Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Junk, ich bin sehr froh, dass Sie jetzt zumindest einen Punkt genannt haben von Ihrer Seite, über den wir auch diskutieren werden. Viele Punkte kamen vom Innenministerium und ein Punkt kam von Ihnen. Immerhin, eine gute Leistung für die Opposition, muss ich sagen. Herr Dr. Streit, ich möchte noch einmal zu Ihnen kommen. Ich habe sehr aufmerksam Ihrer Auffassung zur Rechtsaufsicht zugehört. Ich glaube, Sie meinten die Fachaufsicht; denn nur die Fachaufsicht kann einheitliche Bedingungen im ganzen Land herstellen. Die Rechtsaufsicht kann nur prüfen, ob etwas falsch erstellt wurde. Daher müssten Sie vielleicht noch einmal überlegen, ob Sie die Fachaufsicht meinen, und dann auch die Landesregierung in dem Punkt unterstützen. Zwei Punkte liegen mir am Herzen, die ich heute noch loswerden möchte. Der eine Punkt ist die Unterstützung des Ehrenamts. Wir haben in vielen Kreisen Ehrenamtliche, die sehr viel gute Arbeit leisten und uns schützen. Wir haben professionelle Ebenen in den kreisfreien Städten und die Leitstellen. Ich glaube, wir können zusammen mit den Leitstellen die Ehrenamtler unterstützen, die in den Kreisen tätig sind, und quasi als Backup für die Ehrenamtlichen mit hineinnehmen. Lieber Herr Minister, ich nehme die Einladung von Ihnen an. Das wäre also ein Vorschlag, der auf jeden Fall noch mit einzubringen wäre. Ich möchte auch weiter fachlich bleiben. Ich glaube, auch die Spontanhelferinnen und -helfer, die heute schon genannt wurden, können mit in die Modifizierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes aufgenommen und offiziell in irgendeiner Form in den Katastrophenschutz mit eingebunden werden. Damit würden wir dann auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern Genüge tun, die tatsächlich aufgrund Freiwilligkeit und aufgrund spontaner Hilfe in irgendeiner Form den Menschen vor Ort im Ahrtal geholfen haben. Wenn wir sie offiziell in das neue Katastrophenschutzgesetz einbinden würden, dann wären sie auch so abgesichert. Ein letzter Punkt liegt mir noch auf der Seele, und das sind die vulnerablen Gruppen wie ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Personen, die im Katastrophenfall besonderer Hilfe bedürfen. Hier müssten wir zusehen, in dem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz in irgendeiner Form eine Lösung zu finden, sodass wir diese Gruppen früher feststellen und so beispielsweise schützen können vor Verdursten bei Dürreperioden oder Ertrinken, weil sie sich nicht retten können. Das sind ganz fachliche Hinzufügungen. Ich glaube, aufgrund der Klimakrise müssen wir auch in Zukunft davon ausgehen, dass es zu extremen Klimaund Umweltkatastrophen, Hochwasser und Dürreperioden kommen wird. Es muss daher gewährleistet sein, dass es einen flächendeckend einheitlichen Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz gibt. Den werden wir mithilfe Ihrer Vorschläge und in den Diskussionen für Rheinland-Pfalz herstellen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
