Michael Frisch
Genau!) Mit jeweils 50.000 Euro will die AfD-Fraktion einen alternativen Forschungspreis zu tierversuchsfreien Verfahren ausstatten. Um innovative Forschung zu solchen Verfahren voranzutreiben, sodass im Jahr 2030 eine Beendigung aller Tierversuche möglich ist, und um dies im öffentlichen Bewusstsein stärker zu verankern, ist es sinnvoll, einen medienwirksamen Forschungspreis zu etablieren. Ein solcher Preis zur Förderung von Tierschutz und Sprunginnovationen soll jährlich vergeben werden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr gut!) Ich verstehe nicht, warum diese Idee in den letzten Haushaltsberatungen bei allen anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen ist. Vielleicht ist es Ihnen diesmal möglich, über Ihren Schatten zu springen. Wir werden diesen Änderungsantrag jedenfalls erneut zur Einzelabstimmung stellen. Ich komme zur Qualitätsförderung. Diese ist natürlich eng mit der Sanierung, Instandhaltung und Modernisierung der Hochschulgebäude verbunden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir selbstverständlich den Baumasterplan für die Modernisierung der Universitätsmedizin Mainz im Einzelplan 12 und unterstützen die Anhebung des Ansatzes von 101 Millionen Euro auf 122 Millionen Euro für die Universitätsmedizin Mainz im Einzelplan 15, welche für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Eine Investition in einen dauerhaften Aufwuchs der Studienanfängerzahlen in diesem sehr wichtigen Bereich sowie die Aufstockung der Grundfinanzierung für Forschung und Lehre findet unsere volle Zustimmung. Mehrzuführungen des Landes für Investitionen sehen wir dringend erforderlich bei der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern. Der Sanierungsbedarf für die nächsten zwei Jahrzehnte beläuft sich auf mindestens 100 Millionen Euro. Deshalb muss der Ansatz deutlich erhöht werden. Die AfD-Fraktion beantragt für den Doppelhaushalt zusätzliche 6 Millionen Euro. Bessere Arbeitsbedingungen müssen auch an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer geschaffen werden, und zwar mit einer zusätzlichen Stelle für eine hauptamtliche Verwaltungskraft. Nun zur Ideologiekritik: Mit großer Sorge beobachtet die AfD-Fraktion die zunehmende Ideologisierung unserer Hochschulen und den damit verbundenen Konformitätsdruck. Laut Professor Peter Hoeres, Inhaber des Lehrstuhls für Neueste Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Vorstandsmitglied des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit, führt der Druck dazu – ich zitiere –, dass immer mehr Kollegen es nicht mehr wagen, bestimmte missliebige Themen als Forschungsgegenstand zu wählen, andere Themen – etwa Gender oder Transsexualität – dagegen massiv bevorzugt werden. – Im Haushaltsentwurf der Landesregierung zeigt sich die Ideologisierung an den erheblichen Mitteln für die Professorinnenprogramme. Ich sage in aller Deutlichkeit, die AfD-Fraktion lehnt diese ab; denn einzig und allein Eignung, Leistung und Befähigung sollten ausschlaggebend sein, nicht das Geschlecht oder irgendwelche anderen Quoten. (Beifall der AfD) Anschließend sage ich ein paar Worte zur lobenswerten Erweiterung des Studienangebots um das Lehramt für Förderschulen an der neuen Universität Koblenz. Die AfD-Fraktion hatte diesbezüglich bereits am 19. Mai 2021, also vor über eineinhalb Jahren, mittels einer Großen Anfrage nachgehakt. Die Stärkung der Förderschulen ist uns ein Herzensanliegen. Deshalb hat mein Kollege Martin Louis Schmidt am 28. Oktober 2021 im Wissenschaftsausschuss erneut nachgefragt. Außerdem hat er sich in einer gemeinsamen Anfrage mit Joachim Paul am 29. April 2022 nach dem aktuellen Stand erkundigt. Aus der Regierungsvorlage des Einzelplans 15 geht nun auf Seite 7 hervor, dass Mittel und Stellen für den Aufbau eines Studienangebots für angehende Förderschullehrerinnen und -lehrer an der neuen Universität Koblenz bereitgestellt werden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Das freut uns und ist ganz im Sinne der AfD-Fraktion. Weniger erfreut darüber ist möglicherweise Bildungsministerin Hubig, die am 1. Dezember 2022 im Bildungsausschuss ihrer Sorge Ausdruck verlieh, dass die Förderschulen einen Zulauf verzeichnen. Offenbar herrscht im Bildungsministerium weiterhin die Devise: Inklusion um jeden Preis. Auch das ist ein Beispiel für die von uns kritisierte Ideologielastigkeit der Landesregierung. Nun zum Gesundheitsbereich. Die Krankenhäuser, das dortige medizinische und pflegerische Personal, aber auch die Arztpraxen, die Haus- und Fachärzte und ihre Mitarbeiter in Rheinland-Pfalz waren in den vergangenen gut zweieinhalb Jahren aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie außerordentlichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt, die ihnen viel abverlangt haben. All diesen gilt an dieser Stelle unser Dank. (Beifall der AfD) Die anhaltend hohe Inflation, erheblich gestiegene Kosten für Strom, Gas, medizinischen