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Hans Jürgen Noss

SPD 14.09.2022 Sitzungen 18/28

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was wir eben von Herrn Schnieder gehört haben, war eine typische Oppositionsrede, bei der es dem Redner weniger auf die tatsächlichen Finanzen, welche zur Verfügung stehen, als vielmehr darauf ankommt, ein möglichst großes Klientel an Menschen in diesem Land zu bedienen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Zu erreichen!) Das ist aber keine Politik, die letztendlich gesund ist und den tatsächlichen Gegebenheiten recht gibt. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Daher müssen wir die Kirche im Dorf lassen und sehen, was wir haben. Zunächst einmal 275 Millionen Euro mehr für die Kommunen aus dem vergangenen Jahr. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Falsch!) Das kann man durchaus hier und da schlechtreden, (Abg. Anke Beilstein, CDU: Erster Fehler!) aber es ist nun einmal so, dass wir dieses Geld mehr haben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir haben darüber hinaus bei der Anwendung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs exakt das getan, was dieser gesagt hat. Er hat nämlich deutlich gemacht, wir sollten uns das Bundesland Hessen für die Gestaltung unseres Finanzausgleichs zum Vorbild nehmen. Genau das haben wir gesagt, nicht mehr und nicht weniger. Das kreiden Sie uns jetzt an. Hätten wir es nicht gemacht, hätten Sie es wahrscheinlich umgekehrt gesagt. Deshalb gehört das ebenfalls zur Wahrheit, wie das tatsächlich gelaufen ist. Wir haben zweimal vor Gericht verloren. Uns deshalb eine Selbstgefälligkeit vorzuwerfen, halte ich für nicht in Ordnung. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, wobei im Übrigen bereits im ersten Urteil stand, dass auf gar keinen Fall dadurch, dass man das Geld zur Verfügung stellt, zwangsläufig eine Erhöhung eintreten wird. Das ist auch in diesem Urteil ganz klar enthalten. Das Ganze kann zu Verbesserungen, aber auch zu Verschlechterungen führen. Von Daher ist also beides möglich. Sie haben nur den zweiten Part genannt. Dem Urteil folgend hat die Landesregierung dem Parlament heute den Gesetzentwurf eines aufgabenorientierten – wie es vorgesehen ist – und bedarfsgerechten kommunalen Finanzausgleichs zur Änderung des KFA zur ersten Lesung vorgelegt. Wir werden mit Sicherheit noch etliche Sitzungen benötigen, um hier endgültig zu einem Ergebnis zu kommen. Heute ist ein erstes Abtasten. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Urteil entsprechend um und gestaltet die Finanzbeziehung des Landes mit seinen 2.400 Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften völlig neu, statt des bisherigen Steuerverbunds. Sie wollen weiterhin einen Steuerverbund haben, den wir vorher hatten, bevor wir geprüft haben, wie tatsächlich der Bedarf ist und inwieweit die Geld brauchen. Das können wir erst machen, wenn wir wissen, wie groß der Bedarf ist. Das ist zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich noch nicht möglich, wie Sie es vorhaben. Die Finanzausgleichsmasse beträgt 3,7 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Aufwuchs um 275 Millionen Euro. Jetzt kann man diesen Aufwuchs natürlich durch verschiedene Dinge schlechtreden, aber Tatsache ist, wir haben 275 Millionen Euro mehr. Wenn ich daran denke, was Sie in der Vergangenheit als CDU immer wieder gefordert haben, das waren 300 Millionen Euro mehr. Das haben Sie in jedem Jahr in jeder Sitzung dargestellt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Jetzt sind es 275. Daher sollte man das vielleicht auch durchaus so zur Kenntnis nehmen. Besondere Erwähnung sollte in diesem Zusammenhang natürlich der Symmetrieansatz finden, den Sie auch teilweise schon angesprochen haben, um den Namen zu nennen. Mit ihm stellt das Land den Kommunen über die vom VGH geforderte Mindestausstattung hinaus weitere Mittel zur Verfügung, wenn sich die Einnahmen des Landes im Verhältnis zu seinen Ausgaben deutlich besser entwickeln als die kommunalen Einnahmen im Verhältnis zu den kommunalen Ausgaben. In die andere Richtung läuft das nicht. Das heißt also, wir bevorteilen auch hier die Kommunen gegenüber dem Land. Erwähnt werden sollte auch, dass die Mindestausstattung nach sachgerechten Maßstäben fortzuschreiben ist, beispielsweise bei einer erhöhten