Thomas Barth
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wie seit gestern bekannt ist, sind die Verhandlungen zwischen den freien Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden über eine Rahmenvereinbarung nach § 5 Abs. 2 Kita-Gesetz ohne Einigung beendet worden. Dass nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen und Beratungen kein landesweit einheitlicher Rahmen gefunden wurde, ist nicht nur bedauerlich, sondern ein hausgemachter, ein selbstgemachter Skandal, ein Scheitern mit Ansage, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU sowie der Abg. Dr. Herbert Drumm und Patrick Kunz, FREIE WÄHLER) Zur Erinnerung: Nach § 5 Abs. 2 Kita-Gesetz sollen die am System der Kindertagesbetreuung beteiligten Partner eine Rahmenvereinbarung über die Planung, den Betrieb und die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen schließen. Doch wie soll das gehen, wenn die Verhandlungspartner keine klaren rechtlichen Ausgangsbedingungen haben und einheitliche rechtliche Regelungen fehlen? Wie soll das gehen, wenn die Trägeranteile nicht gesetzlich eindeutig geregelt sind? Wie soll das gehen, wenn die Landesregierung schwammige Rechtsbegriffe wie angemessene Beteiligung, angemessener Eigenanteil und notwendige Kosten nicht hinreichend und näher erläutert? Wie soll das gehen, wenn die Landesregierung eine detailgenaue Beurteilung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, die sich aus dem Kitagesetz ergeben, schuldig bleibt? Das Land hat dadurch einen erfolgreichen Abschluss von vornherein unmöglich gemacht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Hinzu kam eine Reihe von unzutreffenden Äußerungen. Wie kann eine landesweite Vereinbarung gelingen, wenn Sie, Frau Ministerin, von einer individuellen Finanzierung von Kindertagesstätten, von Einzelfallbetrachtungen und keiner pauschalisierenden, allgemeingültig festgelegten Quote sprechen? Wie kann ein angemessener Eigenanteil vereinbart werden, wenn er nicht dem Grunde nach pauschaliert ist? Welcher Träger würde sich bei einer Bandbreite eines Eigenanteils nicht am geringsten Ende orientieren? Das ist doch völlig normal. Welche sinnvollen Inhalte bleiben da noch für eine Rahmenvereinbarung übrig, meine Damen und Herren? Damit wurde der Vereinbarung von vornherein die Grundlage entzogen. Wir als CDU-Fraktion stellen fest, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) das ist ein weiterer der vielen Geburtsfehler dieses Gesetzes, weswegen wir uns von Anfang an vehement dagegen gewehrt haben, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Dabei brauchen wir die Trägervielfalt und wollen sie aufrechterhalten. Schon heute stellen wir fest, sowohl die freien Träger als auch die Kommunen sind finanziell nicht hinreichend ausgestattet. Zudem steigen die Kosten durch neue Tarifabschlüsse, Energiepreise usw. Frau Ministerin, Sie argumentieren, dass die Planungs- und Finanzierungsverantwortung bei den Gemeinden liegt und beziehen sich dabei auf § 79 SGB VIII. Fakt ist, die Aufgabenverantwortung der Gemeinden aus diesem Paragrafen wurde im Rahmen des Jugendhilfegesetzes auf die Kommunen übertragen und hat diese zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt. Mit dieser Aufgabenzuweisung steht das Land dann aber in der Finanzierungspflicht gegenüber den Kommunen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER) Der Landesgesetzgeber, also wir als Parlament, sind höchstrichterlich gehalten, für eine klare Regelung zu sorgen. Wir dürfen diese Regelungsverantwortung nicht delegieren. Im Kita-Gesetz passiert aber genau dies. Es verlagert die Verantwortung des Parlaments über die Rahmenvereinbarung auf die Träger, was rechtlich höchst bedenklich ist. Das Land stiehlt sich mit diesem Trick aus der Verantwortung, schiebt einmal mehr den Kommunen den Schwarzen Peter zu (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) und lässt damit auch die freien Träger im Regen stehen. Auch hier wurde wieder ein Gesetz geändert, ohne die Beteiligten mitzunehmen und es ordentlich auszuformulieren. Wer ist schuld? – Ein schweres Wort. Schuld sind nicht die Träger. Schuld ist dieses Landesgesetz, das diese Landesregierung und die Ampelkoalition zu verantworten haben. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Denn was passiert jetzt? – Jedes Jugendamt geht mit jedem Träger in Einzelverhandlungen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es entsteht ein Flickenteppich, aber war das Gesetz nicht dafür gedacht, landesweite Standards zu vereinheitlichen? (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Beifall bei der CDU) Das Land darf sich nicht weiter einen schlanken Fuß machen, sondern muss die Eigenanteile für die Träger wieder einheitlich und verbindlich regeln. Jede Unsicherheit führt zu Verunsicherung vor Ort. Dabei ist die Belastungsgrenze der Kitas schon mehr als überschritten. Bewegen Sie sich endlich, und sorgen Sie für Planungssicherheit. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)