Bedarf, Arzneimittel, Nahrungsmittel, Dienstleister etc., auch verbunden mit geringeren Einnahmen für die Krankenhäuser in unserem Land, die unter dem üblichen Niveau liegen, stellen sie vor neue, schwer zu bewältigende, zusätzliche Herausforderungen. Diese Herausforderungen treffen auf einen Gesundheitssektor, der sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich schon seit geraumer Zeit unter personellen Engpässen, bei den Krankenhäusern auch unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund des Fallpauschalensystems und einer seit Jahren unzureichenden Investitionskostenförderung zu leiden hat. Die Warnsignale werden immer deutlicher. Der Vorsitzende des Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz e. V. hat aufgrund falscher politischer Weichenstellung und insbesondere auch infolge der anhaltend hohen Inflation vor einer akuten Gefährdung der ambulanten ärztlichen Versorgung gewarnt. So hat sich etwa die Anzahl der freien Arztsitze in Rheinland-Pfalz seit 2018 von 102 auf 264 mehr als verdoppelt. Ein großes Problem dabei ist insbesondere die Altersstruktur der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz. Das ist uns allen bewusst. Gerade im ländlichen Raum kann die ambulante ärztliche Versorgung oftmals nur dadurch aufrechterhalten werden, dass viele Ärzte ihre Praxis auch in hohem Alter weiterführen. Das könnte sich allerdings ändern, wenn Ärzte ihre Praxen nicht mehr kostendeckend betreiben könnten. Die anhaltend hohe Inflation würde dann wie ein Brandbeschleuniger wirken. Dabei läuft uns die Zeit ohnehin davon. Insoweit halten wir eine Erhöhung der Mittel zur Förderung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen für angebracht. Die bisherigen Maßnahmen haben nicht die notwendigen Erfolge gebracht, und das Land muss hier handlungsfähig bleiben, um zusätzliche Maßnahmen auskömmlich zu finanzieren. Daher haben wir in unserem Änderungsantrag zum Titel 683 01 in Kapitel 15 20 in den kommenden beiden Jahren jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Förderung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen vorgesehen. Meine Damen und Herren, auch der stationäre Bereich ächzt unter der aktuellen Kostenlast. Hinzu kommt etwa im Bereich der medizinischen Versorgung von Kindern der deutliche Anstieg an Erkrankungen mit dem RS-Virus, der auch auf verfehlte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie zurückzuführen ist, insbesondere die Schließung von Kindertagesstätten, die nicht erforderlich gewesen wäre. Sonst übliche Infektionswellen sind ausgeblieben, und Kleinkinder erkranken teilweise schwer, weil das RS-Virus ihr Immunsystem völlig unvorbereitet trifft. Meine Damen und Herren, das ist eine von vielen negativen Auswirkungen überzogener Corona-Maßnahmen, vor denen wir als AfD gewarnt und bei denen wir recht behalten haben. (Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig: Wie immer!) Hier ist neben dem Bund auch das Land gefragt. Frau Dr. Hubig sagt zu Recht: „Wie immer.“ Sehr gut, dass Sie das erkennen. (Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig: Das war Ironie!) Dass sich infolge des Rückgangs des Bundesanteils aus dem Strukturfonds die Mittel, die den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern für Investitionen zur Verfügung stehen, in dieser schwierigen Situation in erheblichem Umfang in Höhe von 10 Millionen Euro 2023 und 11 Millionen Euro 2024 von 170 Millionen Euro im Jahr 2022 in den kommenden beiden Jahren auf 161 Millionen Euro bzw. 160 Millionen Euro verringern, halten wir für ein völlig falsches Signal. An sich wäre hier eine erhebliche Mittelerhöhung geboten. Zumindest aber sollten in einem ersten Schritt die in Zukunft fehlenden Mittel des Bundes durch das Land ausgeglichen werden. Daher haben wir in unserem Änderungsantrag zu den Titeln 891 09 und 893 09 in Kapitel 15 21 zusätzliche Mittel in Höhe von 3,3 bzw. 6,6 Millionen Euro im Jahr 2023 und 3,795 bzw. 7,59 Millionen Euro im Jahr 2024 für Zuschüsse an kommunale und staatliche bzw. freigemeinnützige und private Krankenhaus- und Schulträger zu Wiederbeschaffungskosten kurzfristiger Anlagegüter nach § 13 LKG eingestellt. Zudem liegt mit Drucksache 18/5017 ein Entschließungsantrag unserer Fraktion vor, der vorsieht, dass infolge des Rückgangs des Bundesanteils zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser aus dem Strukturfonds geringere Mittel, die den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern für Investitionen zur Verfügung stehen, entsprechend erhöht werden, um diesen auszugleichen. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Ende, Herr – – – Frau Präsidentin. (Zurufe aus dem Hause: Oh!) Insoweit möchte ich die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sich der Landtag hier zumindest auf eine entsprechende Erhöhung der Haushaltsmittel als kleinsten gemeinsamen Nenner verständigen kann, und danke Ihnen, Herr Präsident. (Beifall der AfD)
