Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In einer Pressemitteilung teilte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz gestern mit, dass die von ihnen mit den freien Trägern geführten Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung nach § 5 Abs. 2 Kita-Gesetz erfolglos beendet worden seien. Auch nach fast zwei Jahren intensiver Gespräche in offener und vertrauensvoller Atmosphäre sei es aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen leider nicht möglich gewesen, den von allen gewünschten landesweit einheitlichen Rahmen zu finden. In der Folge müssten nun alle Details der Finanzierung zwischen den freien Trägern von Kitas und den zuständigen örtlichen Jugendämtern geregelt werden. Die AfD-Fraktion bedauert diese Entwicklung sehr, aber sie war absehbar; denn während im alten Kita-Gesetz ein in der Regel zu erbringender Trägeranteil festgelegt war (Abg. Sven Teuber, SPD: Falsch! Es war nicht alles festgelegt! Das ist falsch!) und alles Weitere dann vor Ort auf dem Vereinbarungsweg nachverhandelt wurde, hat die Landesregierung im sogenannten KiTa-Zukunftsgesetz bewusst auf nähere Festlegungen zur Höhe eines Trägeranteils verzichtet. Stattdessen schreibt § 27 Abs. 2 lediglich vor, die örtlichen Jugendhilfeträger hätten sich „an der Aufbringung der notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen“. Was genau die unbestimmten Rechtsbegriffe „notwendig“ und „angemessen“ meinen, bleibt ungeklärt, und das ist der eigentliche Grund für die aktuelle Misere, die die Landesregierung daher maßgeblich mitzuverantworten hat. Die Einlassung des Bildungsministeriums, man habe den beteiligten Parteien maximalen Raum für individuelle Vereinbarungen schaffen wollen, um so der Unterschiedlichkeit der Einrichtungsträger Rechnung zu tragen, ist nicht überzeugend. Das zeigen nicht nur die jetzt gescheiterten Verhandlungen. Abgesehen davon, dass die grundsätzlichen Trägeranteile schon aufgrund des Wesentlichkeitsgebots gesetzlich hätten definiert werden müssen, wäre mit einer solchen Festlegung auch eine deutlich bessere Verhandlungsbasis für Kommunen und Träger geschaffen worden. Das hätte uns mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Situation wie der nun entstandenen bewahrt. Doch das war der Landesregierung offensichtlich egal. Hier ging es in erster Linie darum, einen gesetzlich festgelegten Trägeranteil zu vermeiden, weil das aufgrund des Konnexitätsprinzips teuer für das Land geworden wäre. (Zuruf der Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig) Es war einfacher, den Schwarzen Peter Richtung Kommunen und freie Träger abzuschieben und sich als Landesregierung wieder einmal einen schlanken Fuß zu machen. Darum ging und darum geht es, und um nichts anderes, meine Damen und Herren. Daran ändern auch die Nebelkerzen nichts, die Kollege Teuber hier wieder einmal in gewohnter Manier geworfen hat. (Beifall der AfD) Wir lassen Ihnen das im Interesse unserer Kommunen, aber auch unserer vielfältigen Kitalandschaft und unserer Familien nicht durchgehen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Sie wollen ja auch gar keine Kitas! Sie wollen ja nur Heimchen am Herd!) Wir fordern die Landesregierung auf, sich nicht länger aus der Verantwortung zu stehlen, sondern eine tragfähige Gesetzesregelung zu schaffen, die den Beteiligten Verhandlungs- und Finanzierungssicherheit gewährleistet, unabhängig davon, wie sie im Einzelnen aussieht. Eine solche Lösung ist auch deshalb unumgänglich, weil es hier um ungleiche Partner geht. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ach Gott!) Spätestens seit der Gründung des Kommunalen Zweckverbands befinden sich Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt in einer starken Position, insbesondere gegenüber kleineren freien Trägern, die ihre Bedarfe gegen eine solche Kompetenz- und Ressourcenbündelung kaum durchsetzen können. Ohne eine landesweite Rahmenvereinbarung mit für beide Seiten verbindlichen Kostenanteilen ist zu befürchten, dass sich dieses Ungleichgewicht verschärfen wird, sobald es zu Individualverhandlungen kommt. Viele freie Träger stünden dann möglicherweise vor dem Aus. Das aber wäre eine Katastrophe für die ohnehin schon krisengebeutelte Betreuungslandschaft in Rheinland-Pfalz, mit fatalen Konsequenzen für alle Beteiligten. Letztlich stünde die über Jahrzehnte gewachsene und bewährte Trägervielfalt auf dem Spiel und mit ihr die freie Wahl von Eltern zwischen unterschiedlichen Kita-Konzepten, Betreuungsmodellen und Erziehungsschwerpunkten. Für uns als AfD-Fraktion ist das definitiv nicht hinnehmbar. Trägervielfalt und Wahlfreiheit sind keine Verhandlungsmassen im Finanzpoker zwischen Land und Kommunen, sondern ein unverzichtbarer Grundpfeiler der Kitalandschaft in Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD) Ein zweiter Aspekt kommt noch hinzu. Ohne die bestehende Zweckpartnerschaft im Kitabereich fiele die gesamte Kinderbetreuung als Pflichtaufgabe vollständig den Kommunen zu. Das wäre weder organisatorisch noch finanziell abbildbar, jedenfalls nicht ohne massive Neuverschuldung oder Steuererhöhungen zulasten unserer Bürger. Zudem drohten wir dann in eine Zwei-Klassen-Betreuung abzugleiten, mit wohlhabenden Kommunen auf der einen Seite, die sich eine auskömmliche Unterstützung ihrer Kitas leisten können, und ärmeren Gemeinden auf der anderen Seite, deren Einrichtungen aufgrund einer minimalistischen Finanzausstattung qualitativ zurückfallen würden. Letzten Endes ginge das zulasten von Erzieherinnen und Kindern, und auch das ist mit uns nicht zu machen. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)
