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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir FREIEN WÄHLER dem Landeshaushaltsgesetz nicht zustimmen werden, darf ich mich im Namen der Landtagsfraktion bei den Beschäftigten der verschiedenen Ministerien für die Erstellung recht herzlich bedanken, allen voran bei den Mitarbeitern von Frau Ahnen und der Landtagsverwaltung. Auch dem Vorsitzenden Thomas Wansch und den Mitgliedern des Haushaltsund Finanzausschusses sowie den Mitgliedern der Fachausschüsse, die in diesem Jahr Haushalte für drei Kalenderjahre zu beraten hatten, sei Dank ausgesprochen. Sie haben es bei manchem Vorredner gehört: In Krisenzeiten wächst die Zahl der Pessimisten, und Menschenfänger machen wieder Politik mit Angst. In dieses Horn will ich nicht stoßen. Krisenzeiten brauchen Lösungen. Gerne haben wir FREIEN WÄHLER bei der Altschuldenlösung die Änderung der Landesverfassung mitgetragen, da die Altschuldenfrage einer der wesentlichen Punkte auf der Agenda der FREIEN WÄHLER ist, wenngleich ich schon Widerspruch bei der Umsetzung ankündige. Wir freuen uns, die gemeinsamen Deckblätter mit den Kollegen der CDU und der Ampelfraktionen auf den Weg zu bringen, weil sie sachlich richtig sind. Positiv ist anzumerken, dass wir FREIEN WÄHLER in anderen Dingen über Bande wirken, auch wenn unsere Anträge zuerst abgelehnt und dann im zweiten Anlauf von der Regierung aufgegriffen werden. Die Mechanik dieses Spiels haben wir mittlerweile verstanden. Uns bricht kein Zacken aus der Krone – das sage ich vollkommen ohne Larmoyanz oder Wehleidigkeit, sondern mit Freude –, wenn die Regierung dann unsere Ideen als die ihren verkauft, siehe Kerosin-Messstelle in der Eifel, die Potenzialanalyse für den Tourismus oder bei den wat- und geländegängigen Fahrzeugen, (Widerspruch und Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) die vor der Sommerpause vom Innenminister in diesem Plenum abgelehnt wurden, um sie dann noch vor Ablauf derselben als neue Errungenschaft im Katastrophenschutz anzubieten. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Wir sehen und verstehen das. So hoffen wir, dass auch Nämliches mit den Änderungsvorschlägen zum Landeshaushalt 2023/2024 geschieht; denn es geht um die Sache. Für diesen Doppelhaushalt hat meine Fraktion insgesamt 83 Änderungsanträge zu den Einzelplänen ausgearbeitet. Kollegin Bätzing-Lichtenthäler, wenn sich manche wiederholen, dann deshalb, weil in diesem Fachreferat noch nichts passiert ist. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Doch bevor ich auf die einzelnen Teilbereiche des Haushalts eingehe, möchte ich eine grundsätzliche Erkenntnis mit Ihnen teilen, wie Regierungsarbeit in Rheinland-Pfalz verbessert werden müsste. Wir haben kein Problem in Haushaltsfragen, sondern ein Regierungsproblem, dieses Land strategisch zu führen. Dies würde sich jedoch beheben lassen, wenn die jeweiligen Ministerien besser miteinander kommunizierten. Nehmen Sie zum Beispiel den Wirrwarr um die Zwillingsthemen „Verkehr“ und „Mobilität“. Niemand versteht, dass Frau Ministerin Schmitt den einen Bereich verantwortet und Frau Ministerin Eder den anderen. Politische Eitelkeit war bei der Umressortierung der Ministerien sicherlich keine gute Ratgeberin. Das Nahverkehrsgesetz begann als Wissing-Gesetz in der letzten Legislaturperiode im Wirtschaftsministerium. Jetzt warten wir immer noch auf den Nahverkehrsplan, obwohl er immer wieder von Frau Eder angekündigt wird. Dies hätte bei Frau Schmitt nahtlos und besser gepasst. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Bei der Flut haben wir gesehen, Hochwasserlagezentrum und Warnkette beim Umweltministerium sprechen nicht mit dem Katastrophenschutz im Innenministerium. