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Patrick Kunz

FREIE WÄHLER 20.12.2022 Sitzungen 18/34

– – ist der altersdemografische Wandel in der Arbeitswelt im Zeitalter der Transformation. Genau jener ist im Haushalt 2023/2024 kein Schwerpunkt, der jedoch aus meiner Sicht zur Bekämpfung des Fachkräftemangels hätte aufgegriffen werden müssen. Sie haben in Ihrem Haushalt, Herr Schweitzer, viele tolle Dinge auf Ihrer Agenda stehen, die ich befürworte, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie die Anpassung der Arbeitskräfte und Unternehmen an die Transformation der Arbeitswelt. Sie haben Maßnahmen zur Krisenintervention und darüber hinaus eine aktive Inklusion durch Förderung der Chancengleichheit und aktive Beteiligung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ihrem Haushalt aufgeführt. Nichts davon möchte ich missen wollen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch wo, meine Damen und Herren der Ampelregierung, bleibt der Masterplan, wenn Menschen aus dem Beruf altersbedingt ausscheiden werden? (Abg. Martin Haller, SPD: Wenn gar nichts mehr zu tun wäre, wär’ ja auch komisch! – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Da haben Sie recht!) – Genau. Die eher verhaltene prozentuale Steigerung auf dem Markt der Menschen, die in Beschäftigungsverhältnissen sind, und trotz Krise, ist kein Misserfolg. Das ist dennoch so zu verstehen, dass der Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz auf Zuzug von außen angewiesen ist. Dem Haushalt fehlt dahin gehend eine langjährige und dauerhafte familienorientierte Zuwanderungsstrategie zur Deckung des Fachkräftemangels in Rheinland-Pfalz. Wir brauchen dringend neben den Zufluchtssuchenden eine Zuwanderungsstrategie, die Familien langfristig an unsere Heimat bindet und integriert mit dem Ziel für nachkommende Generationen, die hier geboren und aufgewachsen sind, sich als Teil unserer Gesellschaft zu verstehen. Meine Damen, meine Herren, neben einer gesellschaftlichen Teilhabe durch Integration sind auch die soziale Teilhabe sowie die Versorgung der sozialen Dienstleistungen ein weiterer Baustein, der zu wenig Wertschätzung findet. Nachdem die Pflegeausbildung zentralisiert ist und ich gespannt bin auf die damit verbundenen Erfahrungsberichte, ist eine neue Fokussetzung nötig. Ganz gezielt möchte ich hier auf den primär qualifizierenden Bachelorstudiengang Pflege eingehen. Der generalistische Studiengang mit einer Dauer von sieben Semestern beinhaltet zwei Abschlüsse und ermöglicht dadurch eine Berufszulassung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann und einen akademischen Abschluss als Bachelor of Science in Pflege. Gegenüber der beruflichen generalistischen Pflegeausbildung wird hier ein weiteres Ausbildungsziel verfolgt: die Befähigung der selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen pflegerischen Settings auf wissenschaftlicher Grundlage und mit entsprechender Methodik. Das bedeutet wissenschaftsbasierte Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse unter Einbeziehung aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung. Kurzum, es sind die Frauen und Männer in Sachen Pflege, die sowohl die Pflegeausbildung der Zukunft als auch die Gestaltung der Pflege in den Heimen, den betreuten Wohnungseinrichtungen oder auch zu Hause revolutionieren sollen. Es sind nun eben die Fachkräfte, die künftig Sie und mich einmal pflegen werden, wenn wir Pflege brauchen sollten. Es sollte dahin gehend unser aller Anliegen sein, Menschen für diesen Berufszweig zu gewinnen. Aktuell sind die angebotenen Studienplätze nicht einmal zu 50 % belegt. Wie