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Michael Wäschenbach

CDU 15.09.2022 Sitzungen 18/29

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute erneut über den Kinderschutz, die dunkle Seite des Missbrauchs von Kindern und eine bessere Erkennung und Verfolgung der widerwärtigsten und verabscheuungswürdigsten Straftaten überhaupt. Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Wir setzen uns als CDU-Landtagsfraktion seit Juni hier im Plenum in jeder Sitzung intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein und haben deshalb mit der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung eine gute Bestandsaufnahme vorliegen. Zunächst möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, im Namen unserer Fraktion allen Akteuren, die sich in ihrer täglichen Arbeit für den Schutz der Kinder einsetzen, herzlich zu danken: (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) den Frühen Hilfen, den Erzieherinnen und Erziehern, den Jugendämtern, den Kinderärztinnen und Kinderärzten, den Kinderkrankenpflegern und -pflegerinnen, der Justiz, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden, der Rechtsmedizin, den Kinderschutzdiensten und den vielen Ehrenamtlichen, zum Beispiel beim Kinderschutzbund, dessen Verleihung des Kinderschutzpreises wir in den nächsten Tagen hier in Rheinland-Pfalz mit ansehen können. Es gibt also, wie wir der Antwort der Landesregierung entnehmen können, schon viele gute Strukturen hier im Land. Bekanntlich ist aber vieles nicht so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Wir möchten alle Fraktionen hier im Hause dazu aufrufen, mitzumachen; denn Kinderschutz hat Priorität und steht vor jedem parteipolitischen Dissens. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir werden in diesem Monat noch zwei Anhörungen durchführen, die erste im Familienausschuss zur Errichtung eines Childhood-Hauses hier in RheinlandPfalz, die zweite im Gesundheitsausschuss zur Rechtsänderung des Heilberufsgesetzes, um Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden und einen interkollegialen Austausch zu ermöglichen. Wir wollen den Weg frei machen, dass sich Ärztinnen und Ärzte untereinander austauschen und beraten können, um so Missbrauch bei Kindern aufdecken zu können, deren Sorgeberechtigte den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern. Den möglichen Verlust der Vertrauensbasis zu den Eltern, wie in der Antwort zu Frage 41 dargestellt, sehen wir als nachrangig und nicht als Hinderungsgrund. Folgen wir jetzt den neun Städten in Deutschland, die es schon gibt. Seit unserer Debatte im Juni ist das Childhood-Haus in Frankfurt an der Uniklinik hinzugekommen. In der Antwort auf die Große Anfrage wird sehr oft auf bundesweite Entwicklungen und Maßnahmen verwiesen. Es ist zum Beispiel erfreulich, dass in Übereinstimmung mit bundesweiten Ergebnissen auch in Rheinland-Pfalz kein Anstieg von Gewalt an Kindern und Jugendlichen während des Lockdowns festgestellt werden konnte. Das Landeskinderschutzgesetz 2020 erhöhte die Hilfen bei psychisch- und suchterkrankten Eltern um 750.000 Euro auf 3,4 Millionen Euro. Wir müssen uns aber heute fragen, ob diese finanziellen Mittel bei erhöhtem Hilfebedarf und den belasteten Lebenslagen in der aktuellen Zeit ausreichen. Zu den freiwilligen Projekten heißt es, im Jahr 2020 konnten 16 Maßnahmen in 14 Kommunen gefördert werden. Das ist meines Erachtens eine sehr kleine Zahl in einem Bundesland mit 4 Millionen Einwohnern. Zu den Früherkennungsuntersuchungen bzw. U-Untersuchungen – hier sind die U4 bis U9 gemeint, auf Seite 13 der Antwort – stellt die Landesregierung fest, dass 98 % freiwillig erreicht werden. Eine Änderung sei nicht geplant. Wir stellen jedoch die Frage, ob die fehlenden 2 % nicht doch besser durch eine verpflichtende U-Untersuchung einbezogen werden sollten, um alle Kinder zu erreichen. In anderen Ländern ist dies der Fall. Viele Kinderärzte in Rheinland-Pfalz raten dazu. Die U10, die U11 und die J2, die zwischen dem sechsten und dem 16. Jahr stattfinden, sind weder verpflichtend noch werden sie in allen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Zwischen dem sechsten und dem 16. Lebensjahr besteht somit eine Schutzlücke für Kinder, die zu schließen ist. Zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes werden pauschal 7 Euro pro Jahr und Kind unter sechs Jahren für die lokalen Netzwerke in den Kreisen zur Verfügung gestellt. Das ist eindeutig zu wenig. Hier sollten höhere Zuschüsse des Landes zur Verfügung gestellt werden. Auch die Unterstützung der Kinderschutzdienste, die eine gute Arbeit machen, wurde seit Jahren nicht erhöht. Für die verschiedenen Träger ist es schwer, das gute Angebot aufrechtzuerhalten. Wir sollten noch mehr für die Strafverfolgung und die Polizei tun. Nach der Berichterstattung des SWR unter Berufung auf den Präsidenten des LKA sind im ersten Halbjahr 2022 die Fallzahlen der Missbrauchsabbildungen im Netz um 90 % gestiegen. Hintergrund sind zunehmende Hinweise aus den USA. Die steigende Zahl zeigt in aller Brisanz das Ausmaß des Dunkelfelds. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgehellt und aufgeklärt werden kann nur durch massiven Einsatz von Personal und Technik. (Beifall der CDU) Es muss alles daran gesetzt werden, zusätzliche Fachkräfte für die Ermittlungsarbeit anzuwerben. Wir brauchen zudem dringend einen Ausbau der Fortbildung und Supervision für die Menschen, die mit der belasteten Ermittlungsarbeit befasst sind. Auf der technischen Seite ist der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Sichtung und Priorisierung von Missbrauchsabbildungen im Netz ein wichtiger Ansatz. Hier muss die Landesregierung tätig werden. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Wir könnten zum Beispiel ähnlich einer Kinderschutzkommission einen Unterausschuss zum Kinderschutz bilden, da wir festgestellt haben, dass dieses Thema nicht nur den Familienausschuss, sondern auch den Gesundheitsausschuss, den Rechtsausschuss und den Innenausschuss zur Strafverfolgung betrifft. Zur Straftat sollte es eigentlich nicht kommen, wenn wir bei der Prävention die Kräfte der Netzwerke noch besser bündeln und koordinieren. Wir sollten uns auch für eine bessere Stellung der Unabhängigen Beauftragten zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Bund einsetzen. Wie gesagt, die Antwort zu unserer Großen Anfrage ist eine wichtige Bestandsaufnahme, die aber die Komplexität und Heterogenität der vielfältigen Kinderschutzmaßnahmen im Land aufzeigt. Lassen Sie uns in den nächsten Monaten wichtige Verbesserungen vornehmen und bestehende Lücken schließen. Ich habe es schon vor den Sommerferien an dieser Stelle gesagt und eine Entschlossenheit und große Gemeinsamkeit in diesem Hause festgestellt; denn unser gemeinsames Mitgefühl und unser Augenmerk muss an erster Stelle den Kindern gehören; denn ihre Seelen, ihre Körper und ihre Wesen sind unsere Zukunft. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir unsere Zukunft sichern wollen, müssen wir die Kinder sichern und in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der AfD)

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