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Gerd Schreiner

CDU 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Das ist nicht wie beim Fußball! Es gibt keine Nachspielzeit!) Auch dem Gesetz stimmen wir gerne zu. Ich komme zum dritten Gesetz, dem Opferbeauftragtengesetz. Angesichts der Erfahrungen, die Menschen in Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit mit Unglücksfällen machen mussten, hat der Ministerrat im Jahr 2018 einen Opferbeauftragten der Landesregierung berufen. Dieser kümmert sich um die Belange der Betroffenen nach Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Amoktaten und größeren Unglücken, zuletzt im Zusammenhang mit der Trierer Amokfahrt und der Flutkatastrophe. Im Namen der SPD-Fraktion bedanke ich mich beim Opferbeauftragten für seine Arbeit. Um die bislang schon erfolgreiche Arbeit des Opferbeauftragten zu unterstützen, zu erleichtern und effektiver zu gestalten, soll dessen Rechtsstellung durch einen gesetzlichen Rahmen festgeschrieben und gestärkt werden. Viele Stellen des vorliegenden Gesetzentwurfs sind uns im Zusammenhang mit dem Antisemitismusbeauftragtengesetz, welches vergleichbare Sachverhalte regelt, bekannt. Eine nachvollziehbare Abweichung vom Antisemitismusbeauftragtengesetz stellt § 5 Abs. 3, Befugnisse, dar. Um im Ereignisfall eine schnelle und effektive Aufgabenwahrnehmung der oder des Opferbeauftragten im Sinne der Opfer zu gewährleisten, soll die Einwilligungerfordernis erst für die über die zum Erstkontakt erforderlichen Auskünfte hinausgehenden Ersuchen beachtet werden müssen. Da der Opferbeauftragte im Interesse der Opfer tätig wird, sollen diese berechtigt sein, eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten zu verhindern. Jede und jeder bleibt Herrin und Herr seiner Daten, kann aber zielgerichtet angesprochen werden. Das ist sinnvoll und nachvollziehbar. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden uns den aktuellen Entwurf im Detail ansehen und ihn abschließend nach der Ausschussberatung vor der zweiten Lesung bewerten. Aktuell komme ich zum vorläufigen Ergebnis, dass das Justizministerium wie immer sehr gute Arbeit geleistet hat. Lassen Sie mich zum Schluss (Glocke des Präsidenten) noch einmal betonen: Die Justizfamilie in Rheinland-Pfalz macht einen hervorragenden Job. Der Einzelplan 05 stellt hierfür eine solide und gute Grundlage dar. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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