Michael Frisch
Selbstverständlich, Frau Präsidentin. – Ich möchte auch nur einen kurzen, in der Sache klarstellenden Hinweis geben. Auch Sie, Frau Willius-Senzer, haben vorhin von einem Recht auf ein Asylverfahren gesprochen. Das stimmt in dieser Form nicht. Es gibt ein Recht auf Asyl für Personen, die die in unserem Grundgesetz genannten Bedingungen erfüllen. Es gibt aber auch seit dem Jahr 1993 Artikel 16 a Grundgesetz, damals eingefügt mit Zustimmung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. (Abg. Joachim Paul, AfD: Aha!) Auch daran möchte ich an dieser Stelle erinnern. Dieser Artikel 16 a sagt ganz eindeutig, dass wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kein Recht auf Asyl hat. (Zuruf von der AfD: So ist es!) Wir haben ein EURODAC-System. Das heißt, in aller Regel wüssten die deutschen Grenzbehörden, wenn sie denn kontrollieren würden – was Sie ablehnen –, wer bereits in einem sicheren Drittstaat gewesen ist, wer an dieser Stelle die EU in einem sicheren Drittstaat betreten hat. Dann hat er kein Recht mehr, hier einen Asylantrag zu stellen. Das ist doch die Krux an der ganzen Situation. (Beifall der AfD –