soll und kann bei der Unterbesetzung der Fachkräftemangel im Pflegebereich kompensiert werden? Neben den bestehenden Stipendien muss es doch ein Anliegen der Landesregierung sein, eine attraktive Honorierung des Studiengangs zu ermöglichen, die jungen Menschen oder auch Quereinsteiger dazu zu ermutigen, sich für ein Pflegestudium zu begeistern. Pflege und Betreuung benötigen eine qualitativ hohe Ausbildung mit entsprechender Vergütung. Da wären wir auch schon auf der nächsten Baustelle, der Betreuung. Das Anhörverfahren, das in diesem Monat in Sachen Betreuungsrecht stattgefunden hat, hat doch eindeutig gezeigt, dass alle Anzuhörenden einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Sowohl die Betreuungsvereine als auch die Betreuungsbehörden waren im Einklang darüber, dass es zu einem erheblichen Mehraufwand bei Personal- und Sachkosten in der Umsetzung des Gesetzes kommen wird. Keine Sorgen, meine Damen und Herren, das Gesetz soll umgesetzt werden, nur wenige Feinheiten in der Abstimmung wären hierzu noch notwendig. Während die Betreuungsvereine einen Mehraufwand von etwa 980.000 bis hin zu 1,2 Millionen Euro betiteln, gehen darüber hinaus die Betreuungsbehörden eine Stufe höher und sehen hier einen Mehraufwand von 3,5 bis zu 5,8 Millionen Euro. Dieser breit gestreute Mehraufwand muss vermutlich daran liegen, wie das Konnexitätsprinzip angewandt wird und wie viele Vereine, aber auch Kommunen beteiligt sind. Doch damit nicht genug. Auch hier schwebt das Damoklesschwert über den Kommunen, die mehrheitlich nicht über das Fachpersonal zur Umsetzung des Gesetzes verfügen. Den Gesetzentwurf jetzt dennoch durchzupeitschen, um die Mängel in der realen Praxis zu ermitteln, kann durchaus im Nachgang zum Erfolg führen. Vor dem Hintergrund, was passieren würde, wenn wir eben kein eigenes Landesgesetz an den Start bringen würden, Herr Minister, macht diese Entscheidung durchaus Sinn. Nur, wir sollten hier den Vergleich zu des Deutschen liebstes Kind ziehen, dem Automobil. Wenn ein Prototyp seine ersten Runden im Hof dreht, wird gleich nach den ersten Mängeln gesucht, um größeren Schaden zu vermeiden. Genauso habe ich es nämlich auch im Ausschuss verstanden: eine Proberunde drehen und dann evaluieren, Mängel ermitteln und Verbesserungen anstreben. Meine Damen, meine Herren, wer würde freiwillig einen Prototypen ohne Luft auf den Reifen auf den Hof für die erste Proberunde rausschicken? Vermutlich keiner. (Heiterkeit des Abg. Michael Wagner, CDU) In dem Zusammenhang wäre es auch dringlich nötig, die Rechtslage der Ehrenamtspauschale im Urlaubsfall auf den Prüfstand zu stellen. Es lässt sich aus meiner Sicht nicht unter einen Hut bringen, wenn wir Ehrenamtler für ihr Engagement zum einen auszeichnen und dann die Ehrenamtspauschale kürzen, wenn ein Ehrenamtler als Betreuer in Urlaub gehen will. Mir ist bewusst, Herr Schweitzer, dass dies im Bund Klärung finden muss. Ich hoffe und baue darauf, dass Sie sich mit Ihrem langen starken Arm in Verbindung mit Ihren guten Connections im Bund (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) für die Ehrenamtler in Rheinland-Pfalz einsetzen und für alle eine positive Lösung finden. Der Gesetzentwurf wird von den FREIEN WÄHLERN dahin gehend abgelehnt, da der Mehraufwand sowohl finanziell als auch personell nicht berücksichtigt ist. Eine weitere Baustelle ist die Digitalisierung. Die Cyberattacke auf die IT-Infrastruktur der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises richtete einen erheblichen Schaden an. (Glocke der Präsidentin – Der Redner dreht sich zum Präsidium)

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