganzheitlicher Ansatz. Die Stärkung der Ermittlungsarbeit in diesem Bereich braucht aber eine ganzheitliche Lösung. Allein die Speicherung der IP-Adressen – unabhängig von ihrer grundsätzlichen Bewertung – reicht dafür nicht aus. Vielmehr gilt es, einen Schwerpunkt in der Prävention und Sensibilisierung, also der Stärkung der Medienkompetenz Jugendlicher, zu setzen, (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) damit in diesen Bereichen schon vor der Notwendigkeit der Strafverfolgung angesetzt wird, die aktuell solch viele Ressourcen bindet. Das ist eine Meinung, die maßgeblich vom BKA-Chef Holger Münch vertreten wird. Erst heute Morgen gab es die Pressekonferenz zu den Bundeszahlen, da wurde das noch einmal explizit dargelegt. Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz für eine Überprüfung des § 184 b Strafgesetzbuch ausgesprochen, was ebenfalls zu den aufgezeigten Entlastungen führen soll. Diese Aspekte alleine machen schon deutlich, dass ein eindimensionaler Schnellschuss nicht gewinnbringend sein kann. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat schon eine Anhörung auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu diesen Themen beschlossen, und man wartet auf diese Anhörung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Das zeigt ebenfalls, dass weitergehender Klärungsbedarf bei den einzelnen Aspekten vorhanden ist. Zeitgleich ist bereits eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung angekündigt. Für diese gilt es, das EuGH-Urteil – welches Sie angesprochen haben, Herr Wäschenbach – zu berücksichtigen und eröffnend Möglichkeiten zu prüfen, was man alles machen kann. Wir sind zudem der Überzeugung, dass Datenschutz und Kinderschutz miteinander vereinbar sein können. Anders als Sie es aber vorschlagen und vorsehen, erachten wir eine Speicherfrist von sechs Monaten als viel zu lang. Es ist darüber hinaus in Zweifel zu ziehen, ob sechs Monate vom EuGH als angemessen bewertet werden könnten. Im Urteil wird davon gesprochen, für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum zu speichern. Deswegen sechs Monate – – – Insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer Veröffentlichung am Montag von der Pressekonferenz zum Kinderschutz: Darin schreiben Sie nämlich selbst in Ihrer eigenen Presse von mindestens drei Monaten. Heute wollen Sie sechs Monate. Deswegen kommt uns dieser Zeitraum sehr willkürlich vor. (Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU) Sie widersprechen sich zwischen Pressemitteilung und Antrag. Genau solche Details haben dazu geführt, dass die letzten großen höchstrichterlichen Urteile im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung zu für die Bundesrepublik negativen Entscheidungen gekommen sind. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Aus diesen genannten Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Nicht, weil wir der Intention, sexuellen Kindesmissbrauch und andere schwere Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen, nicht zustimmen, (Unruhe bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern weil die präsentierten Lösungen dem Problem zu eindimensional begegnen und gerade im Blick auf die aktuell laufende Diskussion auf Bundesebene nur ein Schnellschuss sind, was keine gute Grundlage für eine wirksame Regelung darstellt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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