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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es war ein Jahr unglaublicher Herausforderungen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon umfangreich dargestellt. (Unruhe der CDU) Corona-Pandemie, hohe Inflation, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Probleme wie beispielsweise wie eben gesagt die Energiekrise und natürlich auch die dauerhafte Belastung der Menschen im Ahrtal. Das sind viele und große Herausforderungen für unser Land und alle Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Krisen finden ihren Niederschlag im Einzelplan 03. (Anhaltend Unruhe bei der CDU) Trotz all dieser Krisen hat es das Land geschafft, einen ausgewogenen Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 aufzustellen. Ich finde das nicht nur gut, ich finde das sehr bemerkenswert. Wir haben im letzten Jahr und auch heute schon viel über die Verbesserungen des Brand- und Katastrophenschutzes in der Enquete-Kommission und auch im Untersuchungsausschuss gesprochen. Die Flutkatastrophe hat uns aufgezeigt, dass wir einen erheblichen Veränderungsbedarf im Katastrophenschutz haben. Die Trockenheit und die dadurch entstandene Waldbrandgefahr haben uns in diesem Sommer ebenfalls gezeigt, dass sich der Katastrophenschutz besser verzahnen muss. Daher begrüße ich, dass es eine umfassende Veränderung im Katastrophenschutz geben wird. Ich bin gespannt auf die im nächsten Jahr dazu weiterzuführende Diskussion. Deshalb liegt ein besonderer Fokus im Doppelhaushalt auf dem Brand- und Katastrophenschutz. Ich begrüße daher sehr die insgesamt 44 neuen Stellen, die unter anderem auf die LFKA und die ADD entfallen. Ebenfalls begrüße ich die zusätzlichen Mittel etwa zur Beschaffung von geländegängigen Fahrzeugen sowie von Rettungswinden für Hubschrauber. Im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes ist es sehr wichtig, auf Großschadenereignisse vorbereitet zu sein. Dafür ist es nicht nur notwendig, in regelmäßigen Abständen länderübergreifende Übungen durchzuführen. Die Bevölkerung muss ebenfalls vorbereitet sein. Wir haben es schon gehört, Anfang Dezember fand der bundesweite Warntag statt. Wir haben gesehen – es war nicht nur stückweise, lieber Kollege Junk –, dass das Cell Broadcasting in vielen Fällen sehr gut funktionierte. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Oder auch nicht!) In einigen Fällen kam keine Meldung. Deswegen war es aber ein testweiser Warntag. Hieran müssen wir natürlich arbeiten. Ähnlich verhielt es sich mit den Sirenenalarmierungen. An einigen Orten waren die Sirenen laut und deutlich zu hören, an anderen hätte man sie überhört, wenn man nicht gewusst hätte, dass Warntag ist. Ich bin daher froh, dass das Land die Sirenenförderung mit einem Gesamtvolumen von 8,1 Millionen Euro erneut um jeweils 2 Millionen Euro pro Haushaltsjahr aufstockt und sich auch für das Jahr 2024 dazu verpflichtet, weitere 2 Millionen Euro in den Ausbau von Sirenen zu investieren. Sirenen sind und bleiben das effektivste Mittel zur Warnung der Bevölkerung und müssen deshalb in der Fläche ausgebaut werden und unbedingt auch dann funktionieren, wenn der Strom ausfällt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die Förderung ist keine Selbstverständlichkeit. Längst nicht alle Bundesländer fördern Sirenen in diesem Umfang. Ich bin froh, dass Rheinland-Pfalz sehr früh in die Förderung eingestiegen ist. Ein weiterer Schwerpunkt im Haushalt – wir haben auch das schon gehört – liegt in diesem Jahr wie in den Jahren zuvor auf dem Polizeibereich. Von den insgesamt 554 Stellen entfallen 405 auf die Polizei. Zur Unterstützung der Polizei wird es 60 neue Verwaltungs- und Tarifkräfte geben, jeweils 15 davon pro Haushaltsjahr zur Entlastung der Schutz- und Kriminalpolizei. Die Digitalisierung der Polizei schreitet ebenfalls voran. Insgesamt fließen wieder über 2,5 Millionen Euro in das MoA-Projekt, Mobiles Arbeiten bei der Polizei, zur Beschaffung von neuen Geräten sowie von Softwareprodukten. Das ist unheimlich wichtig zur Entlastung der Polizistinnen und Polizisten in der täglichen Arbeit. Ganz besonders hervorheben möchte ich die zusätzlichen 1 Million Euro pro Jahr für die Installation von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Das Deckblatt dafür ist zwar im Einzelplan 12 angesiedelt, aber natürlich kann auch die Polizei von den Mitteln profitieren. Mit diesen zusätzlichen 1 Million Euro pro Jahr für öffentliche Gebäude können auf immer mehr Polizeigebäuden PV-Anlagen installiert werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Des Weiteren freut es mich sehr, dass wir uns als Koalition darauf verständigt haben, für die Polizei eine psychotherapeutische Stelle