Martin Brandl
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Tat gestern und heute schon intensiv über den Klimaschutz diskutiert. Ich freue mich, dass insbesondere die demokratischen Fraktionen die gemeinsamen Ziele, bei aller Gegensätzlichkeit oder bei allen Nuancen, (Abg. Martin Haller, SPD: Nuancen sind’s! Es sind Nuancen! – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) die uns auf dem Weg unterscheiden, tatsächlich noch einmal herausgearbeitet haben; denn das ist das, was uns an der Stelle einen sollte und tatsächlich auch eint. Wir wollen diesen Kampf gegen den Klimawandel entschieden vorantreiben. Wir wollen Geschwindigkeit aufnehmen, und wir wollen es schaffen, dass wir diese Ziele erreichen. (Beifall der CDU) Dazu haben Sie einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, Frau Ministerin Eder. Das ist wirklich ein Gesetzentwurf, der besonders ist; denn es ist schon sehr vieles, was wahrscheinlich sonst in Verordnungen geregelt werden würde, in diesem Gesetzentwurf geregelt. Natürlich wird es noch die einen oder anderen Ausführungsbestimmungen geben, aber das Gesetz ist einfach gestrickt, es ist simpel gestrickt, und man kann tatsächlich daraus herauslesen, dass jetzt die Gelder an die Kommunen schnellstmöglich ausbezahlt werden müssen, um dort Investitionstätigkeiten auszulösen. Genau das ist der Punkt, den Sie endlich in diesem Hause erkannt haben. Die Kommunen sind die Macher des Klimaschutzes. Vor Ort wird Klimaschutz gemacht. Deshalb brauchen die Kommunen die Gelder; (Beifall der CDU) denn das sieht man auch im Rhein-Hunsrück-Kreis, lange Jahre CDU-geführt. Wenn dort Gelder vorhanden sind, werden sie zielgerichtet in den Klimaschutz investiert. (Zuruf des Abg. Roger Lewentz, SPD) Wenn wir im ganzen Land die passende Finanzausstattung bei den Kommunen hätten, wäre das auch landesweit schon der Fall, und diese Programme wären überflüssig. (Beifall der CDU – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ja, ja, ja!) Das heißt, wenn man in den Kommunen nachhaltig Klimaschutz betreiben will, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden solche Programme verstetigt, oder wir schaffen es tatsächlich, die Kommunen nachhaltig mit einer ordentlichen Finanzausstattung auszustatten, damit es dauerhaft gelingt, genau diese Investitionen weiterzutragen und weiterzutreiben. Die Ortsgemeinderäte, Stadträte und Kreistage wollen genau diese Investitionen tätigen. Sie sind offen dafür, werden aber von der mangelnden Finanzausstattung gehemmt. Das kann nicht die Zukunft sein. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir wollen deshalb noch einmal auf einen Passus hinweisen. Die Ministerpräsidentin ist schon angeschrieben worden. Frau Eder, ich werde es Ihrem Haus auch noch einmal zuleiten. Sie haben aus meiner Sicht zu Recht hineingeschrieben, dass Investitionen, die schon in den Haushalten stehen, nicht gefördert werden können. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Jetzt gibt es aber Kommunen, die sich nach der Ankündigung von KIPKI im letzten Jahr extra auf den Weg gemacht haben. Da war es passend. Die haben dann die Dinge in die Haushalte aufgenommen. Wir sollten – das ist die Anregung für den weiteren Prozess – auf der Verordnungsebene genau diese Kommunen nicht im Regen stehen lassen, wenn sie nachweisen können, dass sie gezielt wegen der Ankündigung von KIPKI ihre Haushaltspläne angepasst haben, unwissend, dass dieser Passus im Gesetz steht. Dann darf das kein Hinderungsgrund beim kommunalen Klimaschutz sein. (Beifall bei der CDU) Darauf würden wir in den Ausschussberatungen noch einmal Wert legen. Die Kommunen müssen es richten. Deshalb muss auch noch einmal ein Augenmerk auf die Planungskosten gelegt werden, die so nicht gefördert werden können. Wir hoffen, dass es bei diesen unbürokratischen Voraussagen bleibt, auch bei den finalen Ausführungsbestimmungen. Wir würden uns wünschen – auch das ist ein Punkt, über den wir reden sollten –, dass wir dieses Gesetz dann auch evaluieren. Es steht zwar explizit, dass es nur eine einmalige Zahlung ist, aber warum ein erfolgreiches Instrument, bei einer soliden Finanzausstattung der rheinlandpfälzischen Haushalte, warum ein solches Instrument, wenn es wirklich funktioniert, nur einmal auflegen und nicht dauerhaft? Das würde unserem Land guttun. Deshalb rege ich eine Evaluation an, wenn der Zeitraum im Jahr 2026 ausgeschöpft ist. (Beifall der CDU) Ich will an der Stelle einfach noch einmal ein kleines bisschen die Gesamtschau aufmachen; denn die Kommunen können es richten. Ich bin überzeugt, mit diesen Geldern werden die Kommunen massive Investitionen sinnvoller Art angehen und sich tatsächlich weiter auf den Weg machen. Das Gleiche gilt aber auch für die Landesregierung. Wir haben es nach wie vor mit einem maroden LBB zu tun, der die Projekte schlicht und ergreifend nicht auf die Kette bekommt. Die Ausstattung mit PV-Anlagen auf den landeseigenen Gebäuden ist beschämend, meine Damen und Herren. Da haben Sie jahrelang nichts gemacht, und das ändert sich mit einem solchen maroden LBB nicht. Das sind Ihre Hausaufgaben, die Sie auf Ihrer Ebene weiter zu regeln haben. (Beifall der CDU) Die Vorbildfunktion, die Sie sich im Klimaschutzgesetz im Jahr 2014 gegeben haben, ist dauerhaft nicht erfüllt. Sie haben erst fünf Jahre später die Eröffnungsbilanz in Auftrag gegeben. Erst im Jahr 2022 lag diese vor. Erst jetzt wird reagiert. Das Klimaschutzgesetz war ein reines Schaufenstergesetz hier im rheinland-pfälzischen Landtag, auf das Sie sich immer in schönen Bildern zurückgezogen haben. Das darf dieses Gesetz nicht werden. Ich bin davon überzeugt, das wird dieses Gesetz nicht. Deshalb an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank für die gute Ausarbeitung an Ihr Haus, Frau Ministerin Eder. (Beifall der CDU)
