Dirk Herber
Ohne Zweifel!) oder nach dem „Rasse“-Begriff der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Was sagt die CDU denn dazu? (Abg. Dirk Herber, CDU: Ohne Zweifel!) Dazu haben Sie nichts gesagt. Indem Sie eine abschließende Aufzählung vorgenommen haben, da Sie gesagt haben, für die CDU ist politische Verfolgung das Einzige, was zählt, haben Sie inkludiert, dass Sie das bei den anderen Fluchtgründen nicht so sehen. Das muss ich Ihnen vorhalten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe von der CDU) – Ich kann nur zitieren, was Sie gesagt haben. Wenn das nicht so ist, ist es umso besser. Dann sollten Sie aber beim nächsten Mal, wenn Sie zu dem Thema vortragen, sagen, es gibt noch andere Fluchtgründe. Ich will das nicht abschließend ausformulieren. Sie haben ausführlich eine Bundestagsrede gehalten, indem Sie sich zu den Grundlagen des deutschen Aufenthaltsrechts und des deutschen Asylrechts geäußert haben. Ich war dafür einige Jahre im Bundestag zuständig. Ich kann nur sagen, ich kenne den Film „Zurück in die Zukunft“. Da landet man in den 50ern. Ganz so schlimm war es jetzt bei Ihnen nicht, aber weit über die 80er hinaus sind Sie nicht gekommen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Sie stellen immer wieder Forderungen auf, die niemand infrage stellt. (Abg. Dirk Herber, CDU: Dann setzen Sie sie doch um!) Dass wir keine unkontrollierte Zuwanderung haben wollen und auch keine haben können, ist offensichtlich. Es steht auch nicht im Gesetz, dass sie so wäre. Es stand nicht unter den 16 Jahren Angela Merkel im Gesetz. Es stand noch nicht einmal vorher unter Rot-Grün im Gesetz, sondern es steht so im Gesetz, dass es eben keine unkontrollierte Zuwanderung gibt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Da steht’s ja auch gut!) Es ist natürlich dann die Frage: Wie kann man sich den Realitäten stellen, wenn man an die Grenzen stößt, was die Zuwanderung angeht? Darauf geben Sie aber immer nur untaugliche Antworten. Wir brauchen ein neues Asylrecht und eine europäische Einigung. Das sehe ich auch so. Das Dublin-Verfahren in der jetzigen Anwendung bewährt sich nicht dauerhaft. Es wird von manchen Ländern angewendet, und von manchen wird es zulasten der Bundesrepublik Deutschland nicht angewendet. Das kann man gar nicht anders sagen. Insofern sind wir dort zu Gesprächen offen. Das kann man aber nicht so kampfrhetorikmäßig wie Sie machen, sondern das muss streng an der Sache orientiert sein, wie der Bundestag das zurzeit auch macht. Dahin gehört auch das Thema, was den überwiegenden Teil Ihrer Rede ausgemacht hat. Deshalb will ich nur noch einmal sagen, zu dem, was Sie hier gesagt haben, was den Kommunen angeblich fehlt – Frau Simon hat es schon gesagt –: Wir haben zum einen diese Zentralstelle für Rückführungsfragen bei der Stadtverwaltung in Trier. Vollständig vom Land finanziert sind die Stellen dort. Es wird auch direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen abgeschoben. Über das langjährige Mittel sind es etwa ein Drittel, die gar nicht erst an die Kommunen verteilt werden. Das geschieht über die Ausländerbehörden vor Ort, die in den AfA tätig sind. Auch dieses Personal, was dort zusätzlich gebraucht wird, wird vollständig vom Land gefördert. Es gibt eine zentralisierte Unterstützung, nicht zuletzt weil wir bei der Rechtsprechung eine Zentralisierung beim Verwaltungsgericht Trier und beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz haben. Deswegen haben wir mit die schnellsten Asylrechtsentscheidungen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. (Zuruf von der SPD: Auch das ist richtig!) In Rheinland-Pfalz sind die Verfahren nach durchschnittlich sechs Monaten abgeschlossen, und bundesweit sind es 26 Monate. Insofern wird den Kommunen in Rheinland-Pfalz in aller Sachlichkeit und Konkretion geholfen. Was Sie hier aufmachen, ist eine Schimäre, dass die Kommunen vom Land nicht Berücksichtigung finden würden. Tut mir leid. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
