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Martin Louis Schmidt

AfD 26.01.2023 Sitzungen 18/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Die Corona-Maßnahmen haben auch die Weiterbildung schwer beschädigt. Das geht aus den Antworten der Landesregierung auf die Fragen 36, 37 und 38 der hier zu besprechenden Großen Anfrage mehr als deutlich hervor. Im Kalenderjahr 2019 wurden von den anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung, dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz sowie den Mitgliedseinrichtungen und anerkannten Volkshochschulen insgesamt rund 36.500 Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt, berichtet die Landesregierung. 2020 waren es dann nur noch 20.000 Veranstaltungen, 2021 sogar nur 16.700, also nicht einmal mehr die Hälfte im Vergleich zu 2019. Bei den Teilnehmern ist der Rückgang sogar noch dramatischer. 2019 waren es 540.000, 2020 250.000 und 2021 200.000. Das alles ist nicht weiter verwunderlich, waren die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen doch zeitweise von einem Verbot von Präsenzveranstaltungen betroffen, zunächst vom 23. März bis zum 13. Mai 2020, dann von Ende 2020 bis zum 17. Juni 2021. Nach Artikel 37 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ist die Förderung des Volksbildungswesens einschließlich der Volkshochschulen Aufgabe von Staat und Gemeinden. Umgesetzt wird diese Verpflichtung vor allem durch die Regelungen des Weiterbildungsgesetzes. Dessen geschichtliche Wurzeln in den Volkshochschulideen des 19. Jahrhunderts samt selbst gestelltem Anspruch des lebenslangen Lernens gehören zweifellos zu den bedeutenden Errungenschaften der Bildungspolitik in Europa. Wir teilen die Einschätzung der Akteure aus der Wirtschaft, dass Weiterbildung und Umschulung angesichts der fortgesetzten Transformation unserer Ökonomie auch künftig einen großen Stellenwert haben werden. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass der Grundstein für viele Kompetenzen, die etwa in Frage 14 von den Wirtschaftsakteuren als wichtig erachtet werden, schon in der Erstausbildung in Schule und Lehre gelegt werden muss. Weiterbildung darf nicht dazu dienen, die Defizite aus der Erstausbildung zu reparieren. Sie braucht ein solides Fundament, auf das sie aufbauen kann. Für die AfD-Fraktion ist gerade die berufliche Weiterbildung ein sehr wichtiger Bereich. In diesem Zusammenhang sind die Informationen interessant, welche die Antworten auf die Fragen 24 und 25 zutage fördern. Die meisten Anträge auf Erstattung für Bildungsfreistellung von Beschäftigten wurden demnach im Anspruchsjahr 2021 im Bereich des Handwerks gewährt, 34 %. An zweiter Stelle folgt der Gesundheitsbereich mit 24 %. Ein ähnliches Bild ergibt der Zeitraum von 2011 bis 2021. Auch hier liegt das Handwerk mit 23 % an erster und der Gesundheitsbereich mit 22,5 % an zweiter Stelle. Außerdem teilt die Landesregierung mit, dass die Mehrheit der antragsberechtigten Klein- und Mittelbetriebe die pauschalierte Erstattung für Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, die für ihre Beschäftigten zu einem staatlichen oder staatlich anerkannten Abschluss führen. Die Abschlüsse zum Meister und zum Fachwirt stehen hier im Vordergrund. An diesen Informationen erkennen wir die große Bedeutung, die der beruflichen Weiterbildung für unser Land zukommt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang wichtig, was die Landesregierung selbst in der Antwort auf Frage 26 einräumt – ich zitiere –: „Die Angebotsstruktur in der beruflichen Weiterbildung ist vor allem von privatwirtschaftlichen Anbietern geprägt. In der formalen beruflichen Weiterbildung kommt den Kammern eine große Bedeutung zu.“ – Zitat Ende. So sehr wir die berufliche Weiterbildung als AfD wertschätzen, so genau nehmen wir die gesellschaftspolitische Weiterbildung unter die Lupe und finden dort mancherlei Kritikwürdiges; denn diese wird in Teilen seit Jahren für parteiliche ideologische Agitation missbraucht. Ein solcher Missbrauch ist zum Beispiel zu erahnen, wenn in der Antwort auf schen Tendenzen entschieden entgegenzutreten.“ – Zitat Ende. Selbstredend versteht die Landesregierung darunter nicht die spalterischen Tendenzen der grammatikalisch falschen Gendersprache, des massenhaften Asylmissbrauchs oder der waghalsigen Energiewende. Offenkundig ist damit gemeint, das Anprangern von Regierungsversagen verächtlich zu machen. Einen solchen Missbrauch von gesellschaftspolitischer Weiterbildung und Steuergeldern lehnen wir als AfD-Fraktion jedoch entschieden ab. (Beifall der AfD) Es ist nicht Aufgabe des Staates, aktiv in die Meinungsbildung seiner Bürger einzugreifen. Bemerkenswert, und zwar im positiven Sinne, finden wir allerdings folgenden Satz, ebenfalls in der Antwort auf Frage 41 enthalten – ich zitiere –: „Weiterer Schwerpunkt sind transformative Kompetenzen (Glocke der Präsidentin) von Bürgerinnen und Bürgern, wie Selbstorganisation, Urteilsfähigkeit, Veränderungsfähigkeit sowie das Aushalten und Verbinden unterschiedlicher Perspektiven.“ – Zitat Ende. – Ich komme zum Schluss. Aushalten und Verbinden unterschiedlicher Perspektiven, das müssen viele Landtagsabgeordnete, insbesondere der regierungstragenden Fraktionen, noch lernen. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Mehr Weiterbildung könnte auch hier ihre segensreiche Wirkung entfalten. Danke sehr. (Beifall bei der AfD –

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