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Dr. Oliver Kusch

SPD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Ich gebe mir viel Mühe. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Organtransplantation“ mit dem speziellen Blick auf die Einflüsse der CoronaPandemie auf die Transplantationsmedizin bei uns in Rheinland-Pfalz. Erste Transplantationen wurden bereits in den 50er-Jahren durchgeführt bei genetisch gleichen Individuen, also zunächst bei Menschen nur bei eineiigen Zwillingen, da es sonst zur Organabstoßung des Empfängerorganismus geführt hätte. In den 60er-Jahren gelang es dann, die Immunabwehr zu kontrollieren und Abstoßungsreaktionen medikamentös zu kontrollieren. Trotz weiterhin bestehender erheblicher Nebenwirkungen dieser Immuntherapie entscheidet sich nach wie vor eine große Mehrheit der betroffenen Patienten für die Transplantation. Seit ich herztransplantiert bin, sehe ich im Spiegel mein Gesicht nicht mehr. – Das war die eindrücklichste öffentliche Reaktion eines herztransplantierten Patienten, den ich, nach dem Austausch seines kranken Herzens durch ein Spenderherz, betreuen durfte. Er konnte nach dieser Transplantation beim Blick in den Spiegel sein Gesicht nicht mehr sehen. Er brauchte eine spezielle Psychotherapie, und das hat sich dann wieder gebessert, aber es war für ihn natürlich ein ganz einschneidendes Erlebnis, noch zusätzlich zu dieser Transplantation. Er hätte sich aber trotzdem noch einmal für die Transplantation entschieden, da es für ihn keine andere Möglichkeit zum Weiterleben gab, außer transplantiert zu werden. Ich erzähle Ihnen das, um zu zeigen, dass es für die Betroffenen weder vor noch nach der Transplantation einfach ist. Aus diesem Grund dürfen wir es uns auch nicht einfach machen. Für die meisten Menschen in der ganzen Bevölkerung in Deutschland stellt die Organtransplantation, wie es der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2007 beschreibt, eine mittlerweile normale medizinische Therapie dar und wird erwartet. Doch nun zu den für mich überraschenden Ergebnissen unserer Anfrage. Erstaunlicherweise zeigen die Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation bei den postmortalen Organspenden in Rheinland-Pfalz eine Stabilität oder sogar einen Trend zum Anstieg in den Pandemiejahren 2020 und 2021. Noch zwei, wie ich finde, wichtige Zahlen, den Rest können wir alle der Antwort des Ministeriums entnehmen. Erstens: Wir haben aktuell ungefähr 420 Menschen in Rheinland-Pfalz, die auf ein Organ warten. Die Zahl der Wartenden hat tendenziell etwas zugenommen. Sie liegt in der Regel immer so um die 400. Zweitens: Es gab im ersten Quartal 2022 einen Einbruch von postmortalen Organspenden. Was war passiert? Im ersten Quartal diesen Jahres hatten wir eine hohe Inzidenz der Corona-Infektionen. Wir hatten einen hohen Infektionsdruck in den Krankenhäusern bei dem Personal, aber natürlich waren auch viele Patienten erkrankt, und damals war es nicht erlaubt, Organe bei an Corona erkrankten Patienten zu entnehmen. Das ist mittlerweile anders. Es gab eine große Zahl von Herz-Kreislauf-Versagen. Auch dort war dann keine Explantation in der Sepsis mehr möglich. Erschwerend kommt hinzu – ich finde, das ist ein wichtiger Punkt –, dass lediglich bei 15 % der potenziellen Organspender eine schriftliche Willensbekundung vorlag und in Angehörigengesprächen wesentlich häufiger die Organentnahme abgelehnt wurde. Sie erinnern sich an den Anfang der Rede. Für viele Menschen ist die Organtransplantation eine mittlerweile normale medizinische Behandlung und wird erwartet, aber nur bei 15 % der potenziellen Spenderinnen und Spendern liegt eine positive Willensbekundung vor, und die Angehörigen lehnen häufig Organentnahmen ab. Da stimmt etwas nicht. Fast alle wollen im Krankheitsfall Organe erhalten, aber nur 15 % wollen eines abgeben. Was stimmt denn da nicht? Ich kann es Ihnen sagen. Wir sind in Deutschland nicht automatisch Organspender. Das ist das Problem. Wären wir das aber, wäre diese Misere gelöst. Nach meiner Meinung wird auch das erst kürzlich verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende nicht den Durchbruch bringen, da dies weiterhin auf der Opt-inRegel beruht, das heißt, es ist niemand automatisch Organspender, sondern man muss sich explizit dazu erklären. Seit der Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 konnten auch noch so viele gut gemeinte Aktionen nicht die entscheidende Steigerung der Zahl der postmortalen Organspenden herbeiführen. Es gibt weiterhin einen ausgeprägten, eklatanten Organmangel. Der Nationale Ethikrat hat in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2007 – aus der ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren darf – ein Stufenmodell vorgeschlagen, bei dem die Bürger erstens „in einem geregelten Verfahren zu einer persönlichen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit sind“ und zweitens „darüber informiert sind, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehörigen ihr nicht widersprechen“. In Verbindung mit den aktuellen Erkenntnissen unserer Großen Anfrage ist diese schon 15 Jahre alte Stellungnahme aus meiner Sicht ein sehr guter Ansatz, um mit dem Spendeorganmangel solidarisch für die ganze Bevölkerung umzugehen, mit dem das Problem gelöst werden könnte. (Glocke des Präsidenten) Lassen Sie uns nicht vergessen: Jeder kann Betroffener werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU)

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