Helge Schwab
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das eingebrachte Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz soll den aktuellen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 20. Juli 2022 in unserem Bundesland Rechnung tragen, um bevorstehende Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energieeinsparung sowie der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz zu flankieren. Herr Schönborn, Sie verzeihen, aus Energiespargründen werde ich auf Ihr Gespräch nicht eingehen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Aus der Sicht der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER sind die im Gesetzentwurf der Landesregierung aufgeführten Lösungsansätze in der vorliegenden Fassung nachvollziehbar. Dies bedeutet aber nicht, dass dieser Gesetzentwurf alle grundsätzlich möglichen Änderungen und Anpassungen bereits betrachtet. Wie weit beispielsweise die Entfernung zwischen Geräuschentwicklung und Wohnbebauung sein muss, wird grundsätzlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und ist dementsprechend technisch nachweisbar und somit auch objektiv. Die Landesbauordnung ist eher eine politische Willenserklärung, welche den Rechtsstatus im ganzen Land regeln soll, sozusagen eine die kommunale Gestaltungshoheit flankierende Regelung. Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass der eingeschlagene Weg der Energiewende kein leichter ist. Die voranschreitende Digitalisierung hilft uns, mit KI und anderen Annehmlichkeiten unser künftiges Leben einfacher, sicherer und bestimmt auch gesünder zu gestalten. Allerdings benötigt die Digitalisierung vor allem eines, nämlich Strom. Fossile Energien sollen der Vergangenheit angehören, während die Erneuerbaren leider weder redundant noch in ausreichender Kapazität vorhanden sind. Die Gesellschaft wandelt sich, die Bedarfe wandeln sich. Wir verändern uns. Wir haben unendlich scheinende Flächen, welche mit Erneuerbaren genutzt werden könnten, wären hier nicht andere Vorschriften und Regelungen, die dieser Zusatznutzung entgegenwirken. Was ist denn mit dem Gebäude des älteren Ehepaars, deren Haus aufgrund der Nähe zu einem denkmalgeschützten Haus ohne eigenes Hinzutun unter die Regelung eines denkmalgeschützten Objekts gestellt wird? Das Dach hätte die optimale Ausrichtung, um PV-Module aufnehmen zu können. Wäre es hier nicht an der Zeit, die Landesbauordnung auch in dieser Beziehung der veränderten Lebenswelt anzupassen, dass Eigentümer mit und auf ihrem Eigentum zur Energiewende beitragen dürfen? Ist dies nicht auch alternativlos? Ich möchte mit diesem Beitrag in keinster Weise die eingebrachte Änderung der Landesbauordnung infrage stellen. Vielmehr möchte ich die Landesregierung ermutigen, dieses Gesetz weiterzudenken und Möglichkeiten zu schaffen, den Normalbürger bei der Energiewende einfach mitzunehmen. Gerne werden wir, die FREIEN WÄHLER, unsere kommunale Erfahrung in weitere Änderungsentwürfe einbringen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