Inflationsrate. Das ist ebenfalls nicht genannt worden. Das dient dazu, dass wir diese galoppierenden Kosten, wie sie zurzeit entstehen, entsprechend mitberücksichtigen können. Das Land hat daher bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen – ausdrücklich vom Verfassungsgerichtshof so ins Stammbuch geschrieben –, ob bestehende Einnahmepotenziale umfassend ausgeschöpft wurden, zum Beispiel durch die Nivellierung der Grundsteuer. Das ist ein Thema, welches wir bei jedem Urteil oder bei allem, was der Rechnungshof sagt, immer wieder gesagt bekommen. Diese orientiert sich künftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt. Der ist höher, als das jetzt ist, und ich muss einfach sagen, wenn Sie die Kommune Pirmasens mit Köln oder Zweibrücken mit Essen vergleichen, ist das natürlich schon ein falscher Vergleich; (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) denn es ist so, wir haben große Gemeinden. Das sind kleine Gemeinden. Wenn das Ganze allerdings dazu geeignet sein soll, dass wir wieder die kommunale Zusammenlegung von Gemeinden überprüfen sollten, dann wäre das ein Ansatz, über den man durchaus sprechen müsste. Wie immer, wenn es um die Verteilung von Finanzmitteln geht, kann man es selten allen Recht machen. So behauptet die CDU in ihrer Presseerklärung: „Landesregierung lässt Ortsgemeinden finanziell ausbluten.“ (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja!) Toller Begriff. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU waren dabei offensichtlich nicht auf dem neuesten Stand; denn im Gesetzentwurf ist unter anderem ein Härteausgleich zugunsten der Ortsgemeinden in Höhe von 25 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus ist absehbar, dass sich aufgrund der hohen Steuerkraft in zwei Städten, die bekannt sind, die Schlüsselzuweisung A im Jahr 2023 an der Obergrenze bewegen wird. Es ist auch klar, dass dieses jetzt für das vorige Jahr noch nicht in der Form eingetragen werden kann; denn wir wissen nicht, wie sich die Steuereinnahmen von Mainz oder Idar-Oberstein entwickeln. Das Land plant darüber hinaus, einen Teil der Liquiditätskredite seiner Kommunen zu übernehmen und diese dadurch zu einem großen Teil zu entschulden. Es war ein langer Weg. Wir hätten schon länger weiter voran sein können, wenn Sie in der Vergangenheit vielleicht mit Ihren Kollegen im Bundestag gesprochen und sich diese nicht so gegen diese Sache gestemmt hätten. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) – So ist das. Ich kann Ihnen, wenn Sie wollen, das noch vorlesen. Die habe ich nämlich alle gehört von dem Abgeordneten Steiniger und von der Abgeordneten Klöckner. Die haben klar gesagt: Das geht uns nichts an. Das ist Sache von Euch. Warum sollen wir Euch Eure Schulden bezahlen? (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wenn man das so will, muss man es auch sagen. Dann muss man auch sagen, dass man dagegen ist. Jetzt machen wir es und hoffen, dass der Bund diesen Weg mit uns geht. Ich glaube, die genannten Zahlen machen deutlich, dass sich die Kommunen auf das Land verlassen können – da hilft auch keine Schlechtrederei – und das vorliegende Gesetz eine neue Zeitrechnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Bund einläutet; denn das, was wir jetzt haben, ist bedarfsgerecht und aufgabengerecht. Das ist das, was wir wollen. Wenn das Gesetz dann trotzdem plakativ von der CDU als ein Ausbluten der Ortsgemeinden bezeichnet wird, braucht man dies und diese Ausdrucksweise wohl nicht weiter zu diskutieren. In den kommenden Jahren wird es regelmäßig Evaluationen des KFA geben, um dessen Umsetzung und eventuelle Anpassungserfordernisse zu prüfen. Allein das garantiert schon, dass wir dort einen guten Weg gehen werden, den wir hoffentlich gemeinsam gehen können. Zum Schluss möchte ich mich bei all denen bedanken, die in einer hervorragenden Art und Weise diesen knappen Zeitraum ausgenutzt haben, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Darin schließe ich die Mitarbeiter ein, die Fraktionen des Landtags, den Rechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände und andere, die mitgewirkt haben. Es ist eine tolle Leistung. Die kann man schlechtreden, oder man redet sie so, wie sie tatsächlich ist, was wir machen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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