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Dr. Oliver Kusch

SPD 26.01.2023 Sitzungen 18/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir beschäftigen uns heute mit der Großen Anfrage der CDU zu den Notarztstandorten und der Notfallbehandlung in Kliniken in Rheinland-Pfalz. Ich möchte mit Ihnen die aktuelle Notfallversorgung betrachten und den Blick in die Zukunft richten. Aktuell kann man sagen, die Notfallversorgung ist dreigeteilt. Erstens haben wir die Kliniken. Für die Kliniken sind das Land, die Kreise und die kreisfreien Städte zuständig. Damit dort die Notfallversorgung stattfinden kann, ist eine Mindestvoraussetzung geboten. Sie müssen mindestens über eine Innere und eine Chirurgie verfügen, und es müssen wenigstens sechs Intensivbetten vorgehalten werden. Dann darf man als Krankenhaus an der Notfallversorgung teilnehmen. Zweitens haben wir dann die ambulante Notfallversorgung. Das ist originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie stellt sicher, wenn die Arztpraxen geschlossen sind, dass über die Bereitschaftsdienstzentralen die Menschen medizinische Ansprechpartner haben. Dort geht es los, was ich als einen sehr wichtigen Punkt finde, dass man eine Steuerung dieser Anliegen hat. Es gibt die 116117. Dort wird über einen sehr guten Algorithmus abgefragt, was das Problem des Anrufers ist. Von dort wird dann auch gesteuert, was dem Patienten am besten zuteil werden soll, ob er am nächsten Tag zum Hausarzt gehen kann, ob er die Notdienstzentrale aufsuchen soll oder sich über die 112 einen Rettungswagen oder den Notarzt bestellen soll. Das passiert alles über die Sicherstellung. Dafür ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Dann haben wir als Drittes das Rettungswesen zu Land und in der Luft. Wir haben die Rettungsdienstbereiche. In diesen Rettungsdienstbereichen gibt es verschiedene Notarztbereiche. Das kann man sich alles in der Großen Anfrage durchlesen. Das ist sehr gut vom Gesundheitsministerium und vom Innenministerium beantwortet worden. Für das Rettungswesen ist das Innenministerium zuständig und regelt das. Dort werden dann auch die Zeiten abgefragt, wann nicht besetzt wird oder es Probleme gibt. Wichtig ist natürlich festzustellen, dass die Notfallversorgung sehr reformbedürftig ist. Das ist dann der Blick in die Zukunft. Wir müssen die Sektorengrenzen überwinden; wir müssen die Sektorengrenzen in beide Richtungen überwinden. Wir müssen sie von ambulant nach stationär und von stationär nach ambulant überwinden. Wir brauchen eine Krankenhausreform. Da befinden sich der Bund und die Länder in Kommunikation. Auf dieser Ebene wird das geregelt werden. Der Plan ist, dass wir integrierte Notfallzentren mit einem gemeinsamen Tresen bekommen, an dem alle drei, die ich eben genannt habe, zusammen sind und an dem vorher sehr gut durch einen Algorithmus geschaut wird, welcher Betreuung der Patient am besten und schnellsten zugeführt werden kann. Das kann man natürlich auch über die 116117 machen. Die ist im Moment natürlich nicht 100 % gut, aber in großen Teilen macht sie das schon sehr, sehr ordentlich. Das kann noch verbessert werden, aber im Moment haben wir eine gute Zeit. Viele reden miteinander, sehen in die Zukunft und schauen nicht nur zurück, wie das manch andere tun. Wir schauen in die Zukunft. Wie haben am letzten Montag schon gesagt, wir haben viel erreicht und noch viel mehr vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD)

Alle Reden von Dr. Oliver Kusch Protokoll ↗