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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 29.03.2023 Sitzungen 18/41

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Finanzierung der freien Kitas wieder verbindlich regeln – Kommunen in Rheinland-Pfalz nicht im Stich lassen”, das ist ein Top-Thema nicht nur in der aktuellen Presse. Unsere Jüngsten stehen auch heute wieder im Mittelpunkt der Aktuellen Debatte, wobei das so nicht richtig ist. Wir blicken nicht in die Kitas, sondern heute auf den Verhandlungstisch. An diesem sitzen die freien Träger und die kommunalen Spitzenverbände und verhandeln über die gesetzlich vorgesehene Rahmenvereinbarung zur Kitafinanzierung in freier Trägerschaft. Wie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mitteilte, ist diese Verhandlung gescheitert. Die finanziellen Herausforderungen der freien Träger stehen den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Kommunen gegenüber. Vonseiten der Einrichtungsträger und Kommunen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es also keine Sache des Nicht-Wollens, sondern wieder einmal eine Sache des Nicht-Könnens. Auf Nachfrage, wie sich das Land an den Rahmenverhandlungen beteiligt, wird gesagt – mit Erlaubnis zitiere ich –: Das Land ist grundsätzlich in diesen Prozess nicht involviert. – Weiter habe ein fehlender Rahmenvertrag rechtlich keine Konsequenzen für den Betrieb und die Finanzierung der einzelnen Kitas. Das ist kühn zu behaupten; denn ohne Rahmenvereinbarung müssen Finanzierungsfragen nun vor Ort kleinteilig, aufwändiger und langwieriger zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Einrichtungen ausgehandelt werden. Das ist angesichts der ohnehin schon angespannten Situation, in der sich die Kindertagesbetreuung mit Personalmangel und baulichen Maßnahmen befindet, fatal. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU) Es bedeutet mehr Aufwand und eine fehlende Planungssicherheit für alle Beteiligten. Eine landesweit einheitliche Lösung in Form einer Rahmenvereinbarung zu finden, ist sinnvoll und erstrebenswert. Die Verantwortlichkeit dafür liegt aber nicht nur bei den kommunalen Spitzenverbänden und freien Trägern. Ohne die Unterstützung vom Land als Gesetzgeber geht es nicht. Hier darf sich niemand aus der Verantwortung ziehen. Aus diesem Grund schließen wir uns dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz an. Wie im Vorgängergesetz sollte das Land die Kostenträgerschaft wieder verbindlich regeln. Das schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Gleichzeitig wäre es auch ein Bekenntnis, zum einen an die freien Träger; denn sie sind eine unverzichtbare Säule und eine Bereicherung der rheinlandpfälzischen Kitalandschaft (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU) – sei es, weil sie Lücken füllen und innovative Konzepte ausprobieren oder eine besondere konfessionelle Prägung haben – und zum anderen an die Kommunen, die an ihre Grenzen der finanziellen Möglichkeiten stoßen bei der Umsetzung eines Gesetzes, das vom Land verabschiedet wurde. Der Gesetzgeber sollte an dieser Stelle die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Trägervielfalt zu bewahren. So sagt es auch das Konnexitätsprinzip: Die Instanz, die über eine Aufgabe entscheidet, ist auch für die Finanzierung zuständig. Liebe Landesregierung, bitte kommen Sie dieser Verantwortlichkeit einfach nach. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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