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fachkräftefrage wird vom Wirtschaftsministerium regelmäßig bei Hotelund Gaststätten bearbeitet, aber eigentlich müsste der Arbeitsminister hier eine ganzheitliche Lösung anbieten und Menschen verstärkt auch im Ausland anwerben. Dafür ist der Digitalminister beim Onlinezugangsgesetz vollkommen verloren im Hintertreffen und wird das selbst gesetzte Ziel 31. Dezember 2022 gnadenlos reißen, während die Vielzahl der Vorgänge in Kommunen geleistet wird und der Innenminister als Kommunalminister besser Hilfestellung geben könnte als der Minister für Digitales. So ist das auch bei der Städtebauförderung im Innenministerium. Während sich das Wirtschaftsministerium um die Attraktivität der Innenstädte kümmert, ohne dass seit dem Jahr 2015 auch nur ein Projekt in der lokalen Entwicklung und Aufwertung auf den Weg gebracht wurde, gibt es keine Verknüpfung mit den Förderansätzen zum Innenministerium. Gleichzeitig lässt die Innenstaatssekretärin, Frau Steingaß, den Beirat für Kommunalentwicklung, der weit über ein Jahrzehnt wertvolle Arbeit in der Verknüpfung von Lehre, Forschung und Praxis geleistet hat, leerlaufen. Seit 18 Monaten, seit der Landtagswahl, hat keine Neuberufung stattgefunden. Dabei wäre es doch die geborene Aufgabe des neuen Beirats für Kommunalentwicklung gewesen, die von der Landesregierung ausgerufene Modellregion Ahrtal zu begleiten. Weil im Beirat für Kommunalentwicklung Bürgermeister und Landräte mit Planungsbüros und Hochschulen zusammenarbeiten, war die gebündelte Kompetenz vorhanden. Was gab’s? – Nach der Flugkatastrophe gab es ein Dankesschreiben an die Mitglieder, und das war’s. Es braucht nicht nur individuelle Impulse der einzelnen Häuser, sondern es braucht eine gesamtheitliche Vision für Rheinland-Pfalz. Man hat sich in der Vergangenheit viel mit der Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene befasst. Dabei haben die Krisen der letzten Jahre – Flüchtlinge, Corona, Flut und jetzt die Ukraine – bewiesen, dass auf die Kommunen Verlass ist. Es wäre jetzt an der Zeit, sich mit der ministeriellen Ebene zu befassen. Dieser Regierung fehlt ein Premierminister, der die Ziele der Regierung in den Ministerien koordiniert. Die Staatskanzlei leistet das jedenfalls nicht. Wenn Sie uns FREIEN WÄHLER für eine Verfassungsänderung brauchen, Frau Dreyer, wir wären dabei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Menschen in RheinlandPfalz benötigen – in diesen Krisenzeiten mehr denn je –, ist eine verlässliche Landesregierung und auch eine verlässliche Opposition. Lassen Sie mich also im Folgenden die großen Linien unserer Fraktion zeichnen, deren Details sich in den jeweiligen Deckblättern wiederfinden. Inneres: Egal in welchen Behörden unsere Beamten ihren Dienst leisten, ihre Arbeit bestimmt zu einem erheblichen Maß die Lebenswirklichkeit, aber auch das Lebensgefühl in Rheinland-Pfalz. Wenn wir uns darauf einigen können, dass es zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung jetzt eine verlässliche Politik braucht, dann können bessere Bedingungen für unsere Polizisten, Justizbeamte, Feuerwehrleute, Lehrer oder Verwaltungsbeamte als Blaupause dienen. Es reicht nicht, ihr tägliches Wirken zu würdigen, sondern es geht auch um materielle Fragen, die in Anbetracht der Inflation bedeutender sind als noch vor einem Jahr. Spricht man beispielsweise mit Vertretern von Polizeigewerkschaften, so wird dem aufmerksamen Zuhörer recht schnell bewusst, dass bei denjenigen, die durch den täglichen Einsatz ihres Lebens unsere Gesellschaft schützen, einiges im Argen liegt. Unsere Polizeipräsidien sind weder personell noch materiell so ausgestattet, wie es ihrer Bedeutung gerecht werden würde. Es ist schön und gut, dass sich die Landesregierung mit der Zielzahl von 10.000 Polizisten brüstet. Dabei verschleiert man allerdings bewusst den Unterschied zwischen ausgebildeten Polizeibeamten und tatsächlichen Vollzeitäquivalenten. Wenn man sich dann noch die Zahlen derer anschaut, die in Mutterschutz, in Elternzeit oder durch den Schichtdienst vorübergehend dienstunfähig sind, schmilzt jene Zahl von 10.000 dahin auf unter 8.000 Köpfe. