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Michael Wäschenbach

CDU 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen heute unsere gemeinsamen Bemühungen für die Verbesserung des Kinderschutzes in Rheinland Pfalz im Jahr 2023 fort, so hoffe ich es zumindest. Angesichts steigender Zahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bekräftigen wir die dringende Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Das Bundeskriminalamt hat ein umfangreiches Archiv angelegt, in dem zahlreiche Fälle dokumentiert sind, die mangels sogenannter Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt bleiben. Es geht uns nicht darum, der Polizei per se sämtliche Kommunikationsdaten aller Bürger zur Verfügung zu stellen, sondern es geht uns darum, in konkreten Verdachtsfällen den Zugriff auf bestimmte Datensätze zum Kinderschutz zu ermöglichen. (Beifall der CDU) Diese Daten sind bereits bei den Providern vorhanden. Sie müssen nur für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. Wir fordern daher die Möglichkeiten und Grenzen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine Verkehrsdatenspeicherung den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. (Beifall der CDU) Wenn die Internetkommunikation von Verdächtigen aufgezeichnet und mindestens drei Monate oder, wie andere sagen, mindestens zehn Wochen gespeichert wird, können Strafverfolgungsbehörden die Beweise sammeln, die sie benötigen, um die Täter zu überführen und unsere Kinder zu schützen. Herr Dr. Kugelmann, wir verstehen, dass Datenschutzbedenken bei der Verkehrsdatenspeicherung aufkommen können. Daher fordern wir eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass nur relevante Daten gespeichert und nur in Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen folgende Zahlen nicht ersparen: Für Rheinland-Pfalz weist die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022 bei der Verbreitung, dem Erwerb, dem Besitz und der Herstellung jugendpornografischer Inhalte einen Anstieg um 62,5 % auf 450 Fälle auf. Die Verbreitung, der Erwerb, der Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Inhalte stieg im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2017 um 1.780 Fälle. Das sind sage und schreibe 620 %, oder einfacher ausgedrückt: Bei uns gibt es 2.000 Fälle pro Jahr; das sind zehn Fälle pro Arbeitstag. Vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2021 hat sich die Zahl verdoppelt, vom Jahr 2017 an versechsfacht. Auch das betrachtet der Kinderschutzbund Rheinland-Pfalz mit großer Sorge und verlangt dringend Abhilfe. Wir wissen um die Besonderheit des Anstiegs wegen der häufig unter Schülern verbreiteten kinder- und jugendpornografischen Abbildungen innerhalb von Chat-Gruppen, aber diese sind nicht nur statistisch durch die Polizei zu betrachten. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, die Polizei ist damit überlastet. Sie braucht mehr Zeit, eine bessere Ausstattung und eine höhere Präsenz im Darknet. Die Polizei muss auch dort sichtbarer werden. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Allein in den vergangenen fünf Jahren konnten über 19.000 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, die den deutschen Behörden allein vom USamerikanischen NCMEC-Dienst übermittelt wurden, nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adressen bei den Providern nicht mehr vorhanden waren. 19.000 Fälle. Dieser Zustand ist unerträglich und muss beendet werden. (Beifall der CDU) Deshalb müssen die bestehenden gesetzgeberischen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft werden. Die Speicherung von IP-Adressen ist im Vergleich zur Speicherung sonstiger Verkehrs- und Standortdaten weniger eingriffsintensiv. Der Grundrechtseingriff ist deutlich geringer, um vor dem Hintergrund des Allgemeininteresses eine effektive Strafverfolgung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Nicht zielführend sind andere Vorschläge, wie etwa das von Bundesjustizminister Buschmann favorisierte Quick-Freeze-Verfahren; denn Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden. Die Forderung nach Quick Freeze lenkt von den tatsächlich notwendigen und geeigneten Maßnahmen ab. Auch die Login-Falle wird wohl nicht den erhofften Erfolg bringen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) Ich zitiere aus der Zeitschrift „der kriminalist“ des Bundes Deutscher Kriminalbeamter: Auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung völlig zu verzichten, wäre verfassungs- und europarechtswidrig. Die bisherigen deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung waren bzw. sind verfassungs- und europarechtswidrig, weil zu eingriffsintensiv. Deshalb jetzt auf Speicherungspflichten zu verzichten, wäre ebenfalls verfassungs- und europarechtswidrig. Der Bundesgesetzgeber ist daher aufgefordert, die im EuGH-Urteil aufgezeigten Regelungsspielräume zu nutzen und damit seine grundrechtlichen Schutzpflichten zu erfüllen. – Soweit die Zeitung „der kriminalist“. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam vorangehen, und bitten wir die Landesregierung eindringlich, im Bund tätig zu werden. Herr Minister Ebling, Herr Minister Mertin, liebe Frau Ministerin Binz, – – (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

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