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Christoph Spies

SPD 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Justiz in Rheinland-Pfalz leistet mit ihren Bediensteten eine bürgernahe, fachlich fundierte und leistungsstarke Arbeit. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank. Der Einzelplan 05 stellt die entsprechenden Weichen für ihre Arbeit. Der heutige Entwurf umfasst rund 944 bzw. 955 Millionen Euro Ausgaben. Er liegt somit ca. 20 bis 30 Millionen Euro über dem Ansatz des Jahres 2022. Mehr als 70 % der Mittel werden in unsere Bedienstete investiert. Dort sind die Mittel verdammt gut angelegt. Ebenfalls geben wir den Startschuss für zwei sehr interessante Projekte im Justizbereich. Veranschlagt sind Mittel für ein Projekt zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der rheinland-pfälzischen Justiz. Des Weiteren sind Mittel für die Kosten zur Unterstützung von internationalen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern mit einem zeitlich begrenzten Stipendium im Haushalt enthalten. Auf die unabhängigen Gerichte werden in den kommenden Jahren weitere Aufgaben – der Innenminister hat sie genannt, Hasskriminalität im Internet oder Cybercrime, Terrorismus und Extremismus – zukommen, welche wir bereits heute im Haushalt abdecken. Wir erhöhen mit dem Haushalt 2023/2024 den Stellenschlüssel an den Gerichten um insgesamt 101 Stellen. Das beinhaltet unter anderem Stellenzuwächse für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie IT-Beschäftigte. Hinzu kommen beispielsweise sechs zusätzliche Stellen im Justizwachtmeisterdienst. Diese werden um 15 weitere Stellen ergänzt, die durch Umwandlung geschaffen werden sollen. Mit den damit einhergehenden Personalerhöhungen leisten wir einen Beitrag zur Optimierung der Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher. Der in den letzten Jahren in der Justiz erfolgreich gestartete Umbruch von der Arbeit mit der Papierakte hin zur vollständigen digitalen Aktenführung schreitet weiter voran. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Justizbereich nach den Verfahrensordnungen verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen. Hier hat sich bewährt, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland war, das flächendeckend den rechtssicheren Empfang und Versand elektronischer Nachrichten ermöglicht hatte. Das zentrale Vorhaben im Rahmen der Digitalisierung bleibt aber nach wie vor die Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Im Ländervergleich nimmt Rheinland-Pfalz bei diesem Transformationsprozess unverändert in vielen Bereichen eine Spitzenposition ein. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Die kommenden Haushaltsjahre bleiben jedoch geprägt von einer konsequenten Fortsetzung der Digitalisierungsstrategie. Die Einrichtungen des Justizvollzugs sind wesentlicher Teil der Strafrechtspflege und zählen somit zum Kernbestand eines funktionierenden Rechtsstaats. Der Justizvollzug hat die wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Resozialisierung und gleichzeitig der sicheren Unterbringung von Straftäterinnen und Straftätern. Die Zahl psychisch auffälliger und kranker Gefangener hat deutschlandweit leider stark zugenommen. Ihre Betreuung und die Verhinderung von Eigenund Fremdverletzungen bindet immer mehr Personal. Dies bedeutet eine enorme Belastung für das Vollzugspersonal bei gleichzeitiger Anstrengung, die den Gefangenen zustehende medizinisch notwendige Behandlung sicherzustellen. Es besteht daher Handlungsbedarf, um die Justizvollzugseinrichtungen für den Umgang mit psychisch erkrankten Gefangenen weiter fachlich zu rüsten. Mit dem Haushalt werden 23 neue Stellen im Medizinischen und Psychiatrischen Dienst sowie bei den psychiatrischen Pflegekräften geschaffen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, danke. Ich bin es gar nicht gewohnt, dass jemand klatscht. (Heiterkeit des Redners – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Darüber hinaus sieht der Entwurf auch die Schaffung von fünf neuen Planstellen für den Allgemeinen Vollzugsdienst und zwei neuen Planstellen für die Vollzugs- und Verwaltungsabteilungsleitungen im dritten Einstiegsamt vor. Ich komme nun zu den Gesetzen. Die Digitalisierung macht auch beim Verfassungsgerichtshof nicht halt, sodass die Regelungen zur Übermittlung elektronischer Dokumente einer Überarbeitung bedürfen. § 11 a im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof verweist noch an mehreren Stellen auf das Signaturgesetz, welches jedoch außer Kraft ist. Aus Gründen der Rechtsklarheit sollen die landesrechtlichen Regelungen zur elektronischen Dokumentenübermittlung mit den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung harmonisiert werden. Dasselbe gilt für die Bestimmungen zur elektronischen Aktenführung. Die Verweisung ist dynamisch in ihrer jeweils geltenden Fassung. Damit wird neben der Rechtsklarheit ein häufiges Anpassen des Gesetzes an neue Entwicklungen vermieden. Wir stimmen diesem Entwurf somit gerne zu. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ich komme ganz aus dem Konzept, wenn so viel geklatscht wird. (Heiterkeit des Redners – Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf von der SPD: Das geht von der Redezeit ab!) Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts aus dem Jahr 2021 wurde der neue § 5 b Abs. 6 im Deutschen Richtergesetz eingeführt. Dadurch eröffnen wir Menschen, unter bestimmten Voraussetzungen ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit – die Begrifflichkeit ist im Hinblick auf § 48 a Richtergesetz zu verstehen – zu absolvieren. Nach dem künftigen § 5 Abs. 7 regelt das Nähere das Landesrecht. Das machen wir gerade. Mit der bundesgesetzlichen Regelung, welche ab 1. Januar 2023 greift, ist im Fall der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahre oder eines laut ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten auf Antrag die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit zu ermöglichen. Hier haben wir keine direkte Regelungskompetenz und übernehmen die bewusst eng gefassten Tatbestände des Bundesrechts, vgl. BundestagsDrucksache 19/26828. Um seinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, muss dies bei Antrag auf Aufnahme des Vorbereitungsdienstes beantragt werden, und es müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Für die Ableistung in Teilzeit wird der regelmäßige Dienst um ein Fünftel verringert. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt dann zweieinhalb Jahre. Es handelt sich mithin um eine Verlängerung um ein halbes Jahr. Die vorgeschriebene Verlängerung des Vorbereitungsdienstes stellt sicher, dass derselbe Ausbildungsumfang abgeleistet wird wie in Vollzeit. Damit wird die hohe Qualität des Vorbereitungsdienstes abgesichert. Bei einer Verlängerung um sechs Monate können die Referendare in Teilzeit einer Einstellungskohorte relativ problemlos in die nachfolgende Kohorte integriert werden. Im Fall eines Wechsels innerhalb des Vorbereitungsdienstes müssten zusätzliche Prüfungstermine für einen voraussichtlich nur kleinen Anteil von Betroffenen eingerichtet werden, was einen erheblichen, nicht vertretbaren Mehraufwand bedeuten würde. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) – Jetzt aber. (Heiterkeit des Redners – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Des Weiteren werden die Regelungen zum vorgenannten Freiversuch novelliert. Grundsätzlich soll der Freiversuch weiterhin spätestens nach dem Ende des achten Semesters möglich sein. (Beifall der CDU) – Na, jetzt aber, hey! (Heiterkeit des Redners) Ich finde es schön, dass lieber alle klatschen, anstatt dass ich reden darf. (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Vereinzelt Heiterkeit im Hause –

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