Daniel Köbler
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Kollege Rieger, ich freue mich immer, wenn wir über Inklusion diskutieren können und scheue hier im Landtag auch keine Debatte darüber. Das ist gar nicht so ein Nischenthema, wie man das vielleicht im ersten Moment denkt. Nach mir vorliegenden Zahlen betrifft das Thema „Rechtliche Betreuung“ 1,3 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist doch eine sehr, sehr hohe Zahl. Die Tendenz ist eher steigend, weil neben Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen immer mehr Menschen über das Thema „Demenz“ damit in Kontakt kommen. Ich glaube, dass viele von uns, wenn sie einmal darüber nachdenken, im erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis damit schon einmal zu tun gehabt haben. Deswegen ist es gut und richtig, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 12 sagt, dass alle Menschen die gleiche Anerkennung vor dem Recht haben müssen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahr 2021 mit dem neuen Bundesgesetz in Richtung Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgemacht, damit Inklusion auch in diesen rechtlichen Fragen enthalten ist. Deswegen ist es wichtig, wie der Minister schon gesagt hat, dass die angeordnete rechtliche Betreuung in Zukunft nur die Ultima Ratio sein soll und wir zwischen gar keiner und sozusagen der Zwangsunterstützung jetzt den Übergang durch andere Unterstützungsmaßnahmen haben, die wir jetzt landesrechtlich organisieren und ausfüllen müssen. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt, weil hier das zentrale Element der Inklusion, dass die Selbstbestimmung der Menschen soweit wie möglich das Leitbild ist, umgesetzt wird. Ich denke, es ist wichtig, richtig und notwendig, dass wir das jetzt in sechs Modellprojekten im Land tun wollen. Ich sage aber auch, für uns ergibt sich daraus schon der Anspruch, aus diesen Modellprojekten zu lernen, das in die Fläche zu tragen und flächendeckend in der Zukunft umzusetzen. Deswegen ist auch eine Evaluation vorgesehen. Ich glaube, dass wir auch anerkennen müssen, dass der Bund hier nun endlich die Betreuungsvereine auf eine rechtliche Grundlage gesetzt hat. Dem kann man zustimmen. Herr Rieger, ja, damit sind mehr Aufgaben verbunden. Ich finde auch, dass wir darüber diskutieren und im Ausschuss, in den Haushaltsberatungen und eventuell bei der Evaluation genau schauen müssen, wie die Refinanzierung aussieht. Herr Rieger, ich erwarte dann aber auch, dass Sie klar sagen: Der Bund hat diese zusätzlichen Aufgaben definiert, und zwar schon im Jahr 2021. – Auch wenn es für viele schon ewig her ist, hat da die CDU/CSUFraktion mitgestimmt. Also haben auch Sie eine Mitverantwortung für diese Fragen und können nicht in Berlin die Hand dafür heben, dass Betreuungsvereine Aufgaben bekommen, aber hier auf die Landesregierung zeigen. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Das ist im Verfahren nicht ganz fair. Ich glaube, das wissen auch Sie. Kollegin Anklam-Trapp hat es auch gesagt, wir schauen uns das ganz genau an – wir haben all die Briefe auch bekommen – und befinden uns im Gespräch. Ich glaube, es ist aber auch ein wichtiges Signal, dass wir die Vereine auf eine rechtlich gute Grundlage stellen und die Modellprojekte für umfängliche Inklusion erweitern und unterstützen. Das ist ein weiterer Baustein auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