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Hinzu kommt, dass auch Polizisten in der Berufswelt des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Aus verschiedensten Gründen entscheiden sich heute Menschen dagegen, sich 40 Jahre ein und demselben Dienstherrn zu verschreiben. Selbstbewusst nehmen Polizisten auch das Wort „Sabbatjahr“ in den Mund, um sich nach psychisch und physisch belastenden Jahren Lebensträume zu erfüllen. Der Wunsch, nicht immer im selben Job zu arbeiten, macht auch vor Polizeibeamten nicht halt. Wenn ich im ursprünglichen Regierungsentwurf sehe, dass die Zahl der Anwärter von jährlich 500 auf nunmehr 450 reduziert werden soll, scheint mir das Innenministerium nicht auf der Höhe der Zeit zu sein. Die regierungstragenden Fraktionen haben in ihren Anträgen die Zahl dann wieder angehoben. Das zeigt die herrschende Meinung. Um es einfach auszudrücken: Wir brauchen bei der Einstellung von Anwärtern weder Rückschritte noch Stillstand. Wir brauchen in den kommenden Jahren einen deutlich größeren Polizeikörper, um weiterhin Präsenz zeigen und gleichzeitig unseren Beamten moderne Berufsperspektiven anbieten zu können. Aus diesen Gründen erneuern wir unsere Forderung, die Zahl an ausgebildeten Polizeibeamten schrittweise auf 11.000 zu erhöhen. Dazu benötigen wir 800 Anwärter pro Jahr. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Unsere Beamten müssen vor allem eine finanzielle Aufwertung erfahren. Bei Polizei, Justiz und Berufsfeuerwehr ist das recht einfach durch die Erhöhung der jeweiligen Zulage etwa auf Bundesniveau zu erreichen, vorausgesetzt diese Zulage wird endlich auch ruhegehaltsfähig. Ein grundsätzliches Zeichen an alle Beamten wäre indes die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Doch hat sich bei mir auch gewissermaßen parlamentarische Ernüchterung eingestellt. Anhörverfahren wie bei der Kostendämpfungspauschale können wir uns in Zukunft eigentlich sparen. Wenn Experten – und zwar unisono – der Meinung der Landesregierung widersprechen und sich daraus keine Konsequenzen ergeben, bringt die Erkenntnis einer Anhörung nichts. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Nichts hat dies deutlicher gemacht als das Anhörverfahren zur Kostendämpfungspauschale, vielleicht auch noch die Anhörung zum LFAG. Trotzdem, so wie der erforderliche Wegfall der Kostendämpfungspauschale ist auch eine Änderung bei den Tagegeldern und der Wegstreckenentschädigung erforderlich. Lassen Sie es mich einfach formulieren: Die Leute stellen ihr eigenes Auto zur Verfügung, damit das Land keine Dienstwagen anschaffen muss und legen am Ende drauf. Das hat nicht einmal etwas mit Würdigung zu tun, es ist schlicht ungerecht. Ein gesunder Staat braucht einen gesunden und motivierten Verwaltungsapparat. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion macht sich daher konsequent für das rheinland-pfälzische Beamtentum stark. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui!) Im weiteren Sinn gehören dazu auch unsere Bürgermeister der verschiedenen Gebietskörperschaften. Ihnen muss das Rüstzeug an die Hand gegeben werden, ihre Kommunen zukunftssicher aufzustellen. Dazu benötigen sie jedoch eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Als Parlament haben wir uns intensiv über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ausgetauscht. Es ist deutlich geworden, dass die Opposition den kommunalen Finanzausgleich in dieser Form ablehnt. Ich will Ihnen dennoch drei Punkte mit auf den Weg geben, und ich bin mir sicher, Ähnliches geistert auch bereits intern durch die regierungstragenden Fraktionen. Erstens, der Härtefallfonds: Wir alle wissen, dass zahlreiche Kommunen bereits seit Monaten, als die ersten Details bekannt wurden, auf die Barrikaden gehen. Ich räume ein, es wird nie eine Fassung des LFAG geben, die alle zufriedenstellen wird. Trotzdem brauchen sie einen Puffer, der grobe Schnitzer unbürokratisch beseitigt und entsprechende Mittel für benachteiligte Gemeinden vorhält. Dies verlangt interessanterweise auch der Rechnungshof. Dafür benötigen wir zwingend einen Härtefallfonds, den wir im Rahmen unserer Änderungsanträge mit einem Volumen