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Michael Frisch

AfD 30.03.2023 Sitzungen 18/42

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Zentrale Ausländerbehörde schaffen – Kommunen entlasten“, wenn man den Titel Ihres Antrags liest, werte Kollegen von der CDU, klingt das zunächst einmal vernünftig und unterstützenswert. Auch wir wollen effizientere Strukturen für mehr Abschiebungen aus Rheinland-Pfalz. Wir fordern ebenfalls eine deutliche Entlastung der Kommunen bei den explodierenden Asylkosten. In Grundintention und Zielsetzung unterscheiden sich unsere Ansätze also kaum. Die Möglichkeit einer verlängerten AfA-Wohnpflicht für Asylbewerber ohne Bleiberecht hat die Union sogar aus unserem heutigen Plenarantrag eins zu eins übernommen. Dennoch werden wir dem CDU-Antrag in seiner Gesamtheit nicht zustimmen können, weil seine handwerklichen Schwächen, essenziellen Versäumnisse und falschen Schlussfolgerungen zu gravierend sind. Das beginnt schon mit der Kernforderung nach der Schaffung einer zentralen Ausländerbehörde auf Landesebene, bei der wesentliche Aufgaben und Kompetenzen im Bereich Abschiebung und Rückführung gebündelt werden sollen, um die kommunalen Ausländerämter zu entlasten; denn mit der Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier haben wir bereits eine etablierte und überregionale Behörde, die die meisten der im CDU-Antrag aufgezählten Funktionen wahrnimmt und vor allem unterstützend wirkt. Das ist durchaus sinnvoll, solange die Zuständigkeit für Abschiebungen vollständig bei den Kommunen vor Ort liegt. Ein zentrales Ausländeramt auf Landesebene böte erst dann einen echten Mehrwert, wenn die Rückführungskompetenz auch tatsächlich auf das Land überginge. Das jedoch fordert die CDU in ihrem Antrag gerade nicht. Daneben werden zwei weitere entscheidende Faktoren übersehen. Zum einen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine Durchsetzung der Ausreisepflicht erheblich erschweren. In vielen Fällen dürfen Ausländerbehörden aufgrund von rechtlichen Hindernissen und unzähligen Duldungsgründen keine Rückführung mehr anordnen, selbst wenn sie es wollten. Ein Zustand, den die Union und Angela Merkel maßgeblich mit zu verantworten haben. Um der damit verbundenen Erosion der Ausreisepflicht und unseres Asylsystems insgesamt entgegenzuwirken, haben wir als AfD-Fraktion zuletzt entsprechende Gesetzesreformen beantragt. Abgelehnt von Ihnen, werte Kollegen von der CDU. Auch Ihrem heutigen Antrag entnehmen wir leider nichts dergleichen. Damit ist aber klar, dass eine neue zentrale Ausländerbehörde bei Abschiebungen vor denselben rechtlichen Hürden stehen würde, wie es die kommunalen Ausländerämter heute schon tun. Worin soll hier der Mehrwert bestehen? Ein zweiter wichtiger Faktor, den der Antrag übersieht, sind die tatsächlichen Gründe, an denen Abschiebungen häufig scheitern. Auf Platz 1 rangiert hier nach wie vor mit zuletzt 64 % das Nichtantreffen der rückzuführenden Personen am Wohnsitz in der Kommune. Auch an diesem Problem würde die Schaffung einer zentralen Ausländerbehörde auf Landesebene nichts ändern. Auch hier ist also kein Mehrwert zu erkennen. Effektiv würde das Ganze aus unserer Sicht erst dann, wenn man den gesamten Rückführungsprozess bündeln, rechtliche Hürden beseitigen und den Aufenthalt der Ausreisepflichtigen kontrollieren würde. Als AfD-Fraktion haben wir das erstmals im Jahr 2017 mit unserem Antrag „Landesausreisezentrum Rheinland-Pfalz“ gefordert, ein umfassender und weitsichtiger Vorschlag, ebenfalls abgelehnt von der Union. Sehr gespannt bin ich, wie sich die CDU-Fraktion gleich zu unserem Antrag verhalten wird; (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Wir auch!) denn eine Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern in landeseigenen Gemeinschaftsunterkünften würde nicht nur deren Abschiebung deutlich erleichtern, sondern auch eine echte quantitative und finanzielle Entlastung für die Kommunen bedeuten. Das müsste doch ganz in Ihrem Sinne sein, liebe CDU. (Abg. Dirk Herber, CDU: Lesen Sie doch mal unseren Antrag, bevor Sie dazu reden!) Ein letzter Punkt. In den Nummern 3 und 4 Ihres Antrags fordern Sie, den „Kommunen die Kosten für Unterbringung, Integration und gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen vollständig zu erstatten“. Nur wenige Sätze später heißt es aber dann, die ADD solle „auch solche Flüchtlinge unausgeglichen sind“. (Abg. Dirk Herber, CDU: Haben Sie meiner Rede zugehört? Haben Sie zugehört? Nein, anscheinend nicht!) Wie das logisch zusammenpassen soll, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Warum sollten den Kommunen defizitäre Haushalte entstehen, wenn sie sämtliche Kosten vom Land erstattet bekämen? Selbst wenn dem nicht so wäre, lehnen wir eine neuerliche Verschuldung kommunaler Haushalte zugunsten der Asylzuwanderung kategorisch ab. Meine Damen und Herren, dieser Antrag der CDU-Fraktion stellt weder einen Befreiungsschlag aus der Asylnot der Kommunen noch eine entscheidende Verbesserung für das Asylrecht dar. Er ist vielmehr halbherzig und springt zu kurz. Bei allem Verständnis für Ihren asylpolitischen Handlungsdruck (Glocke der Präsidentin) nach zwei Jahren weitgehender Untätigkeit im Integrationsausschuss und im Plenum, liebe CDU, Sie müssen Ihren gut gemeinten Ideen schon etwas mehr Sorgfalt und Konsequenz angedeihen lassen, damit am Ende auch gute Anträge daraus werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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