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Jens Guth

SPD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Genau richtig!) Man kann auch wissen, dass hochwasserschutzangepasste Bauweisen gefördert werden können, weil wir das in den Gesprächen mit dem Bund erreichen konnten. Wir haben gegenüber dem Bund auch geäußert, dass wir uns bei der klimagerechten Bauweise eigentlich wünschen würden, dass man auch künftige Entwicklungen schon jetzt vorwegnehmen und in die Förderung mit einbeziehen kann; aber ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür, dass dort natürlich immer Grenzen dessen gefunden werden müssen, was gefördert werden kann. Wir haben noch eine gewisse Hoffnung, dass es vielleicht noch zu Veränderungen kommt; aber auch das ist kein böser Wille von keinem Beteiligten. Ich muss einen Moment länger reden, weil so vieles gesagt worden ist, was einfach nicht zutreffend ist. Sie haben das Thema „Spenden“ angesprochen. Wir haben es von Anfang an unterstützt, dass es Möglichkeiten im Rahmen des steuerlichen Spendenrechts gibt, unter anderem für mildtätige Zwecke Spenden auch tatsächlich an Personen weiterzuleiten. Die Verteilung der Spenden wird durch verschiedene Erleichterungen eines gemeinsamen BundLänder-Erlasses von Anfang an unterstützt. Wir haben eine riesige Spendenbereitschaft auch von Privatpersonen – ich will das nicht im Einzelnen ausführen; es ist viel darüber geredet worden –, sowohl an die Spendenorganisationen als auch auf das Landeskonto, welche dann an die Kreisverwaltungen weitergeleitet worden sind. Ich möchte aber eines schon noch einmal sagen, weil jetzt die Winzerinnen und Winzer angesprochen worden sind. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Es hört keiner zu von denen!) Bei diesen Auszahlungen hat sich die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung in ganz besonderem Maße für eine sachgerechte Lösung eingesetzt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen ist es gelungen, – – (Unruhe im Hause) – Bitte, hören Sie zu! – – den Organisationen in allen bekannten Einzelfällen eine Lösung darzulegen, die die zielgerichtete Weiterleitung der Mittel unter Beachtung des bestehenden Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts ermöglicht. Was nun die Umsetzungsarbeit bei den Organisationen angeht, muss ich schon wegen des Steuergeheimnisses auf die Organisationen selbst verweisen. Ich sage aber gern noch einmal, mir ist kein Fall in Rheinland-Pfalz im Bereich der Unterstützungsleistungen für Winzerinnen und Winzer bekannt, in dem nicht eine Lösung aufgezeigt werden konnte. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Damit komme ich zum letzten Punkt, nämlich der finanziellen und personellen Unterstützung der Kommunalverwaltungen. Ich glaube, allein der Kommunalminister könnte darüber jetzt eine Viertelstunde reden. Wenn ich aber darauf hinweisen darf, weil es nicht möglich war, auf Bundesebene bei der damaligen Bundesregierung durchzusetzen, – – (Zurufe von der CDU) – Bei der „damaligen Bundesregierung“ ist eine neutrale Ausdrucksweise. – – dass auch das eigene Personal der Kommunen finanziert werden kann – was wir uns gewünscht hätten –, hat das Land reagiert. Im Landeshaushalt 2022 sind 10 Millionen Euro genau für diese Ausgaben ausgebracht worden, und es sind weitere 30 Millionen Euro für Billigkeitsleistungen im Zuge der Flutkatastrophe an die Kommunen veranschlagt worden. Auch hier hat das Land auf Probleme, die entstanden sind, mit eigenen Landesmitteln reagiert, um eine möglichst gute Unterstützung vorzusehen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Um das an dieser Stelle noch einmal zu sagen, Frau Schneider, Sie haben einzelne Antragstellerinnen auch mit Namen angesprochen. Das müssen Sie wissen, ob man das tut. Ich kann Ihnen nur sagen, ja, auch dieser Name ist mir bekannt, und ja, auch in diesem Fall hat eine unmittelbare Kontaktaufnahme durch die ISB stattgefunden, (Zurufe der Abg. Kathrin Anklam-Trapp und Benedikt Oster, SPD: Aha, aha!) und ja, auch in diesem Fall konnte eine Lösung gefunden werden; (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) denn ich persönlich habe jedes Verständnis für die Betroffenen. Es gibt keine Beschwerde, der nicht nachgegangen wird. Es gibt keinen Einzelfall, den wir uns nicht anschauen und versuchen, eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. Ja, wir wissen um die Last der Betroffenen vor Ort. Wir wissen um das viele, was die Helferinnen und Helfer tun. Wir wissen um das Engagement der Kommunalverwaltungen. Wir wissen aber eben auch um das Tun unserer Landesbehörden und der ISB, und sie alle tun weit mehr als ihren Job und haben unseren Respekt verdient. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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