Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich muss schon ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Sie haben meines Erachtens nur einen Teil der Privaten wiedergegeben. Wir waren selbst auf einer Veranstaltung von VAUNET, dem Verband Privater Medien. Dort wurde heftig darüber diskutiert, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Ausprägung Marktchancen zunichte macht. Der verstorbene RPR-Chef hat damals gesagt – wir haben das sogar in unseren Flyer „Rundfunk“ aufgenommen –, unser Privatsender wird im Prinzip zwischen der Übermacht des SWR auf der einen Seite und eben der Konkurrenz der großen Medienplattformen im Internet zerrieben. Da sei kaum noch Luft und Raum. Das heißt, durch diesen meines Erachtens von innen nicht mehr reformierbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mit allem 10 Milliarden Euro schwer ist, ist eine Unwucht in der Medienlandschaft entstanden, die meines Erachtens nach einer Reform schreit. Zweiter Punkt: Sie haben eben davon gesprochen, die Bürger sollen mehr beteiligt werden. Das ist ein frommer Wunsch. Das ist schön, und das unterstützen wir auch, aber es ist meines Erachtens zu wenig, eine Umfrage zu machen. Deshalb sagen wir in unserem Rundfunkmodell, wir brauchen ein ständig besetztes Zuschauerparlament. Ein Zuschauerparlament, das eine Kontrollinstanz in dem Rundfunkreformmodell bildet. Punkt drei: Sie haben vom Medienänderungsstaatsvertrag gesprochen. Ich kann es nur noch einmal sagen: Es scheint keiner darauf einzugehen. Keiner unserer Kollegen scheint darauf einzugehen, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Wir können gar nicht mehr entscheiden, (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Doch!) sondern das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, nur noch die Mehrheit aller 16 Landtag könne ablehnen oder zustimmen. Das ist meines Erachtens ein Zustand, der unhaltbar ist. Warum können wir als frei gewählte Abgeordnete nicht einfach sagen, nein, den Medienstaatsvertrag lehnen wir in Mehrheit ab, so wie es in Sachsen-Anhalt passiert ist. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das Bundesverfassungsgericht ist dann in diesen legislativen Prozess einfach reingegrätscht und hat gesagt, es müssen alle 16 Landtage ablehnen. (Glocke des Präsidenten) Das kann doch nicht die Antwort sein. (Beifall der AfD)
