Michael Simon
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über ein Thema, aus dem sich eine große Verantwortung und Verpflichtung für uns alle ableitet. Es geht um den Schutz des körperlichen, seelischen und psychischen Wohls von Kindern und Jugendlichen, um den Schutz vor Misshandlung in all ihren Ausprägungen und Formen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die vertiefte Aufarbeitung von Kinderschutzfällen in der Öffentlichkeit zeigt, dass es einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive und Betrachtung bedarf. Das möchte ich zu Beginn vorausschicken. Vor allem möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen, die sich täglich engagiert beim Schutz für Kinder und Jugendliche einsetzen, ganz persönlich und im Namen meiner Fraktion herzlich Danke sagen für diesen großartigen und verantwortungsvollen Einsatz. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dieser verdient jede Anerkennung, Beachtung und Wertschätzung. Ich selbst habe als Sozialpädagoge 15 Jahre – das ist noch gar nicht so lange her – im allgemeinen Sozialdienst eines Jugendamts ganz hier in der Nähe gearbeitet und kann, glaube ich, ganz gut aus der Praxis beurteilen und einschätzen, was in den letzten zehn bis 20 Jahren passiert ist. Es ist viel passiert, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Strukturen haben sich verändert. Wir haben deutlich mehr Netzwerkarbeit etablieren können. Der § 8 a ist integraler Bestandteil der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern, und nicht nur dort. Die Frühen Hilfen sind hochqualifiziert und niedrigschwellig zugleich. Sie schaffen Zugänge für Menschen, die nicht so einfach Zugänge finden, die aber Hilfe bedürfen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Meldewesen geschaffen, das in enger Kooperation zwischen Jugend- und Gesundheitsämtern funktioniert. Herr Kollege Wäschenbach hat es im Zusammenhang mit den UUntersuchungen angesprochen, die für die Feststellung des Entwicklungsstands von Kindern und Jugendlichen unabdingbar und wichtig sind. Erfolgen diese trotz Erinnerung nicht, werden die Jugendämter informiert und nehmen Kontakt mit den Familien auf. In der Regel kann mit den Sorgeberechtigten kooperativ eine Lösung oder Klärung herbeigeführt werden. Im Einzelfall ist es gleichzeitig auch so, dass durch einen Hausbesuch eine sonst nicht bemerkte Kindeswohlgefährdung entdeckt werden kann. Der Kinderschutz dokumentiert höchste Standards in Rheinland-Pfalz, die stetig qualitätssichernd überprüft werden. Mit der Etablierung – das ist kein neues Phänomen, davon können wir schon seit 2008 reden – von lokalen Netzwerken wurde eine wichtige Austauschplattform für die professionsübergreifende Zusammenarbeit der Fachkräfte geschaffen. Herr Kollege Wäschenbach hat ganz viele genannt. Dem kann ich mich anschließen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir eine stetige Qualifizierung der Menschen haben, die im Kinderschutz arbeiten, die Schulung in Fragen der Diagnostik und der Beobachtungskompetenz erhalten. Auch das ist ein ganz wichtiger Baustein für einen gelingenden Kinderschutz, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das Land wird neben dem Pakt gegen sexuelle Gewalt auch die IstanbulKonvention umsetzen, die die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Blick hat. Daraus ergibt sich, weil häufig Kinder betroffen sind, der Kontext des Kinderschutzes, also auch die Einbeziehung von Familiensystemen. In diesen inhaltlichen Bezug gehört unbedingt die Kinderinterventionsstelle in Koblenz. Weitere Stellen in dem Bereich werden geschaffen. Dies schafft eine nochmalige Verbesserung der Hilfeinfrastruktur für Kinder und Jugendliche, die Gewalterfahrungen in engen sozialen Beziehungen und Familien gemacht haben. Dieses Angebot ist auch für Familien da; denn der Hilfebedarf wird ganzheitlich und systemisch betrachtet. Es besteht eine fallbezogene und übergreifende Zusammenarbeit mit Institutionen aus der Fachlichkeit, etwa mit der Polizei, der Justiz, Therapeutinnen und Therapeuten, der Jugendhilfe, psychologischen Fachkräften aus der Medizin und aus Familiengerichten. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Ausdrücklich begrüße ich, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit der Novellierung des Heilberufsgesetzes im Bereich der Rechtsklärung bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht im Rahmen des interkollegialen Austauschs unter Ärzten eine Regelung herbeiführen wird. Das ist ein großer Fortschritt, weil das tatsächlich manchmal in der Praxis der Jugendhilfe die Situation erschwert. Ich nenne an dem Punkt einen kleinen Widerspruch zu meinem Vorredner. Ich finde es trotzdem wichtig, dass die Vertrauensebene zwischen Ärztin und Arzt und der Familie dadurch nicht gestört wird. Die Hilfeperspektive und die Empathie in der Zusammenarbeit können vielleicht einem Ärztehopping vorbeugen. Insofern sollten wir diesen Aspekt aus meiner Sicht mit bedenken. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Kinderschutz hat in RheinlandPfalz höchste Priorität. Ich denke, das ist aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion sehr deutlich geworden. Ich bedanke mich bei dem Ministerium für die erkenntnisreichen Darlegungen und Ausführungen. Sicher gibt es immer wieder Verbesserungsbedarfe. (Glocke des Präsidenten) Wir müssen jedes Instrument regelmäßig überprüfen. Ich glaube, insgesamt sind wir im Land ganz gut aufgestellt. Das hat die Beantwortung der Großen Anfrage klar zum Ausdruck gebracht. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