von 100 Millionen Euro fordern. Zweitens: Warten Sie mit der Evaluation nicht bis zum Jahr 2026. Diesen Rat würde ich Ihnen auch geben, wenn wir mit der Ausgestaltung des LFAG einverstanden wären. Es geht hier um mehrere Milliarden Euro, und es gibt schlichtweg keinen nachvollziehbaren Grund, nicht zeitnah nach der Einführung des neuen Gesetzes zu prüfen, ob die Probeberechnungen Wirklichkeit werden und wo Ungerechtigkeiten auftreten. Drittens, Tripartite: Tripartite könnte ein neues rheinland-pfälzisches Modell werden. Ich schaue hier auf § 41 Landesfinanzausgleichsgesetz. Anders als dort schlage ich für die Umsetzung der Evaluation, der Jahresauswertung, eine Dreierpartie vor: Regierung, kommunale Spitzenverbände und Rechnungshof geben den Rahmen, wie die Steigerungen im kommunalen Finanzausgleich prozentual ausfallen. In Luxemburg ist dies ein probates Mittel, um unterschiedliche Interessen auszugleichen. Gerade, wenn man die geringe Investitionsquote in RheinlandPfalz sieht, könnte daraus ein konjunktureller Schub auf kommunaler Ebene und damit im ganzen Land werden. Auf die Altschuldenlösung werde ich an anderer Stelle eingehen. Nur so viel vorab: Ihr Versprechen, die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen, ist nicht eingelöst. Die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen enthält zu viele Einschränkungen, sodass vor allem viele Ortsgemeinden enttäuscht auf ihren Schulden sitzen bleiben. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wenn sich zu Enttäuschung noch Ungewissheit gesellt, sind wir bei der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz angekommen. Ich habe es bereits in der Erwiderung zur Haushaltseinbringungsrede betont: Ein kaputtgespartes Gesundheitssystem mit überstrapaziertem Personal bereitet gerade den Menschen in ländlichen Regionen große Sorgen. Wenn vor Ort die Hausarztpraxen schließen – vorhin ist der Eifelkreis genannt worden, in den nächsten Jahren schließen 50 % der Hausarztpraxen, aber in den nächsten fünf Jahren 70 % der Facharztpraxen – und auch perspektivisch keine Nachfolgelösung gefunden werden kann, kommt das für die Politik nicht erst heute, sondern die Zahlen der Studienplätze und Abgänge bei den Haus- und Fachärzten sind seit Jahren bekannt. Zahlen lügen nicht. Hinzu kommt die geänderte Berufswahl von Medizinerinnen und Medizinern, weg von der Selbstständigkeit, weg vom Arztberuf, weg vom Hausarzt, weg vom Landarzt und weg vom Landeskrankenhaus. Zwei Punkte sind für die Lösung des Problems wichtig. Erstens: mehr Studienplätze. Ausschlaggebend dafür, ob wir das Defizit an Ärzten, auf das wir unweigerlich in den kommenden Jahren zulaufen, durch strategische Planung ausgleichen können oder ob wir vollen Bewusstseins in Richtung einer Versorgungslücke marschieren, ist zunächst die Anzahl der Studienplätze für Mediziner. Diese sind in Deutschland nach der Wiedervereinigung um ein Drittel abgebaut worden. In diesem Zusammenhang müssen auch endlich Fakten in Rheinland-Pfalz bezüglich weiterer Medizinstudienplätze geschaffen werden, und zwar zeitnah. Dabei ist es fast schon unerheblich, ob eine neue Fakultät in Trier, Kaiserslautern, Koblenz oder Ludwigshafen aufgebaut wird. Das, was ich vorhin zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland sagte, gilt bei der medizinischen Versorgung genauso. Zweiter Punkt, mit Blick auf die Krankenhäuser: eine Landeskrankenhausgesellschaft, die den Namen auch verdient. Mit dem aktuellen Blick auf die Krankenhäuser von Kirn und Adenau – ich könnte jetzt auch Neuerburg, Ehrang oder Dahn nennen – benötigen wir eine Landeskrankenhausgesellschaft, die die von der Schließung bedrohten Häuser ins Eigentum übernimmt – nicht selbst betreibt – und mit den Landkreisen und Betreibern die medizinische Krankenhausversorgung wohnortnah sicherstellt. