Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, lieber Kollege Spies, für die ausführliche Darstellung der Gesetze, die mit zu beraten sind. Deswegen hat sich meine Redezeit deutlich verkürzt, und ich kann für die grüne Fraktion (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) schon einmal sagen, dass wir den Gesetzentwürfen, soweit ihnen zuzustimmen ist, zustimmen und uns auf die Beratungen des Opferbeauftragtengesetzes freuen. Vielen Dank also noch einmal. Ich kann keinen besseren Vorredner haben als Sie, lieber Kollege Spies. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zurufe von der SPD: Oh!) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es schon oft gehört, in diesen Zeiten ist es nicht einfach, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Der Einzelplan 05 zeigt umso mehr, dass trotz dieser zahlreichen Krisen die richtigen Weichen für den Justizbereich gestellt werden. Vorab möchte ich mich dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner an alle Justizbeamtinnen und Justizbeamte, alle in der Justiz Beschäftigten anschließen. Ich möchte auch Sie, sehr geehrter Herr Justizminister, einbeziehen; denn die Zusammenarbeit mit Ihnen im ablaufenden Jahr war wirklich gut. Vielen Dank. Insgesamt wird es – wir haben es gehört – 133 neue Planstellen und Stellen im Justizbereich geben. Ich begrüße die 101 Stellenmehrungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wie etwa die neun Stellen für Richterinnen und Richter, die elf Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die 22 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Ebenfalls begrüße ich die 75,5 Stellenhebungen in diesem Bereich sowie die 30 neuen Stellen und die 30 Stellenhebungen im Justizvollzug. Die Gesamtausgaben im Justizbereich – wir haben es gehört – steigen stetig, von über 926 Millionen Euro im Jahr 2022 auf über 955 Millionen Euro im Jahr 2024. Das zeigt, dass wir kontinuierlich in unsere Justiz investieren, auch im Doppelhaushalt 2023/2024. Ich möchte zwei einzelne Aspekte aus dem Justizeinzelplan hervorheben. Während im Iran, in Russland und andernorts Menschen aktuell um ihr Leben fürchten müssen, wenn sie auf die Straße gehen und ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben, setzen wir in Rheinland-Pfalz ein Signal für Menschenrechte. Das Land stellt insgesamt und erstmals 200.000 Euro zur Unterstützung von Menschen bereit, die sich über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus für Menschenrechte einsetzen, Menschen, die als Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger nicht mehr zurückkönnen in ihr Land, ohne dass ihr Leben bedroht ist. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, solche mutigen Menschen so lange zu unterstützen, bis sie sicher in ihre Heimatländer zurückkehren können. So senden wir ein ganz wichtiges Signal in die Welt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Damit setzt Rheinland-Pfalz ein für uns Grüne sehr wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Es ist beschämend, dass die AfD-Fraktion die angesetzten Mittel für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger streichen möchte. Die Begründung der AfD ist, dass das Justizministerium im Haushalts- und Finanzausschuss nicht darlegen konnte, an welche Personen oder Organisationen diese Mittel ausgegeben werden sollen. Es zeigt einmal mehr, dass Sie nicht zugehört haben. Das Justizministerium hat im Haushalts- und Finanzausschuss umfassend berichtet und sehr verständlich dargelegt, dass derzeit Verhandlungen mit Organisationen geführt werden, die das Menschenrechtsprogramm umsetzen sollen. Sie stellen sich aber lieber auf die Seite von repressiven Regimen, als Menschen aus dem Ausland, die mit dem Tod bedroht werden, in unserem Land Schutz zu gewähren. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch wieder Unsinn!) Das ist beschämend und menschenverachtend. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –
