landtag-rlp.de ↗

Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 21.12.2022 Sitzungen 18/35

Dann spreche ich auch unter 11 Minuten. Meine Damen und Herren, das ist ein doppelter, nein, ein dreifacher Fehler. Erstens: Aus der Sicht der Ortsgemeinden ist dies Wortbruch. Sie verlassen sich auf die 50 % von Land und Bund. Zweitens: Der Sockelbetrag ist eine unnötige Entlastung des Bundes von seiner Zusage; denn jeder Sockelbetrag, den man in Rheinland-Pfalz nicht tilgt, wird auch vom Bund nicht übernommen, weil der Bund sagen wird, es sind eure Schulden, zumindest 50 % im Sockel. Drittens: Jeder Betrag, der über 50 % getilgt wird – es gibt noch den sogenannten Spitzenbetrag –, muss vom Bund auch nicht übernommen werden, weil in Rheinland-Pfalz dieser Betrag schon getilgt wurde. Das ist also mit den Sockelbeträgen und den Spitzenbeträgen ein Gesetz zugunsten des Bundes. Das sollten wir in Rheinland-Pflaz nicht vollziehen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Bei den kleinen Ortsgemeinden ist diese Hürde vollkommen sinnlos; denn die Ortsgemeinden verfügen oftmals über keine oder nur geringe Gewerbesteuereinnahmen und kommen von ihrem Schuldenberg ohne Hilfe nicht weg. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Damals war noch Kollege Schnieder bei mir Chef der Kommunalaufsicht. Wir haben viele, viele Gemeinden bei der Grundsteuer auf 650 oder 700 Punkte gebracht, aber das hat trotzdem in der Folge nichts geholfen. Sie haben trotzdem weiter Kassenkredite aufgehäuft. Das wird aber noch schlimmer, wenn man sich auf die alten Zinsen verlässt und sich jetzt die Zinsentwicklung anschaut. Die Zinsänderung wird es ihnen künftig bei den noch nicht getilgten Sockelbeträgen noch schwerer machen, ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Bei den vielen hochverschuldeten Städten, vor allen Dingen bei den großen Städten, ist es bei der vorgelegten Altschuldenlösung so, dass nicht nur 50 % der Schulden, sondern teilweise 80 % übernommen werden. Das liegt wiederum an der Regelung des sogenannten Spitzenbetrags, ab dem jeder weitere Euro nicht hälftig, sondern vollständig durch das Land übernommen wird. Ich wiederhole noch einmal: Es ist vollkommen sinnlos, den Bund aus seiner Pflicht zu entlassen. Meine Damen und Herren, unser Entschließungsantrag zur Altschuldenlösung spricht genau diese Ungerechtigkeit an. Ich bitte auch insofern, ihn mit dem Gesetz an die Fachausschüsse zu überweisen, damit wir darüber weiter diskutieren können. Der Verteilmechanismus zu den 3 Milliarden Euro am Gesamtentschuldungsvolumen muss so gewählt werden, dass alle Ortsgemeinden mit Liquiditätskrediten teilnehmen können. Der Kreis der Begünstigten muss dringend erweitert werden. Deshalb muss als logische Konsequenz daraus der Sockelbetrag für die Ortsgemeinden wegfallen. Das heißt zu der vorgelegten Form, auch wenn wir bei der Verfassungsänderung mitgemacht haben: Wir stehen zur 50%igen Tilgung aller Liquiditätskredite bei allen verschuldeten Kommunen. In der vorgelegten Form ist das Gesetz für uns als Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER ebenso inakzeptabel wie die Neuregelung des Landesfinanzausgleichs. Die vorgeschlagene Berechnungsmethodik begünstigt die kreisfreien Städte mit einem Plus von 154 Millionen Euro und benachteiligt die Landkreisbereiche um ein Minus von 155 Millionen Euro gegenüber einem Verfahren mit gleichmäßiger Entschuldung. Des Weiteren möchte ich noch zu den Änderungsanträgen kommen, die wir zum Einzelplan 20 gestellt haben. Da wären zunächst die Verlängerung des § 13 b Baugesetzbuch und die Förderung von Siedlungsgesellschaften. Nach Schätzungen entsteht