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Es braucht aber mehr, als lediglich Geld bereitzuhalten. Die Zeiten verlangen nach einem klaren Konzept zur Unterstützung der Wirtschaft, des Handwerks, der Industrie, des Handels und Tourismus, und zwar nicht nur vor dem Hintergrund altgedienter Förderprogramme, sondern vor allem mit dem Blick auf eine CO -neutrale Zukunft dieser Branchen. Hier gibt es viele Schwachstellen. Man glaubt nicht, dass die Grünen in der Regierung sind, wenn die CDU sie mit einem Solargesetz links überholt. Für den Moment ist jedoch entscheidend, den durch die Energiekrise notleidenden Betrieben Soforthilfen jenseits des „Doppel-Wumms“ zur Verfügung zu stellen, so wie das andere Bundesländer, von Brandenburg über NordrheinWestfalen bis Bayern, bereits machen. Ein Fonds für existenzbedrohte Betriebe, denen durch die Maßnahmen des Bundes nicht weitergeholfen wird, muss im Rahmen eines auf die wirtschaftlichen Belange von Rheinland-Pfalz zugeschnittenen Hilfsprogramms konzipiert werden. Dafür stehen 200 Millionen Euro blanko bereit. Die Wasserstoff-Roadmap muss auf politischer Ebene nun mit verpflichtenden Zahlen beim Ausbau der entsprechenden Infrastruktur verbunden werden. Meine Befürchtung ist, dass hier vollmundig Ziele formuliert werden und man sich wie bei den Zielen zur CO -Einsparung auf spätere Jahre – 2030, 2040, 2050 – festlegt, ohne einzelne Jahresziele und Zwischenstationen bis dahin festzuschreiben. Wenn wir wollen, dass Wasserstoff nicht nur der Chemieindustrie stofflich bereitsteht, sondern unsere Lkws, Busse und Autos mit Strom oder Wasserstoff angetrieben werden, müssen auch die entsprechenden Speicherkapazitäten und Ladesäulen vorgehalten werden. Egal, was und wie, wir möchten hier Jahresziele hören. Um die Umstellung auf erneuerbare Energieträger voranzubringen, bedarf es daher geeigneter Energie- bzw. Stromspeicher, welche die Schwankungen der Energieträger ausgleichen und die Stromnetze stabilisieren. Auch hier brauchen wir Jahresziele. Wir benötigen auch Pumpspeicherkraftwerke, ob nun ein neues bei Ensch an der Mosel oder durch die Verbindung zweier Talsperren unterschiedlicher Höhe. (Beifall und Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Diese lassen sich wie die Oleftal- und Riveristalsperre im Bereich der Kommunalen Netze Eifel auch durch das bisherige Netz der Wasserversorgung planen, ohne dass neue Speicherseen gebaut werden müssten. Ergänzend kann das Wassernetz der Verbandsgemeindewerke in Rheinland-Pfalz, wie in der Eifel geschehen, verknüpft und verbunden werden, um mit dem überschüssigen Strom Trinkwasser in Hochbehälter zu pumpen und bei Abfluss aus dem Dargebot der Trinkwasserreserven auch wieder Strom zu erzeugen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das Copyright liegt bei anderen!) Natürlich benötigen wir dezentrale Batteriespeicher. Egal wie, die derzeit vorhandenen Kapazitäten müssen massiv ausgeweitet werden. Dies besagt auch die Wasserstoffstudie. So müsse die Stromspeicherkapazität zum Ausgleich der durch die Tagesschwankungen entstehenden Unterschiede von Angebot und Nachfrage bis zum Jahr 2030 auf rund 14 GWh und bis zum Jahr 2040 auf 21 GWh ausgebaut werden. Hier helfen der Umbau der Energie- und Wasserversorger zu Infrastrukturdienstleistern, deren Netze durch künstliche Intelligenz neuronal gesteuert werden, siehe Stadtwerke Trier. (Beifall und Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD: Dreyer! Super!) Dies kostet Zeit. Daher bedarf es einer stärkeren landesseitigen Förderung von Projekten zur Schaffung von kurzfristigen Speicherkapazitäten. Der Bund ist gefordert, über das Steuerrecht eine Superabschreibung für Stromspeicher einzuführen. Die Menschen sind willens, sich alternativen Antriebsarten zu verschreiben. Das Laden ihrer E-Autos muss allerdings mit ihrer Lebensrealität kompatibel sein. Je größer der Anteil elektrischer Fahrzeuge wird, desto größer ist auch der Bedarf an Ladepunkten, ob private Hausanschlüsse, öffentliche Ladesäulen oder betriebliche Ladestationen. Es fehlt allerdings landesweit an Schnellladestationen. Ich muss einfach nur auf meine Heimatstadt schauen: Dort gibt es keine Schnellladestation. Neben der grundsätzlichen