Christoph Spies
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tätigkeiten von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und Übersetzerinnen und Übersetzern fallen unter die Berufsausübungsregelung im Sinne von Artikel 12 Grundgesetz (siehe Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 16. Januar 2007). Deswegen haben wir ein Landesgesetz dazu erlassen. Nun macht der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 GG Gebrauch und regelt die Bestimmungen für die Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Gericht. Wir können und sollten – das machen wir heute – die weiteren Justizbereiche abdecken, sprich Notare als Beispiel oder auch die Staatsanwaltschaften. Schauen wir uns das einmal an. Die Dolmetscher sind die Personen, welche sprechen, die Übersetzer sind die, welche schreiben. Die Zulassung wird weiterhin vom OVG ausgegeben. Der Bund schlägt dies ebenfalls in seinem Gesetz vor. Die Voraussetzungen für die Dolmetscher finden wir in § 3 des Gesetzes analog der Bundesregelungen. Diese haben die Qualitätsvoraussetzungen gehoben. Wir gleichen das an, sodass es hier keinen Unterschied zwischen dem Landes- und Bundesrecht gibt. In § 3 Abs. 2 wird die offizielle Bezeichnung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher verschmälert. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) – Danke fürs Feedback, Herr Brandl (Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) In § 4 finden wir die Regelung für die Übersetzerinnen und Übersetzer. Auch dort gleichen wir die Qualitätsvoraussetzungen an den Bund an. In § 6 finden wir: Die Aufträge müssen übernommen werden, außer wenn wichtige Gründe dagegen sprechen, zum Beispiel Überlastung oder auch Terminschwierigkeiten. Ordnungswidrigkeiten haben wir im Gesetz. Besonders die Übergangsfrist ist aus meiner Sicht sehr sinnvoll bis 31. Dezember 2028 gewählt, weil die Weiterbildungen und Ausbildungen in dem Bereich nicht immer jedes Jahr angeboten werden. Wir stimmen gerne zu, bedanken uns beim Justizminister und auch beim Haus für das – ich sag mal – kurze, kleine, aber sehr sinnvolle und durchdachte Gesetz. Wir bedanken uns natürlich auch bei der gesamten Justiz und bei den Sprachübertragenden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU)