durch den Krieg in der Ukraine bundesweit ein Bedarf von 500.000 Wohnungen. Es ist nicht so, als ob wir in Rheinland-Pfalz keine Wohnungsnot, keinen Siedlungsdruck hätten. Bei einer Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel wären das 25.000 zusätzliche Wohnungen für Rheinland-Pfalz. Dieser Wohnraum ist schnell und unbürokratisch zu schaffen, ohne dass hiesige Bauwillige zurückstehen müssten. § 13 b Baugesetzbuch ermöglicht es Kommunen, in einem beschleunigten Verfahren Bebauungspläne zur Siedlungsabrundung im Außenbereich für Wohnnutzungen mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m² pro Baugebiet aufstellen zu können. Wenn ich auf den Kollegen Steinbach schaue, hat er den nicht nur einmal, sondern zweimal in seinem Dorf ausgenutzt. Das war eigentlich nicht Sinn der Sache, aber man sieht daran, der § 13 b Baugesetzbuch wirkt. Gerade vor dem Hintergrund der schrecklichen Lage Geflüchteter aus der Ukraine gilt es, diese Regelung zu verlängern. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Außerdem ist die Förderung kommunaler Siedlungsgesellschaften von besonderer Bedeutung. Wir haben ein Deckblatt über 20 Millionen Euro eingestellt. Das Wirken von Wohnungsbaugesellschaften in kommunaler Trägerschaft hat einen positiven Einfluss auf die Stadtentwicklung vieler Kommunen. Sie sind des Weiteren in der Lage, schnell und effektiv bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vor allem wenn ich auf die Sozialwohnungen schaue, muss der Ausbau der Sozialwohnungen dringend beschleunigt und ausgeweitet werden. Hier liegt Rheinland-Pfalz vollkommen im Hintertreffen. Das Land hat somit ein Interesse daran, die Gründung kommunaler Siedlungsgesellschaften zu fördern, um die Immobiliensituation in Rheinland-Pfalz langfristig zu entspannen. Dazu passt auch unser Vorschlag, beim Erwerb der Erstimmobilie bis 500.000 Euro auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer zu verzichten. Für viele junge Menschen stellt das Eigenheim immer noch ein Meilenstein in ihrer Lebensplanung dar. Dabei ist dieser Wunsch in den vergangenen Jahren aufgrund massiver Preissteigerungen in weite Ferne gerückt. Erschwingliche Immobilien, die ohnehin über zwei Gehälter finanziert werden müssen, sind immer seltener zu finden. Die Hebel des Landes, in dieser Marktsituation Abhilfe zu schaffen, sind begrenzt. Ein Hebel ist die Grunderwerbsteuer. Um für junge Familien einen Anreiz zum Immobilienkauf zu schaffen, ist es dem Land möglich, auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer ersten Immobilie bis zur Höhe von 500.000 Euro zu verzichten. Natürlich kostet das alles Geld. Herr Reichert, wahrscheinlich waren Sie gestern auf der Weihnachtsfeier der CDU und hatten im Glas Bitburger oder Mainzer Eulchen, sodass Sie die Zahlen von uns doppelt gesehen haben. Unsere Zahlen und unsere Deckblätter sind auskömmlich finanziert. Ich hätte mich eher darüber gefreut, wenn Sie beispielsweise der Ampelregierung gesagt hätten, dass die Kreditaufnahme im nächsten Jahr nach Aussage des Rechnungshofs nicht in Ordnung, rechtswidrig ist. Wir wissen, wir haben einen Doppelhaushalt. Deshalb werde ich das nicht kritisieren. Meine Damen und Herren, der Landeshaushalt 2023/2024 neigt sich seiner Verabschiedung zu. Über die Altschuldenlösung wird allerdings auch im neuen Jahr noch zu reden sein. Wir werden als Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER nicht lockerlassen. So bleibt es mir, mich noch einmal bei allen zu bedanken und Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest zu wünschen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Alle Reden von Dr. Joachim Streit Protokoll ↗