Problematik, genügend Strom zu generieren und hinreichend Ladepunkte zur Verfügung zu stellen, ergibt sich ein weiteres Problem, dem bisher wenig Beachtung zuteil wird; denn auch, wenn genügend Strom verfügbar ist und hinreichend Ladepunkte angeschlossen sind, können die gegenwärtigen Verteilnetze die benötigten Ströme mit ihren Kapazitäten absehbar nicht aufnehmen. Deshalb ist schlussendlich eine Ertüchtigung dieser Netze notwendig, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien dürfen wir uns indes nicht länger auf langwierige Genehmigungsverfahren einlassen. Diese lähmen nur, wie wir das beim Windkraftausbau sehen. Insofern begrüßt auch die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion das einfach gehaltene KIPKI als Vorbild für folgende Fördermaßnahmen, wenngleich ich Kritik anmelden darf. Es ist in Ordnung, dass beim KIPKI in erster Linie die Kommunen über die Gelder entscheiden. Die Unterstützung von Privathaushalten beim PV-Ausbau geht dabei leider unter. Durch die Einstellung des Solar-Speicher-Programms existiert schlichtweg keine landesseitige Förderung mehr, wenn Bürger sich entscheiden, künftig in PV-Anlagen zu investieren. Die Landesregierung verweist dann gerne auf die Bundesprogramme, die dafür zur Verfügung stehen. Fakt ist jedoch, dass das Solar-Speicher-Programm ein voller Erfolg war und sich der Nachfolger bereits in Planung befand, jetzt aber leider eingestampft wurde. Ein Kritikpunkt am KIPKI ergibt sich aus der erneuten Ungleichbehandlung von Städten. Kollegin Bätzing-Lichtenthäler hat dies vorhin an unserem Härtefallfonds kritisiert. Das ist beim KIPKI aber genauso. Die volle Kopfpauschale von 44 Euro je Einwohner bekommt jede Stadt, auch eine Stadt wie Mainz. Im kreisangehörigen Raum, im verbandsgemeindeangehörigen Raum ist aber die Ortsgemeinde auf das Wohlwollen der Verbandsgemeinde angewiesen, die lediglich 29 Euro erhält. Ich sehe auf der einen Seite die Pauschale von 44 Euro pro Einwohner in den Städten, die Pauschale von 44 Euro im kreisangehörigen Raum, die sich dann aber aufteilt auf Kreis, Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde. Hier müsste wie beim Landesfinanzausgleichsgesetz eine bedarfsorientierte Verteilung eingeführt werden. Die 250 Millionen Euro des KIPKI wirken wie ein Schrotschuss. Was das wirklich an CO -Ersparnis bringen soll, ist überhaupt nicht formuliert. Letztendlich hätte die Regierung auch für den Bürger als Steuerzahler formulieren müssen, wie viele Tonnen CO jährlich mit den 250 Millionen Euro aus dem Pakt Klimaschutz eingespart werden. Ich könnte jetzt noch auf die Entlastungen von Verbrauchern eingehen, die mit Pellets oder mit Holz heizen, allerdings ist das ein Punkt, der auch den Bund und den „Doppel-Wumms“ betrifft. Ich schaue auf die Flut. Ich schaue auf die Enquete-Kommission und den Untersuchungsausschuss und die Verantwortlichkeit der Regierung. Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 hat das Land nachhaltig geprägt und beschäftigt uns über ein Jahr später nicht nur im Rahmen des Wiederaufbaus des Ahrtals, sondern auch in der Enquete-Kommission und im Untersuchungsausschuss. Die Enquete-Kommission hat ihren Zwischenbericht vorgelegt. Parlamentarisch bedauerlich ist, dass ein neues Landesamt für Katastrophenschutz geschaffen wird, ohne dass eine Expertenanhörung dazu erfolgt ist. Die Enquete-Kommission hat das nicht begutachtet. Es handelt sich um einen Vorschlag der CDU, den der Innenminister dankbar aufgegriffen hat. Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER ist, die Expertenanhörung nachzuholen. Die Entscheidung, einen Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe im Ahrtal“ einzusetzen, war richtig, und wie der Blick auf das letzte Jahr, insbesondere die letzten Monate, zeigt, auch dringend notwendig, um die politische und rechtliche Verantwortlichkeit aufzuarbeiten; (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das wurde von der AfD als Erstes gefordert! –

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