einzurichten. Der Polizeiberuf bringt viel Vergeblichkeitserfahrung mit sich. Umso wichtiger ist es, dass Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit haben, sich mit einer Fachperson über ihre Erlebnisse auszutauschen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Zudem wollen wir als Koalition die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeiberuf von 450 auf 500 Köpfe pro Jahr erhöhen, um bei den Einstellungen mehr Flexibilität nach oben zu schaffen. Im Sportbereich freut es mich ganz besonders, dass der Landessportbund wieder 2 Millionen Euro für seine Mitgliedergewinnungskampagne erhält. Dadurch können Jung und Alt für den Sport und das Vereinsleben begeistert werden. Sehr wichtig ist auch der Schutzschild für Vereine in Not. Der Schutzschild wird um Energiehilfen erweitert. Es ist richtig und wichtig, den Vereinen durch finanzielle Unterstützung auch durch diese Energiekrise zu helfen. Meine Damen und Herren, insgesamt handelt es sich um einen runden Haushalt, in dem die richtigen Schwerpunkte sowohl im Brand- und Katastrophenschutz als auch im Polizei- und Sportbereich gesetzt werden. Der Haushaltsentwurf bekommt daher unsere volle Unterstützung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aber noch zu einem weiteren erfreulichen Thema kommen. Mit dem Einzelplan 03 beraten wir auch das Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Der vorliegende Gesetzentwurf liegt mir besonders am Herzen. Wir haben uns zusammen mit der SPD und der FDP im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Jugendbeteiligung in kommunalen Gremien zu stärken. Das tun wir nun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) In enger Abstimmung mit den Jugendvertretungen sowie den kommunalen Spitzenverbänden haben wir beschlossen, dass Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, obligatorisch beteiligt werden müssen. Dadurch stärken wir die politische Teilhabe von Jugendlichen und ebnen ihnen den Weg, sich ehrenamtlich in Gemeinden und Gemeindeverbänden zu engagieren. Die Beteiligung von jungen Menschen ist ab jetzt ein Muss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein weiterer wichtiger Gegenstand des Gesetzentwurfs ist, dass wir Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, eine Jugendvertretung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden einzurichten. Bislang war der Weg dahin nicht klar geregelt. Jetzt gibt es eine Initiativmöglichkeit, die fest im Gesetz verankert wird. Damit kommen wir insbesondere dem Wunsch des Dachverbands der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz nach. Ich bin froh, dass wir durch das institutionalisierte Verfahren für Jugendvertretungen junge Menschen noch stärker in die Kommunalpolitik einbinden. Wenn sie dann noch wählen könnten, wäre ich noch froher. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir wissen, dass Rheinland-Pfalz ein Ehrenamtsland ist. Es ist daher besonders wichtig, dass wir kontinuierlich die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in der Politik verbessern. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Sitzungen von kommunalen Gremien auch online oder per Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Somit ist es auch bei Beschlusssachen nicht zwingend notwendig, vor Ort zu sein, wenn es eine Notsituation gibt. Die Regelungen in der Gemeindeordnung, dass Beschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren bzw. per Videokonferenz gefasst werden können, ist allerdings bis Ende März 2023 befristet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die Befristung aufheben, weil sich das schriftliche und elektronische Verfahren in Beschlusssachen bewährt hat. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen wir außerdem die grundsätzliche Möglichkeit von hybriden Sitzungen. Gerade in einem Land wie Rheinland-Pfalz, in dem viele Ortsgemeinden weit weg vom Kreistag sind, ist dies eine richtig gute Möglichkeit, damit Ratsmitglieder digital an Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags teilnehmen können. Die Realität ist, dass viele Menschen, die kommunalpolitisch aktiv sind, zusätzlich noch arbeiten und Familie haben, Kinder oder ältere Menschen betreuen müssen oder stark im Beruf eingebunden sind. Diese werden von dieser Möglichkeit stark profitieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Das ist ein wichtiger und starker Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendbeteiligung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Kommunalpolitik. Wir in der grünen Fraktion unterstützen diesen voll. Hier erwarten wir gute Anhörungen in den Ausschüssen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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